Rückzahlung Sparkassenfachwirt in Bayern??? |
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Verfasst am: 12.11.2007 21:39 |
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Hallo,
die Freundin meines kleinen Bruders wechselt von einer Sparkasse zu einer Raiffeisenbank!!!
Die hat im Oktober letzten Jahres Ihren Sparkassenfachwirt an der Akademie in Landshut abgeschlossen!!!
In Ihrer Lehrgangsvereinbarung steht, daß Sie sich für 2 Jahre an die Sparkasse binden muß!!!
Für jeden Monat den Sie früher gehen will, muß Sie 1/24stel der Lehrgangsgebühren an den Arbeitgeber zurückzahlen!!!
Hat jemand von euch Erfahrungen wieviel der Gesamtbetrag für den Sparkassenfachwirt in Bayern beträgt!!!!
Sie hat von den gesamten Gebühren 1500 Euro selber getragen!!!
Vielen Dank für euere Hilfe und Grüße vom
Powerbabe |
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Verfasst am: 12.11.2007 22:16 |
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Preislich liegt das so bei ca. 3000,-- Euro wenn man den Fachwirt macht. |
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Verfasst am: 12.11.2007 22:27 - Geaendert am: 12.11.2007 22:28 |
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@VB_Berlin
Deshalb habe ich extra Bayern dazu geschrieben.
In Bayern ist man 2 x für 4 Wochen Vollzeit auf der Akademie in Landshut!!!
Da beträgt alleine die Fortzahlung der Bezüge schon 4000-5000 Euro!!! |
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Verfasst am: 13.11.2007 00:13 |
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@powerbabe
kommt drauf an,
erläutere wenn du magst die rechtlichen Möglichkeiten...
oder besser gesagt was man tun kann, um möglichst gut finanziell dabei raus zu kommen...
Einfach, bei Bedarf, Mail über Bankazubi an mich.
Gruß |
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Verfasst am: 13.11.2007 09:17 |
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Solche Vereinbarungen werden sehr häufig von Arbeitsgerichten an nichtig erklärt. Ich hab da was gefunden was die Bindungsfristen angeht:
"Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer in der Rückzahlungsvereinbarung nur für einen angemessenen Zeitraum binden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt es darauf an,
wie lange die Fortbildung / Weiterbildung gedauert hat,
wie teuer die Fortbildung / Weiterbildung war.
Hierzu gelten folgende Faustregeln:
Fortbildungsdauer: bis 1 Monat
--> Bindungsdauer: höchstens 6 Monate
--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.12.02
Fortbildungsdauer: bis 2 Monate
--> Bindungsdauer: höchstens 1 Jahr
--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.93 (5 AZR 279/93, BAGE 75,215)
Fortbildungsdauer: bis 6 Monate
--> Bindungsdauer: höchstens 2 Jahre
--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.09.95
--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.11.94 "
Quelle: http://www.rechtsrat.ws/lexikon/fortbildungskosten.htm |
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Verfasst am: 13.11.2007 15:16 |
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nachdem der fachwirt in landshut aber insges. 1 jahr dauert, wird sie gerichtlich eher schlechte chancen haben.
Der Lehrgang in Landshut inkl. Selbststudium und 2 x Landshut kostet € 6.032,-
davon Verpflegung/Unterkunft: € 1.932,-
(Stand 2006) |
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Verfasst am: 13.11.2007 21:39 |
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War auch in LA. Geil wars...
Ob das Gericht zustimmt oder nicht hängt davon ab, wie sich der Scheidende MA verändert. Oder besser gesagt, wohin er sich verändern will. |
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Verfasst am: 13.11.2007 23:30 |
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@Claudia
Und zusätzlich zu diesem Betrag kommt dann noch der Verdienstausfall für die 8 Wochen oder???? |
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Verfasst am: 14.11.2007 12:49 |
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Zahlen die VR-Banken eigentlich nach Bankentarif oder haben die einen eigenen Tarifvertrag????
Sie bekommt nämlich Tarifgruppe 5, Berufsjahr 11 was laut Arbeitsvertrag 2904,00 Euro Brutto ausmacht.
Wenn ich mir den Bankentarif anschaue bekommt man aber für TG 5, 11 Berufsjahr 2866,00 Euro brutto?????? |
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Verfasst am: 14.11.2007 20:51 |
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Die meisten GENO´s zahlen nach Bankentarif |
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Verfasst am: 14.11.2007 21:31 |
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Habe jetzt die Seite
www.avr.org
gefunden, aber der Tarifvertrag dürfte ja dann nicht mehr aktuell sein oder???
Mich macht nur stutzig, daß ich die Vergütung von 2904,00 Euro nicht im Bankentarif finde!!!
Sind die Vergütungsgruppen auf der Seite die alten Sätze vom Bankentarif??? |
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Verfasst am: 15.11.2007 15:18 |
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Sind denn hier keine Volks-oder Raiffeisenbänker die mir sagen können, nach welchem Tarif gezahlt wird???? |
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Verfasst am: 16.11.2007 08:39 |
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Also bei uns ist von Erstattung des Verdienstausfalls nicht die Rede... nur die Lehrgangskosten + Unterkunft und Verpflegung, aber die muss man bei uns auch anteilig bezahlen, je nachdem, welche note man hat |
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Verfasst am: 17.11.2007 11:42 |
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@Claudia
Sie hat jetzt noch einmal bei der Personalabteilung nachgefragt.
Gesamtkosten betragen bei Ihr knapp 11.000 Euro wovon Sie 1/4 selber übernehmen muß.
Ihr neuer Arbeitgeber sagt, daß es rechtlich nicht haltbar ist, denn Betrag einzufordern selbst wenn man zu einer anderen Bank wechselt.
Weiß denn keiner hier nach welchem Tarifvertrag die Raiffeisenbanken zahlen???
Wie gesagt, Sie verdient 2904 Euro brutto im Monat und diesen Betrag finde ich nicht im Bankentarif!!! |
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Verfasst am: 18.12.2009 19:05 |
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Weiß jemand wie hoch die Kosten allein für das Selbststudiumsteil in Bayern sind? |
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