Prüfungspflichten der Banken bei Akkreditiv / Inkasso |
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Verfasst am: 17.11.2007 10:32 |
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Hallo zusammen,
worin liegen denn die Unterschiede wenn es um die Prüfungspflichten der Beteiligten KI`s geht.
Beide male auf Vollzähligkeit aber sonst????
Vielen Dank im Vorraus |
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Verfasst am: 17.11.2007 11:10 |
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Beim Dokumenteninkasso: nach ERI
Prüfung der Dokumente auf Vollständigkeit in Übereinstimmung mit dem Inkassoauftrag
(=> ansonst keine weitere Prüfung der Dokumente).
Beim Dokumentenakkreditiv: nach ERA
Die Banken müssen alle im Akkreditiv vorgeschriebenen Dokumente mit angemessener Sorgfalt prüfen, ob sie ihrer äußeren Aufmachung nach den Akkreditivbedingungen entsprechen.
Dabei prüft man die Dokumente auf
- Vollständigkeit und Vollzähligkeit (full set, z. B. 3/3)
- äußerliche Ordnungsmäßigkeit, z. B. Gültigkeitsdauer
- Übereinstimmung untereinander. |
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Verfasst am: 17.11.2007 11:12 |
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- fristgerecht
beim Akredditiv noch ob se den Akkreditiv Bedingungen entsprechen |
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