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Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Frage zu TvöD Sparkassen
 
FloB1985
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.12.2006 00:09
Habe mal eine Frage zu dem Tarifvertrag der Sparkassen.
Bisher bin ich nur mit dem Tarifvertrag der Volks- und Raiffeisenbanken vertraut, werde aber ab Februar zu einer großen Sparkasse wechseln.
Meine Ausbildung werde ich hoffentlich im Januar abschließen.

Bekomme da erstmal einen 2 jahres Vertrag, der aber schon vorher aufgelöst werden kann und ich dann eine Stufe höher eingruppiert werden könnte, meinte der Personalchef.

Bekomme am Anfang BAT 5 I= 1.688€ brutto, war erst etwas geschockt, da ich bei der Raiba bzw Voba mit ca. 2.100€ angefangen hätte (leider keine Übernahme). Von daher sind mir aber die 1700€ auch lieb, denn lieber ein Job, als keinen!

Bekomme aber dafür noch ein 14. Gehalt und hab auch weniger Lohnsteuer, so das das Nettogehalt "nur" noch um 160€ p.m. drunter liegt. Bekomme aber schon nach einem Jahr dann 5 II = 1.880€.
Meine eigentliche Frage ist nun, es gibt beim TvöD Stufen von 1-15, ich fange nun bei 5 an, dass ist ein einfacher Schalter angestellter bzw Berater nehme ich mal an, gibt es irgendwo, so wie beim Tarifvertrag der Volksbanken eine Vorgabe der Eingruppierung? Sprich Schalter = BAT 5, Berater BAT 6, höherer Berater BAT 7 usw.??? Würde mich mal interessieren, was mich danach erwarten KÖNNTE!

Danke schonmal im Vorraus, wenn mir jemand den für mich noch komischen TvöD erklären würde.
FloB1985
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.12.2006 16:47
keiner bei der Sparkasse, der ne Ahnung hat wie man als Firmenkundenberater oder Kundenberater eingestuft wird?
Little_Sunshine
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.12.2006 09:11
Bin auch bei der Sparkasse, klar gibt so ne Tabelle wie Du in welcher Eingruppierung bezahlt wirst!
Hängt ja aber auch mit der Anzahl der Jahre der Betriebszugehörigkeit zusammen! Net nur mit der Tätigkeit die Du ausübst.....
FloB1985
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.12.2006 12:50
mich hätte halt mal interessiert, was man machen muss, um in Gruppe 6,7,8 usw. eingestuft zu werden.
Ich fange jetzt bei 5 an, einfacher Schalterangestellter nehm ich mal an.
alphawolf
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.01.2007 12:58
### 5 ###
- Berufsausbildung + Zusatzkenntnisse im jeweiligen Sachgebiet
- Kassierer
- Schalterangestellte mit beratender Tätigkeit

### 6 ###
- Gruppenleiter Zahlungsverkehr
- Kassierer mit erhöhten Anforderungen
- Vertiefte gründliche Kenntnisse + begrenzt eigene Entscheidungen

### 7 ###
- Umfassende Kenntnisse + überwiegend eigene Entscheidungen
- Kundenberater
- Hauptamtlicher Ausbilder
- Kassierer mit besonderen Anforderungen

### 8 ###
- Besondere Anforderungen an das Fachkönnen + erhöhte Verantwortung
- Hauptkassierer
- Kundenberater mit erhöhten Anforderungen
- Revisoren
- Leiter kleinerer Geschäftsstellen

### 9 ###
-Tätigkeiten mit höherer Schwierigkeit oder Verantwortung als TG 8
- Geschäftsstellenleiter
steffi214
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.01.2007 13:54
@alphwolf

Kannst du das mit den Kassierer genauer Definieren?
Ich mache in meiner Filiale die Kasse alleine. Weißt du vielleicht welche Stufe mir normal zusteht?
Mach die Kasse jetzt im 2. Jahr.
jovis
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.01.2007 13:54 - Geaendert am: 09.01.2007 13:55
das ist Bankentarif, nicht TVöD, das sind die Stufen umgekehrt ;)
Lupus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.01.2007 09:23
Meines Wissens gibt es keine ganz klaren Vorgaben mehr... das ist eine individuelle Sache bei jeder Bank. Laut dem neuen Tarifvertrag soll es für jede Stelle eine Leistungsbeschreibung geben... anhand derer dann die Vergütung (auch variabel) bestimmt werden kann.

Bei uns ist das z.B. noch nicht abschließend geklärt!

Gruß

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Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen!

ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.01.2007 09:36
Wo es eine solche Tabelle gibt weiß cih leider nciht.
Auf jeden Fall ist das nicht genau definiert...
Hängt, wie mein Vorredner schon erwähnt hat, von der Sparkasse ab.

Fest steht aber:
- es gibt keinen BAT mehr, sondern sogenannte Entgeltgruppen

- 14. Gehalt gibt es nicht mehr: es wird eine SSZ (SparkassenSonderZahlung) gewährt. Diese beträgt bis zu 200 % eines Bruttogehalts. Davon werden 100 % auf jeden Fall ausgezahlt, 50 % wenn das Unternehmen seine Ziele erreicht und 50 % wenn du als Mitarbeiter deine Leistung bringst. Also sind die 2x 50 % variabel und müssen nicht ausgezahlt werden.

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>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

suedbaenker
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.01.2007 09:43
@ANDiRE
es ist noch nicht bei allen Sparkassen umgesetzt mit der SSZ.
Bei der Sparkasse in der ich anfange wird SSZ erst ab 2008 einfgeführt.
In dem Tarifvertrag war auch eine Frist bis wann das umgesetzt werden muss.
lg
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.01.2007 09:48
stimmt, da haste Recht. Aber ich glaub, eben genau bis 2008 muss das umgesetzt sein.
Bei uns war‘s 2006 das erste Mal, wobei da die 200 % garantiert waren.
Aber ich hätt lieber noch das alte System, mit Urlaubsgeld...
Weil alles im Nov zu bekommen is bled...das Geld für den Urlaub fehlt schon irgendwo...(zu dem Zeitpunkt)

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suedbaenker
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.01.2007 10:17
da hast auf jeden Fall recht.
aber ist immernoch besser als gar nix oder????
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.01.2007 10:29
da hast wiederum du Recht!!!!

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Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.01.2007 17:31
Bei uns im hause wie folgt:

- Azubis fangen nach der Ausbildung generell mit ET 6 an
(Serviceberater / Schalter)
- Servicekräfte, Sachbearbeiter Revision, Personl etc.
= ET 7
- PK-Berater = ET 8
- Filialleiter kleinerer Filialen, GK-Betreuer, Gruppenleiter
= ET 9
- FK-Betreuer, PK-Betreuer, FL größerer Filialen = ET 10
- Abt.-Ltr., Vertr.-Ltr., Senior-Fachreferenten = ET 11
- Vertr.-Dir. und Abt. Dir. und Bereichsltr.= ET 12

So genau kann man das aber gar nicht sagen, kommt auf die Stellenbeschreibung für die individuelle Position an!
Und außerdem können Angestellte, die vorher höher eingruppiert waren nicht abgestuft werden, so dass das Gehaltsgefälle innerhalb einer Stelle, die vom Anforderungsprofil her gleich ist, stark schwanken.

Besonderheit bei uns im Hause war immer, dass wenn die Ausbildung durch die Azubis mit Gesamtnote 1 abgeschlossen wurde, man gleich eine Gehaltsstufe höher (= ET 7) eingruppiert wurde.

Schönen Gruß
 

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