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Arbeitslosengeld
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Lolle1202
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.11.2006 23:46
Hallo,

hab mal ne frage, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen:

Angenommen ich werde nicht übernommen (hatte noch kein übernahmegespräch, aber man muss ja immer mal vom schlimmsten fall ausgehen), wie viel arbeitslosengeld bekomme ich dann? das ist doch irgendwas mit 60%, oder?

Aber 60% von was? Von meinem aktuellen bruttolohn in der ausbildung oder von dem bruttolohn wenn ich ausgelernt habe und normal in der bank arbeiten würde?

Hoffe Ihr könnt mir helfen...
Sebo
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 11.11.2006 09:33
Hallo!
Die Frage ist erst mal, ob du überhaupt Arbeitslosengeld bekommst. Soweit ich weiß, muss man erst einen gewissen Zeitraum in einem Unternehmen fest angestellt sein um Arbeitslosengeld beziehen zu können. Ansonsten bekommt man nämlich nur Arbeitslosenhilfe und das ist dann auf jeden Fall weniger.
Wie schon gesagt, ich habe sowas noch im Hinterkopf. Ich musste mich auch für kurze Zeit arbeitslos melden damit ich in der Zeit versichtert war. Allerdings war ich vorher schon bei dem Unternehmen angestellt.
An deiner Stelle würde ich mich einfach mal beim Arbeitsamt oder diversen anderen Quellen genau erkundigen.

Gruß Sebo
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.11.2006 16:48
es gibt kein arbeitslosengeld und keine arbeitslosenhilfe mehr

es gibt alg I was dem arbeitslosengeld entsprecht
und alg II was dann besser unter dem wort hartz iV bekannt ist.

um alg I zu bekommen musst du glaub in den letzten 24 monaten, 12 monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.
angaben sind ohne gewähr, bin mir auch net sicher wie des is!
Coke1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.11.2006 13:41
Pauschal kann man sagen, du bekommst 60% von deinem gemittelten Monatsnettolohn aus den letzten 360 Tagen, in denen du berufstätig bist / warst.

In deinem Fall also 60% von deinem letzten Azubigehalt... Bei meinem Ausbildungsbetrieb bekommt deswegen von denjenigen die nicht direkt unbefristet übernommen werden fast jeder einen 1jährigen Anschlußvertrag und wird danach erst gekündigt, dass schlägt sich dann schon im ALG nieder... finde ich sehr fair.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 09:06
Ist bei uns in der Regel genauso, das alle zu mindest einen Jahresvertrag bekommen ... find ich auch fair !
Opticash
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 09:22
Man bekommt zwar effektiv weniger Geld, aber man kriegt doch dann auch beispielsweise die Wohnung vom Staat bezahlt, oder?

Allerdings sollte man dahingehend so klug sein, noch VOR der Arbeitslosigkeit bzw. vor Bekanntwerden aus dem Elternhaus auszuziehen UND SICH UMZUMELDEN beim Einwohnermeldeamt.

Einer genialer Onlinemanager !!! :-)
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Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 10:04
ob man die wohnung voll bezahlt bekommt, weiß ich net. kommt auch wohl drauf an was das für ne wohnung ist.
ob ich meine 45qm² in münchen komplett bezahlt bekomme, glaub ich eher net.
Opticash
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 11:17
Also ich bekäme meine sicher bezahlt, habe nicht mal 30 qm in zentraler, aber nicht optimaler Lage.

Haben sich von euch alle, die umgezogen sind, auch fein umgemeldet??

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Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 11:19 - Geaendert am: 13.11.2006 11:20
jup -_-
was zahlst du denn an warmmiete, wenn ich mal fragen darf?
Opticash
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 11:29
Wenn es eine Zweitwohnung ist... reicht dann der Ganz zur Bürgerservicestelle? Was muss ich beim Ummelden noch beachten?

Warm 199,- (davon 80,- NK), bald 205,-. Kann man nicht mit München vergleichen. Dennoch: Und du?

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Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 11:35
ne kann man net vergleichen :)
365€ kalt - 465€ warm

also ich hab mir damals einfach das formular von der stadt münchen runtergeladen und ausgefüllt und wieder hingeschickt, die haben dann alles automatisch gemacht.
neuer erstwohnsitz hier, abmeldung beim alten einwohnermeldeamt und neuanmeldun zweitwohnsitz beim alten, dauerte 2 wochen
Opticash
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 11:46
Aha, so einfach geht das? Ich dachte, persönliches Erscheinen wäre da PFLICHT?! Naja, muss wahrscheinlich auch, schließlich musste bei dir der Hauptwohnsitz geändert werden und das wird doch im PA erfasst, nicht wahr?! Bei mir gehts ja nur um den Zweitwohnsitz. Zum Glück falle ich wenigstens nicht mit in die Zweitwohnsitzsteuer rein... ^^

Wollten die noch irgendwelche Dokumente - Mietvertrag o.Ä. - von dir haben? Haben keine Lust auf diese Bürokratie. :-(

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Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 11:50 - Geaendert am: 13.11.2006 11:54
ne persönliches erscheinen war keine pflicht, ich hab im ausweis auch noch die alten daten stehn. ist glaub keine pflicht diese ändern zu lassen, wäre halt nur von vorteil falls was passiert. net dass mich die polizei nach ner versoffenen nacht zu meinen eltern schafft - lol das wäre was.

ne die wollen nix weiter. nur dieses formular, musste noch netmals was hinschicken dass ich überhaupt existiere.
aber das klären die eh mit dem alten einwohnermeldeamt dann ab.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 12:20
Also ich war letzte Woche beim AA und ahbe meinen Arbeitslosengeld II Antrag abgegeben. Es wurde mir direkt ausgerechnet, wieviel ich bekommen werde.

Ich habe auch nach der Ausbildung 1 Jahr befristetes Arbeitsverhältnis bekommen.

Ich ahbe netto 1131,00 € bekommen und bekäme, wenn ich wirklich bis zum 01.01 nichts neues gefunden habe, dann 27,91 € pro Tag.
Das AA zahlt immer für 30 Tage / Monat, d.h. in meinem Fall 837,30 € / Monat.
Die zahlen auch immer rückwirkend für einen Monat.
Da bin ich chon einmal gearscht, da ich mein letztes Gehalt am 15.12 bekomme. D.h. 2 Wochen länger auf noch weniger Geld warten.

Ich will nciht arbeitslos werden, aber hier ist echt nichts zu holen!

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Was wäre, wenn ICH hier Admin wäre!? *lol*

Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 12:29
mal ne frage
hast du nen alg II antrag ausgefüllt oder hast du dich nur verschrieben.

wenn net verschrieben, warm net alg I?

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 13:06
@ zero:

Ach ja, ich bin ja gar nicht ein volles Jahr als Angestellte gewesen.
Mit dem 31. Januar endete die Ausbildung und somit aheb ich ja nur 11 Monate angerechnet bekommen als Angestelltenverhältnis.

Habe mich verschrieben.

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Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 13:16
versteh jetzt trotzdem net so recht, warum du dann alg II bekommst und net alg I
Opticash
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 13:47
Verstehe ich auch nicht. Ist aber ein interessantes und für einige mit Sicherheit nicht unwichtiges Thema. Klärung, bitte! :-)

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@zero:

Ist ja interessant. :-) Wenn‘s um irgendwelche Befreiuungsanträge geht (GEZ,...), will man massenhaft Formulare und Dokumente von uns sehen, aber bei sowas nicht. Naja, mich stört‘s nicht.

Danke für die Info!!!

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Zero
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Verfasst am: 13.11.2006 14:05
ja deswegen frag ich ja, weil es mich evtl. auch bald betrifft.

gez was is das? ;)

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 14:30
Ach manno, ich habe keine Ahnung!

Ab wann bekommt man den ALG I? Und ist das denn mehr als ALG II?

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