Richtig und ab 2007 sogar offiziel schon 4 Monate, bei der Telekom z.B. in Berlin gilt schon ab dem 1.9.06 eine Probezeit von 4 Monaten.
Zitat:
Nach der Probezeit kann nur gekündigt werden
1. aus einem wichtigen Grund ohne einhalten einer Kündigungsfrist
2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgegeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will (§ 15 Abs. 2).