Hallo,
während meiner Ausbildung und kurzen Angestelltendauer bei meiner Lehrsparkasse habe ich damals über den Betrieb in eine Anwartschaft bei der rheinischen Versorgungskasse eingezahlt.
Demnach stehe mir ganze 32,24€ Betriebsrente zur Verfügung.
Diese wird jedoch nie gezahlt werden, da ich die Mindestbeitragszahldauer von 5 Jahren nicht erfüllt habe, da ich aus dem Sparkassenverhältnis in die Industrie gegangen bin.
Nun meine Frage:
Kann man diesen Vertrag nicht kündigen, so dass mir das Guthaben ausgezahlt wird?Fernstudium
Infos / Möglichkeiten / Preise alles auf www.fern-studium.de |