wann bewirbt man sich auf einen Arbeitsplatz?! |
Gehe zu Seite (
1
| 2
| 3
| >> )
|
|
|
Verfasst am: 17.04.2008 12:10 - Geaendert am: 17.04.2008 12:19 |
|
|
Hallo Leuties,
ich habe im November meine schrftl. Abschlussprüfung und im Januar dann die mündliche.
Das heißt ab 01.02.09 kann ich meine Arbeitskraft frei verfügbar stellen.
Habt ihr Tipps ab wann man sich da so bewirbt und welche Dokumente man der Bewerbung alles beilegen sollte?
So langsam mache ich mir schon Gedanken darüber?!
Wäre froh über viele SINNVOLLE und HILFREICHE antworten!
Lieben Gruß
*coba-susi* |
|
|
|
Verfasst am: 17.04.2008 13:23 |
|
|
Jetzt!
Anschreiben
Lebenslauf
Lichtbild
Beurteilung |
|
|
|
Verfasst am: 17.04.2008 13:26 |
|
|
Hinweis:
Die Ausbildung endet nicht am 1.2, sondern mit Bestehen der Prüfung. Dies ist der Tag des Kundengesprächs. |
|
|
|
Verfasst am: 17.04.2008 13:26 |
|
|
Besser hätte man es nicht sagen können! |
|
|
|
Verfasst am: 17.04.2008 13:49 |
|
|
Ich hätte noch einen Punkt zu ergänzen:
Zeugnisse?
Oder legt man davon keine Kopien mehr bei? |
|
|
|
Verfasst am: 17.04.2008 13:52 |
|
|
Beurteilungen sind doch Zeugnisse, oder?
Hatte ich jedenfalls jetzt so verstanden!
Ansonsten direkt nach der Ausbildung macht dasBerufsschulzeugnis schon Sinn! |
|
|
|
Verfasst am: 17.04.2008 13:55 |
|
|
ja aber wenn ich mich jetzt schon bewerben soll... welches zeugnis nehme ich dann? vom 1. lehrjahr?
hat das überhaupt aussagekraft?
ich hab erst dieses eine zeugnis da ich 2,5 jahre lerne und erst im sommer mein 2. zeugnis bekomme?! |
|
|
|
Verfasst am: 17.04.2008 13:57 |
|
|
Das Aktuellste natürlich... |
|
|
|
Verfasst am: 17.04.2008 13:57 |
|
|
ja ich hab nur das EINE! |
|
|
|
Verfasst am: 17.04.2008 13:58 |
|
|
Dann erübrigt sich ja Deine Frage! ;-) |
|
|
|
Verfasst am: 17.04.2008 13:59 |
|
|
*hmpf*
aber 10 monate vorher schon bewerben? ist das nicht sehr früh?
welche bank kann denn sagen ob sie mich in 10 monaten gebrauchen kann?!
und zu herr herrmann:
mein ausbildungsvertrag geht aber bis zum 31.01.09 ?! |
|
|
|
Verfasst am: 17.04.2008 14:02 |
|
|
Der frühe Vogel vögelt die Vögelin, oder wie geht das noch...?
So früh wie möglich bewerben, natürlich! |
|
|
|
Verfasst am: 17.04.2008 14:04 |
|
|
Mein Gott... Schulzeugnisse natürlich!
Bzw. das aktuelle BS-Zeugnis. |
|
|
|
Verfasst am: 17.04.2008 15:54 |
|
|
hm, ich hab mich nämlich auch schon son bissl umgehört in meiner azubi-truppe und es hat sich noch niemand beworben....
aber mein abschlusszeugnis von der schule doch nicht oder?
(also mein realschulzeugnis)? |
|
|
|
Verfasst am: 17.04.2008 15:57 |
|
|
Nein, das ist egal.
Außer Du bewirbst Dich wieder aufn Ausbildungsplatz.
Ja, dann sei mal schneller als Deine Azubikollegen! |
|
|
|
Verfasst am: 17.04.2008 15:59 - Geaendert am: 17.04.2008 16:00 |
|
|
§21 Berufsbildungsgesetz
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.
(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.
(3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Wichtig ist hier Absatz 2. Ich persönlich halte soviel Zeit vorher allerdings auch für unnötig. Keine Bank plant 10 Monate im Voraus. |
|
|
|
Verfasst am: 17.04.2008 16:12 |
|
|
vielen lieben dank!
das hat mir bereits nen schritt weitergeholfen!
das heißt wenn ich meine prüfung(mdl.) am 15.01 bspw. habe und bestehe könnte ich am 16.01 anfangen zu arbeiten...
ich hab daran gedacht im frühsten falle mich ein halbes jahr vorher zu bewerben....... sprich im august?!
ist das echt zu spät?
also wenn ich hier jetzt jemanden anspreche sagen die zu mir, bis dahin wehen noch viele windchen und es kann noch jede menge passieren....da find ich persönlich ein halbes jahr dicke ausreichend,,, aber deswegen wollte ich ja mal eure meinungen hören! |
|
|
|
Verfasst am: 17.04.2008 16:48 - Geaendert am: 17.04.2008 16:52 |
|
|
Du stellst sehr viele Fragen die du dir (sorry) meiner Meinung nach selbst beantworten können solltest. Du solltest in der Lage sein eine Bewerbungsmappe zusammen zu stellen, den es ist ja nicht deine erste Bewerbung.
Kann es falsch sein sich früher zu bewerben? Welchen Vorteil hast du davon noch 4 Monate zu warten? Welches Zeugnis fügst du an wenn du nur eins hast? Du kannst ja anbieten bei Bedarf das nächste zu gegebener Zeit nach zu reichen! Wenn deine Mit-Azubis sich noch nicht beworben haben musst du das natürlich auch noch nicht? Zum Ausbildungsende, das steht übrigens auch in deinem Vertrag(aber wer liest sowas heute denn noch-.-).
Edit: Dieser Beitrag passt jetzt wohl nich zu deinem Kommentar: "Wäre froh über viele SINNVOLLE und HILFREICHE antworten!" aus deiner Sicht zumindest.
Aber bis auf den Hinweis von Herrmann wegen dem Ausbildungsende war der Thread bisher eher unnötig |
|
|
|
Verfasst am: 17.04.2008 16:59 |
|
|
hab mich 13 Monate vor Arbeitsbeginnn beworben... hat auch nicht geschadet... schnelle Zusage, weil ich einer der Ersten war... |
|
|
|
Verfasst am: 17.04.2008 17:17 |
|
|
dann versteh ich nicht warum du dir das durchliest und dich hier aufhälst!
aber irgendwie lese ich von dir in vielen threads solche antworten und hab eigentlichs chon drauf gewartet!
sicher hab ich schon bewerbungen geschrieben um einen ausbildungsplatz und welches zeugnis meine ich eher ob da auch schulzeugnisse (realschule) mit reingehören! da ich nur ein zeugnis der BS hab kann ich nur das beifügen...so weit war ich auch schon!
aber ich dachte dass da auch leistungsbeurteilungen der bank mitreingehören usw.!
und da wollte ich wissen was da noch so zugehört!
ob jemand ne außergwwöhnliche idee hat oder was weiß der teufel! |
|
|
Gehe zu Seite (
1
| 2
| 3
| >> )
|
|