Kündigungsfrist bei Sparkassen? |
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Verfasst am: 26.01.2003 11:04 |
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Hallo Leute,
hab ein rießen Problem.
Muss nächste Woche nach meiner mündl. Prüfung meinen "festen" Arbeitsvertrag unterschreiben.
Hab auch schon meinen festen Arbeitsplatz. Hab mich jetzt aber entschieden auf die BOS zu gehen.
Die Schule fängt aber erst im September an.
Meine Frage: Wenn ich jetzt sag, das ich zum 01. August gehen will (sprich einen befristeten Arbeitsvertrag will) muss mich die Sparkasse ein halbes Jahr übernehmen?
Wann müsste ich kündigen, wenn ich einen unbefristeten Vertrag unterschreibe??
Danke für eure Hilfe
Wiki |
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Verfasst am: 26.01.2003 16:10 |
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Also eigentlich zählen die normalen Kündigungsfristen. Ich zum Beispiel habe drei Monate vor Studienbeginn eine (bedingte) Kündigung ausgesprochen. |
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Verfasst am: 26.01.2003 16:23 |
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Ich würde einfach den unbefristeten unterschreiben und dann ganz normal kündigen. |
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Verfasst am: 27.01.2003 15:57 |
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Nimm den unbefristeten und küdige.
Beo den Spk sind es meist 6 Wochen zum Quartalsende.
Gruß,
Winni |
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Verfasst am: 28.01.2003 17:58 - Geaendert am: 28.01.2003 18:00 |
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Hi Du!
Ich kann Dir nur raten Der Sparkasse nix von deinen BOS-Plänen zu sagen und dann einfach kündigen.
Ich hab letztes Jahr das studieren angefangen und hab aber schon vor der Übernahme bescheid gesagt. (Wollte halt fair sein.)
Hatte allerdings nix davon. Hab für die 2 Monate nach der AP in denen ich normal gearbeitet ne beschissene Stelle bekommen.
Außerden wurde ich schlechter eingruppiert.
Alle anderen wurden in Tarifgruppe VI b übernommen und ich nur in VII (öffentlicher Dienst).
Das waren immerhin so ca 50 € netto die mir gefehlt haben mal ganz von den Kosten fürs Benzin, weil man hat bei mir natürlich auch nicht darauf geachtet dass meine Stelle gut zu erreichen ist.
Wegen den Kündigungsfristen würd ich mal in Dein Sozialkunde-Buch schauen, wir haben sowas in der Berufsschule gelernt. (Hab meine Sachen leider schon verbrannt, sonst hätte ich für Dich nachgeschaut. *g*)
Ciao Eva |
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