Versicherung |
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Verfasst am: 02.03.2007 13:42 |
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Hallo!
kann mir einer sagen ob eine Umwandlung von einer KapitalLV in eine RisikoLV möglich ist????
Und was ist da zu beachten oder was muss man tun???
Es geht darum das der Kredit eingentlich mit einer KapitalLV abgelöst werden sollte, der Rückkaufswert aber doch nicht reicht und nun umgewandelt werden soll! |
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Verfasst am: 02.03.2007 13:52 |
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hallo,
soweit ich weiß ist das möglich. da muss halt nur das entsprechende geändert bzw. vereinbart werden.
wie das genau von statten geht, kann ich baer leider auch nicht sagen. |
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Verfasst am: 02.03.2007 13:54 |
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hm
eine rlv wird, wenn ich das noch richtig in erinnerung hab, nur ausbezahlt wenn der versicherungsnehmer stirbt.
somit sag ich einfach mal des des für ne rückzahlung von nem darlehen net geeignet ist :) und deshalb auch net funktioniert. |
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Verfasst am: 02.03.2007 14:45 |
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ja aber die umwandlung in eine Risiko-LV bringt hier ja auch nicht wirklich was, höchstens ihr bringt dann den Kunden nach der Umwandlung um die Ecke! ;))
Auszahlung nur im Todesfall des Versicherten! Etwas unlogisch.Abstand halten! Intelligenz braucht Platz! Unwissenheit braucht mehr Platz! ;)) |
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Verfasst am: 02.03.2007 15:16 |
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Eine Kapital- Lebensversicherung kann man kündigen und den Rückkaufswert auszahlen lassen. Allerdings erlischt dann auch der Todesschutz.
Vorschlag:
- KLV kündigen und Rückkaufswert auszahlen lassen
- Risiko-LV neu abschließen, wenn der Kunde nicht zu alt ist. |
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Verfasst am: 02.03.2007 15:24 |
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aber das bringt doch nix in dem fall!
das darlehen könnte mit der rlv nur rückgezahlt werden wenn der versicherungsnehmer stirbt.
und ich glaube das hat dieser nicht vor, sonst könnte es ihm ja egal sein ob das darlehen zurückgezahlt wird oder net ;) |
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Verfasst am: 02.03.2007 15:45 |
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Die kapitalbildende Lebensversicherung wird für den Erlebens- und Todesfall abgeschlossen.
Deshalb muss der Versicherungsnehmer nicht sterben.
Ich wiederhole:
Man kann die KLB kündigen und den Rückkaufswert auszahlen lassen. |
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Verfasst am: 02.03.2007 15:50 |
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darum geht es net
es geht darum dass ne kblv in ne rlv umgewandelt wird, um ne darlehen am ende der laufzeit zurückzuzahlen |
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Verfasst am: 02.03.2007 16:19 - Geaendert am: 02.03.2007 16:20 |
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Die RisikoLV kann höchstens als Zusatzsicherheit mit in den Kredit gebracht werden (Viele Banken verlagen auch eine). Da es dort keinen Rückkaufswert gibt, kann sie aber nicht als Tilgungsträger dienen.
Schließlich müsste der Versicherungsnehmer erst sterben, bevor Geld ausbezahlt wird. |
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Verfasst am: 02.03.2007 16:33 |
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Schon mal überlegt dass Ninchen schon was das enie Risiko-LV ,,so gut wie‘‘-nichts bringt als Tilgungsersatz für ein Darlehen? Vielleicht geht es ja darum das jetzt anderweitig getilgt wird und die LV deswegen(sprich einfach so) ne Risiko-LV werden soll.
Jetzt schreiben hier zwanzig Leute( mit Ausnahme von Herrmann) das ne Risiko-LV nix bringt für den Kredit.
Man kann die Fragestellung aber auch so lesen wie ich sie jetzt ausgelegt habe !!!
@Ninchen:
Zur Umwandlung von K-LV in R-LV weiß ich leider nichts, aber Herrmanns vorgehen ist doch o.k.? Vielleicht kann man auf Abschlüssgebühr verzichten oder diese reduzieren? |
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Verfasst am: 02.03.2007 16:36 |
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man kann sie aber auch anders verstehn. |
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Verfasst am: 02.03.2007 16:42 |
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Weiterer Vorschlag:
Die Versicherungsgesellschaft gewährt ein Policedarlehen. Mit dem Betrag wird das Bankdarlehen (teilweise) getilgt. |
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Verfasst am: 02.03.2007 17:44 |
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@Zero: auch wenn es anders keinen Sinn macht? |
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Verfasst am: 02.03.2007 17:50 |
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kann die Versicherungsgesellschaft evtl. den Kapitalanteil der LV herausrechnen und den Risikoschutz bestehen lassen? Probleme bei der Kündigung sind nämlich folgende: Rückkaufswert wird dem Kreditnehmer "nicht passen" da viele Gebühren enthalten sind.
Abschluss einer neuen RLV wird teurer ausfallen, da Kreditnehmer jetzt älter ist!
Bevor die Versicherung gekünditgt wird: schon mal über einen Verkauf nachgedacht? Bringt oft mehr.
Noch ein Problem: i.d.R. wurde diese Tilgungsform auch aus steuerlichen Gründen gewählt. (für die jüngeren hier: früher waren LVs nach 12,5 Jahren steuerfrei). Spielt das hier keine Rolle? |
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Verfasst am: 02.03.2007 18:29 |
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Gute Idee!
Der Verkauf bringt mehr Erlös als die Auflösung. |
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Verfasst am: 02.03.2007 20:42 |
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der ZDF link muß kopiert werden,sonst klappt das nicht |
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Verfasst am: 13.04.2007 21:59 |
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Mensch leute, ihr müsst für die bank geld verdienen!!!
Grundregel nummer eins!!!
Umwandeln kannst du da nix und vergesst mal den Todesfallschutz ganz schnell!
Die KLV zurückkaufen (ein anruf bei der versicherung und die sagen euch das)
mit der zurückgekauften LV einen großen Teil des Darlehens ablösen
je nachdem wie hoch der restbetrag ist und wie alt der Kunde ist...
- neue KLV abschließen (provision für die bank, risiko deckung des darlehens)
- Risiko LV zur absicherung der restschuld (provision für die bank, risiko deckung des darlehens)
- restschuld mit neuem darlehen (Konsumentenkredit) vom verbundpartner ablösen + restschuldversicherung (provision für die bank, risikoträger verbundpartner)
der ganze mist mit LV verkaufen bringt der Bank keinen ertrag und euch nur arbeit!!!
Euer chef wird euch net sagen, dass ihr zum ein-auszahlen oder überweisungen ausfüllen bezahlt werdet, sondern dafür für die bank kohle zu verdienen!!
Euer chef wird sich net freuen, wenn ihr ihm risiko wegnehmt, sondern wenn ihr neues geschäft schreibt und damit für ihn und für die bank geld verdient, mit dem geringsten risiko!!!
------------------------------------------------------------------------------Als Hirte erlaube mir,
zu dienen mein Vater dir.
Deine Macht reichst du uns durch deine Hand,
diese Verbindet uns wie ein heiliges Band.
Wir waten durch ein Meer von Blut,
gib uns dafür Kraft und Mut.
In nomini patris, et filii, et Spiritus sancti. |
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Verfasst am: 13.04.2007 22:48 |
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Für die Bank Geld verdienen. Schonmal über den Tellerrand hinausgedacht? Was bringt der ein abgeschlossenes Geschäft mit einem unzufriedenen Kunden der abwandert, wenn du mehrere weiterführende Geschäfte abschließen kannst weil der Kunde wegen einem nicht ganz so eigensinnigen Geschäft deine Einsatzbereitschaft zu schätzen weiß? Eben.. letzteres ist effektiver, das weiß auch eine Abteilung für Vertriebssteuerung einzuschätzen. Und Provisionen sind für eine Bank auch nicht zu verachten! |
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Verfasst am: 16.04.2007 17:19 |
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schon mal ins wahre leben geschaut?? |
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