Urlaub vor der Prüfung |
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Verfasst am: 13.06.2007 12:12 |
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Hey,
hab ma ne Frage :).
Ist es irgendwo geregelt, dass man ein Anspruch auf ein oder zwei Tage vor der Prüfung hat?
Oder ist das intern unterschiedlich?
Danke für ne Antwort. |
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Verfasst am: 13.06.2007 12:14 |
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laut Gesetz doch den direkten Tag vor der schriftlichen Prüfung. (aber nur wenn Bankarbeitstag ist, also kein Freitag wenn man montags schreibt) Oder? |
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Verfasst am: 13.06.2007 12:15 |
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soviel ich weiss hast du einen Anspruch auf einen Tag Urlaub vor der Schriflichen Prüfung. Es sei denn du hättest Berufsschule.
gruß
Kai |
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Verfasst am: 13.06.2007 12:19 |
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Du hast jeweils einen Tag vor der schriftlichen und vor der mündlichen Prüfung frei!
Übrigens auch den Freitag wenn du am Montag Prüfung haben solltest, war bei uns auch so... |
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Verfasst am: 13.06.2007 12:30 |
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trifft das mit dem freien tag vor der schriftlichen AP nicht nur auf jugendliche azubis (also unter 18) zu? meine das gelesen zu haben...
wir selber hatten es jedenfalls nicht.
wir haben nur vor der mündlichen zwei tage frei...
mündl ist an einem dienstag, also fr + mo frei...langes wochenende! :-) |
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Verfasst am: 13.06.2007 12:35 |
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ja bei uns ist halt das blöde, dass wir vor der mündlichen Prüfung Mittwochs, Montags und Dienstags Schule haben :).
Aber ich weiß nich, wie ich darauf komme, dass es Sonderurlaub vor der Prüfung gibt... Mhhh naja :) |
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Verfasst am: 13.06.2007 14:23 |
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Vor der mündlichen Prüfung soll ein Tag frei sein? Hab ich noch nie etwas von gehört und ich habe nächste Woche die Mündliche.... |
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Verfasst am: 13.06.2007 14:27 |
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Also bei uns wars schon so... |
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Verfasst am: 13.06.2007 16:25 |
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Daniel hat recht. Diese Freistellungspflicht gilt nur für minderjährige.
Über 18 musst du Urlaub nehmen. Die meisten werden Dir den auch geben.....Aber einen gesettzlichen Anspruch hast du nicht. |
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Verfasst am: 14.06.2007 10:48 |
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Ich hab zwei Tage Urlaub vor da Schriftlichen bekommen, die ich auch nehmen musste (!). Durfte die nich irgendwann anders nehmen, sondern musste an den zwei Tagen vor da prüfung. durften auch nicht verfallen... |
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Verfasst am: 14.06.2007 11:35 |
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scheint ja überall unterschiedlich zu sein.
wie gesagt, wir haben 2 tage vor der mündlichen, die wurden uns aber nicht vom urlaub abgezogen, sondern die haben wir einfach so frei (!) ... und wir sind alle so im durschnitt 20 jahre... find ich gut :-) |
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Verfasst am: 14.06.2007 14:58 |
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Also die bei mir in der Klasse, die im Mai Prüfung hatten, ham alle am Tag davor frei gehabt trotz Berufsschule!
Ich weiß, dass einem 2 Tage Sonderurlaub zustehen, aber auch nur wenn du noch unter 18 bist. Hätte aber z.B. vor der Zwischenprüfung auch das recht auf diesen Sonderurlaub gehabt, was ich leider erst im nachhinein erfahren hab. :-( |
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Verfasst am: 14.06.2007 15:01 |
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wir hatten auch Frei trotz Berufsschule aber das kann jede Bank mit der Schule auch individuell vereinbaren. |
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