Abschreibung Immobilien- steuerlicher Aspekt |
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Verfasst am: 14.01.2007 18:09 |
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Hallo leute ich brauche dringend eure hilfe und zwar brauche ich die unterschiedliche behandlung von sanierungsgebäuden und bestandsgebäuden beim steuern sparen. Das will mein vielleicht neuer arbeitgeber haben.
Schon mal vielen Dank im Voraus |
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Verfasst am: 14.01.2007 18:31 |
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Sanierungsgebiet (§ 10 f EStG)
Aufwendungen für Anschaffungs- und Herstellungsmaßnahmen sowie Erhaltungsaufwendungen bei Gebäuden, Gebäudeteilen und Eigentumswohnungen in Sanierungsgebieten oder an Baudenkmälern, die als Wohnungen selbst genutzt werden, können,
• wenn die entsprechenden Maßnahmen nach dem 31.12.2003 begonnen wurden, wie Sonderaus-gaben in Höhe von 9 % auf 10 Jahre abgesetzt werden (§ 52 Abs. 27 EStG);
• wenn die entsprechenden Maßnahmen vor dem 1.1.2004 begonnen wurden, 10 % in 10 Jahren abgezogen werden. |
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