Was muss ich machen wenn ich die Prüfung nicht bestande |
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Verfasst am: 22.11.2006 16:04 |
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hallo ihr lieben!
hab mal ne frage! wie ist es eigentlich wenn ich die prüfung nicht bestandne haben sollte:
werde ich dann automatisch für ein halbes weiter übernommen und kann dann meine abschlussprüfung nochmal machen oder muss ich dieses schriftlich der perso mitteilen???
ich war mir eingentlich sicher das ich dieses schriftlich zur perso schicken muss. nur mir wurde letztens was anderes erzählt.
für eure antworten bedanke ich mich schon mal
lg eddy |
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Verfasst am: 22.11.2006 16:10 |
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hi...
also du hast auf jedenfall die möglichkeit, die prüfung noch zweimal zu wiederholen...der betrieb muss dich bis dahin auch noch weiterbeschäftigen... |
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Verfasst am: 22.11.2006 16:28 |
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ich weiß auch das ich die prüfung wiederholen kann. das werde ich dann ja auch machen falls ich die prüfung nicht bestehen haben sollte...
möchte aber gern wissen was ich machen muss wenn ich bescheid bekomme das ich die prüfung niocht bestanden hab??????
muss ich nen brief an die perso schicken das ich die prüfung wiederholen will oder werde ich automatisch für ein halbes jahr weiterübernommen???
lg eddy |
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Verfasst am: 22.11.2006 16:32 |
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Mach dir da mal keine sorgen eddy.
Ich bin mir sicher, dein Ausbildungsleiter kommt sofort auf dich zu, wenn er das Ergebnis hat ;-) |
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Verfasst am: 22.11.2006 16:35 |
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rein vom gesetzeswegen muss du ein antrag au verlängerung bei deinem betrieb stellen! |
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Verfasst am: 22.11.2006 16:39 |
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Also, der Betrieb ist nicht verpflichtet, dich weiter als Azubi zu behalten. Das musst du schriftlich beantragen.
Die Prüfungergebnisse bekommt auch nicht der Ausbilder, sondern erstmal der Azubi. Also der hat sie zuerst, zumindest ist das bei uns so.
Aber bleib erstmal ruhig. Mit einer Fünf hast du bestanden. |
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Verfasst am: 22.11.2006 16:44 |
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mit einer 5 bestanden ?????
wie meinste denn das??
lg eddy |
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Verfasst am: 22.11.2006 16:48 |
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Es sind drei Prüfungsfächer, also bekommst du drei Prüfungsnoten.
Bankbetriebslehre setzt sich aus zwei Noten zusammen, eine für den konvetionellen und eine für den programmierten Teil. Hier zählt konventionell 60% und programmiert 40%.
Zu dieser Note kommen dann die Noten in WiSo und ReWe.
Mit einem Endergebnis von 4, 4, 5 (in welchem Fach du welche Note hast, spielt hier keine Rolle) hast du die Prüfung bestanden.
Mit einem Endergebnis von 4, 5, 5 kannst du dich im Anschluss an die mündliche Abschlussprüfung in einem Fünfer-Fach nachprüfen lassen.
Mit drei Fünfen oder einer Sechs bist du durchgefallen und beantragst bei deiner Bank eine Ausbildungsverlängerung bis zur nächsten schriftlichen Prüfung, wo du dann wiederholtst. |
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Verfasst am: 22.11.2006 19:47 |
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Bei uns war es so, dass die IHK die Ergebnisse direkt an den betrieb geschickt hat und dann hat der Betrieb es den Azubis mitgeteilt, was sie haben. Und wenn einer die Prüfung nicht bestanden hat, wurde er nicht weiter beschäftigt, sondern ihm wurde lediglich eingeräumt die Prüfung zu wiederholen, aber er darf sich eine neue Beschäftigung suchen, d.h., die Azubis waren arbeitslos und haben auf die nächste Prüfung gewartet. |
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