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Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Bewerbung...kann mir einer helfen?
 
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.06.2007 14:20
Hi hi Kollegen/Kolleginnen...

wie leider bei manch andren auch, wurde ich nur in ein befristetes Anstellungsverhältnis übernommen, welches in 3 Monaten ausläuft, und ich noch immer nicht weiss, ob´s verlängert wird.
Ich muss mich also schonmal (sicherheitshalber) woanders bewerben/umsehen, und muss zugeben, ich bin nicht grad ne Leuchte, wenn´s um Bewerbungsschreiben geht. Ich stell den Text einfach mal rein (Unternehmen abgeändert), und würd mich über Verbesserungsvorschläge super doll freuen =)))

Vielen lieben Dank schonmal im Vorraus =)
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.06.2007 14:22
Initiativbewerbung im kaufmännischen Bereich in Ihrem Hause

Sehr geehrte Frau XXX,

bei der Stellensuche im Internet wurde ich auf Ihr Unternehmen aufmerksam. Die XXX GmbH als wirtschaftlich wachsendes, modernes und zukunftsorientiertes Unternehmen hat dabei insbesondere mein Interesse geweckt.

In meiner Berufsausbildung zum Bankkaufmann, und der daran angeschlossenen Anstellung in der Raiffeisenbank XXX eG, konnte ich mir bereits die ersten kaufmännischen Fähigkeiten und Grundlagen, sowie den Umgang mit kaufmännischen Kalkulationsprogrammen wie MS Office aneignen.

Derzeit arbeite ich in einem bis zum xx.yy.2007 befristeten Anstellungsverhältnis im Bereich der Kundenakquise und Privatkundenberatung. Zuverlässigkeit, und selbständiges Handeln sind für mich dabei eine Selbstverständlichkeit.

Um mich neuen beruflichen Herausforderungen und Aufgaben zu stellen, würde ich gerne eine Stelle im kaufmännischen Bereich in Ihrem Hause antreten.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mich zu einem Vorstellungsgespräch einladen.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann


Anlagen

-Zertifikat 1
-Zertifikat 2
-Zertifikat 3
-usw.
Cocktailschirmchen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.06.2007 14:31
So an sich sehr gut, allerdings habe ich zwei Verbesserungsvorschläge:
1. "...Unternehmen hat dabei insbesondere mein Interesse geweckt...", da hat das insbesondere nix zu suchen =), das heißt besonders oder du lässt es ganz weg und schreibst hat mein Interesse geweckt.
2. der Abschlußsatz ist gut, aber man kann auch schreiben "Ich würde mich freuen, wenn Sie mir die Chance geben mich Ihnen in einem persönlichen Gespräch näher vorzustellen.

FCC! FCC! FCC!

Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont

Koerby
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.06.2007 14:35
erm... und ein kleiner tipp...
auch wenn das blöd klingt aber du musst dich 3 monate befor du arbeitslos wirst persönlich bei deinem Arbeitsamt melden...

sonst bekommst ersmal weniger ALG als dir zusteht...

ich wünsch es dir zwar nicht aber sicherheitshalber solltest du das machen...
Opticash
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.06.2007 14:54
Naja, man SOLLTE es tun. Theoretisch reicht es, wenn man innerhalb der ersten zwei Tage der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt reinschneit.

Weniger ALG bekommt man deswegen nicht, zumindest nicht dauerhaft. Man bekommt lediglich die ersten (7???) Tage der Arbeitslosigkeit nicht bezahlt.

Wird mir wohl jetzt so gehen, wenn ich nach der mündlichen Prüfung etwas über 20 Tage arbeitslos bin. =) Nun ja... ich werde mir vor dem Arbeitsamtbesuch nochmal den Knigge durchlesen, in einen frisch gereinigten Anzug und ein sauberes Hemd schlüpfen und auf eine nette Dame oder einen netten Herrn am anderen Ende des Tisches hoffen. =)
Johnie_Walker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.06.2007 17:14
@ koerby....da muss ich opticash recht geben.

Das mit den 3 Monaten trifft meines Wissens nur auf handwerkliche Berufe zu. In einem kaufmännischen Beruf reicht es rein theoretisch aus, sich einen Tag vorher arbeitslos zu melden.

Frag mich jetz nicht, wieso das so ist, mir ist der Grund leider entfallen...aber ich wusste es mal. Klingt doof, is aber so!

MfG Johnie_Walker
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.06.2007 17:53
das mit dem arbeitsamt stimmt so nicht ganz.

bei befristeten verträgen muss man sich 3 monate vorher melden. sonst gibbte abzug bzw. gar kein geld.

grund: du weißt schon, dass du evtl. arbeitslos sein wirst
Peregrin
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.06.2007 18:00
Als zukünftiger Student bei der Agentur für Arbeit muss ich euch hier korrigieren. *grinz*
Egal ob Handwerk oder kaufm. Beruf. Man muss sich bei absehbarer Arbeitslosigkeit immer drei Monate vorher arbeitslos melden. Wenn die Kündigung halt über drei Monate in die Zukunft liegt. Ansonsten schnellst möglich nach bekannt werden der zukünftigen Erwerbslosigkeit.
Bei Auszubildenten trifft dies übrigens nicht zu. Hier reicht es kurz vor Erwerbslosigkeit sich Arbeistssuchend zu melden. Da Azubis ja in der Regel mit ner Übernahme rechnen.
Wer aber wirklich nen Job sucht sollte sein Profil bei Monster.de hinterlegen. Die Quote der vermittelten Stellen ist hier Extrem hoch. Aufs Arbeitsamt sollte man sich für die Jobsuche nicht verlassen. Da kommen meist nur dussel Angebote an.

Das Geld, das man besitzt, ist das Instrument der Freiheit;
das Geld, dem man nachjagt, ist das Instrument der Knechtschaft.

Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.06.2007 08:25
@koerby und Rest:

Mhm...hab mich doch schon lange beim Arbeitsamt gemeldet...hab doch auch nichts gegenteiliges behauptet *fg*

Trotzdem Danke für die Antworten =)

Mhm...soll ich evtl. da noch mehr reinschreiben bzw. fehlt da noch was?
Ich bewerb mich ja nichtmal auf eine bestimmte Stelle, sondern nur in deine Sparte.

Evtl. mehr Sachen reinschreiben, die ich kann? oder sowas in der Art x)
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.06.2007 09:48
Viele Webseiten der Banken bieten auch an, eine Initiativbewerbung zu schreiben bzw. sich direkt auf bestimmte Stellen/Bereiche zu bewerben !
Feuerengal
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.06.2007 11:04
nachdem ihr mich in diesem Thread grad erinnert habt, dass ich noch im AA anrufen muss, hab ich dies gleich erledigt und dabei auch nachgefragt...

Man muss sich 3 monate vorher melden, wenn man es schon weiß, dass man arbeitslos wird. Den Antrag auf Arbeitslosengeld reicht es, am 1. Tag der Arbeitslosigkeit zu stellen, z.B. ich hab am 05.7. prüfung, spätestens am 6.7. muss ich den antrag gestellt haben.
Geld erhalt ich trotzdem noch für Juli, allerdings empfiehlt es sich, den antrag schon eher zu stellen, da es sonst sein kann, dass man recht lang auf sein geld für juli warten muss...
 

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