noch mal ein Nachfrage zur Kontoeröffnung bei Firmenkun |
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Verfasst am: 01.05.2007 00:20 - Geaendert am: 01.05.2007 00:21 |
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Ich hoffe mal, dass der Herrmann mir doch noch mal auf die Sprünge helfen kann....;-)
Also wenn ich das letztes mal alles richtig verstanden hab, dann brauch ich den Antragssteller bei einer Kontoeröffnung für eine zum Beispiel GmbH nicht extra per Perso legitimieren, wenn dieser im Handelsregister als zum Beispiel Prokurist, oder Vorstandsmitglied eingetragen ist.
Nun die Frage, die ich anscheinend falsch beantwortet hab und die mir wieder zu denken gibt, ob ich das dann so alles richtig vertanden hab.
Herr Michaelis ist Vorstandsmitglied einer AG und für das Finanzwesen zuständig. Die AG ist noch nicht Kunde der Nordbank AG. Er möchte ein Konto eröffnen
A) Der Bankberater kann die Kontounterlagen schon vorbereiten und alle Vorstandsmitglieder dürfen unterschreiben.
B) Der Bankberater bittet vor Unterzeichnung des Kontovertrages um die Vorlage eines aktuellen, beglaubigten Handelsregisterauszugs Abteilung B der AG und des Persos des Vorstandsmitglieds zur Legitimation.
Also ich dachte jetzt A ist richtig, weil wir erstens keinen Perso brauchen und 2. uns den HR Auszug ja noch später besorgen können.....
Richtig war jedoch B... aber warum braucht man dann den Perso???
Wäre net, wenn du mir da noch mal auf die Sprünge helfen könntest.
Danke ;-) |
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Verfasst am: 01.05.2007 10:13 |
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Es kann sich ja jeder als der Vorstand bezeichnen und Konten eröffnen.
Sie prüfen nur mit dem PA, ob derjenige, für den er sich ausgibt, vor ihnen steht. Wenn er persönlich bekannt ist, ist kein PA notwendig. |
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Verfasst am: 01.05.2007 15:03 |
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ist ja eigentlich logisch,
aber warum benötigt man dann bei der Frage über die wir zuvor diskutiert haben keinen Perso vom Antragssteller.
Das ist doch genau die gleiche Situation.
Der steht auch im HR-Auszug und ob er letztendlich schon bei irgendwem bekannt ist darüber findet man nichts.
Mir wird hier irgendwie der unterschied noch nicht klar... :-( |
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Verfasst am: 01.05.2007 21:50 |
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Aufgrund der ABGABENORDNUNG kann, bei Personen die in einem öffentlichen Register eingetragen sind auf die Vorlage eines Personalausweises verzichtet werden.
Aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages ergibt sich jedeoch die Legitimationspflicht anhand eines Persos.
Merke dir einfach, wenn in der Aufgabe steht: "Gemäß Abgabenordnung", dann reicht der HR-Auszug aus ;)
Gruß |
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Verfasst am: 02.05.2007 00:03 |
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Danke!!! :-))) |
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