Frage zu Tarifvertrag (Ausbildung) |
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Verfasst am: 30.11.2006 14:57 |
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Ich habe endlich meine schriftliche Prüfung hinter mir, jedoch weiß ich von seiten meines Arbeitgebers immer noch nicht, ob ich übernommen werde, finde das etwas unsozial, aber oke, da kann man nix machen, habe vorgesorgt und mich schon bei anderen Banken beworben.
Im Tarifvertrag §11 Abs 3 Auszubildende steht nun, dass sich mein Arbeitgeber spätestens 1 Monat vor ende meiner Ausbildung dazu geäußert haben muss, ob er mich übernimmt, oder nicht.
Was ist denn nun, wenn dies nicht geschieht, also mir nichts gesagt wird? Weiß da jemand bescheid?
Zum Vergleich, alle in meiner Berufsschulklasse wussten bereits im Sommer (die letzte im Oktober) das sie übernommen werden, bzw auch nicht.
Ich finde das langsam zum Ko..., obwohl ich schon 2 mal nachgefragt habe, mir wurde immer nur gesagt "ich kümmere mich drum", auf dem Wege ist es nun.
Ich habe aber beschlossen nun nicht nochmal ein weiteres Mal nachzuhacken, langsam reicht es mir. |
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Verfasst am: 30.11.2006 15:02 |
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irgendwo hab ich mal gelesen dass wenn sich der arbeitgeber nicht meldet du in unbefristetes arbeitsverhältnis übernommen wirst.
aber frag mich net wo ich das gelesen habe und verlass dich nicht auf diese aussage. ich weiß auch net ob des in dem zusammenhang war |
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Verfasst am: 30.11.2006 15:06 |
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@Zero: ja das haben mir meine Arbeitskollegen in der Buchhaltung auch gesagt, denn die finden das auch mehr als unfair mir gegenüber so lange zu warten.
Die haben auch gemeint, wenn sie bis Jahresende nix sagen sollten, und ich nach der mündlichen Prüfung wieder in den Betrieb komme und ein Stift in die Hand nehme, gälte das als wie wenn ich übernommen wäre! Ich wollte nur mal hören, ob das überhaupt so stimmt. |
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Verfasst am: 30.11.2006 15:37 |
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Wir erfahren erst am Tag unserer mündlichen Prüfung ob wir übernommen werden. Also wenn wir unsere Note wissen. Bis 3 ok ab 4 biste weg.
Ich weiß 100%, dass das nicht in Ordnung ist und man dagegen vorgehen kann, weil man es bis zu einem bestimmten Termin schriftlich haben muss, ob man übernommen wird oder nicht. Aber die genauen Zahlen kenn ich da auch nicht.
Und das mit dem unbefristeten Vertrag, wenn du einfach weiter arbeitest stimmt so nicht. Ich hab mal von nem AWL Lehrer gehört, dass du dann nur für den Tag an dem du arbeitest nen Vertrag hast, aber keinen für die restlichen. Der verlängert sich dann praktisch um jeden Tag an dem die dich arbeiten lassen.
Aber wie gesagt, hab das nur gehört. Keine Ahnung, ob das so stimmt.-----------------------------------------------------
Hasta luego! |
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Verfasst am: 30.11.2006 15:51 |
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oh das is ja auch krass, aber ich denke mal, ihr werdet das schriftlich im Vertrag haben, dass ihr übernommen werdet, wenn mind. 3, oder? Ansonsten ist es wirklich nicht sehr schön, finde auch, man kann eine Arbeitskraft nicht anhand einer Abschlussnote ausmachen, da gibt es wichtigere Dinge die Zählen finde ich. |
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Verfasst am: 30.11.2006 15:58 |
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Nein das steht so in keinem Vertrag. Darf man solche Vereinbarungen überhaupt vertraglich treffen?
Finde es auf jeden Fall ziemlich unfair, weil man ja auch andere Qualitäten hat und an dem Tag der Prüfung ja auch einfach nur schlecht drauf gewesen sein kann.
Aber da kann ich sowieso nix dran ändern. Kann nur nachher gerichtlich dagegen vorgehen. Aber wer will schon in der Bank weiter arbeiten, wo man mit vorm Arbeitsgericht war?-----------------------------------------------------
Hasta luego! |
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Verfasst am: 30.11.2006 16:39 |
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Also das ist so, wenn du an dem Tag nach deiner mündlichen Abschlußprüfung in die Bank kommst und einen Arbeitsauftrag gestellt bekommst, gilt das als das Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsvertrages.
Mit den Bestimmungen wann und ob dir dein Arbeitgeber bis dahin überhaut was gesagt haben muss, kenn ich mich leider nicht aus. |
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