Ausbildung & gleichzeitig selbstständig? |
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Verfasst am: 30.10.2008 14:37 |
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Hallo,
ich bin im zweiten Lehrjahr der Ausbildung bei der SPK.
Kann man sich gleichzeitig Selbstständig machen?
Kann ich ein Restaurant auf meinen Namen laufen lassen und ich stell den Rest der Familie ein um den Laden zu managen???
Ist das eigentlich möglich?
Wie sind die Rechtslagen bzw. Verhältnisse dazu?
Etwas allgeimeine Frage noch hinzu:
Was brauch man generell um sich selbstständig zu machen?
Gruß |
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Verfasst am: 30.10.2008 16:19 |
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Ja das geht.
Ich bin bei der Volksbank.
Musste mir das nur von der Volksbank genehmigen lassen
Habe jetzt 50 Leut angestellt und bin noch in der Ausbildung. |
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Verfasst am: 30.10.2008 21:54 |
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Gibst du nur deinen Namen dafür her oder managt du da auch schon was? |
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Verfasst am: 01.11.2008 12:19 |
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Ich gebe meinen Namen hin und gehe beispielsweise jeden Abend hin um zu schauen was los ist, wie das geschäft läuft und wenn es gute Umsätze gibt.
Die Angestellten erklären sich ja bereit dazu das sie das bestmögliche "rausholen".
So... also istdas möglich?!
Ich muss zu meine Ausbilderin gehen und das mit ihr besprechen oder wie hast du das gemacht in der Volksbank?
In welche Branche bist du denn parallel eingestiegen?
Gruß |
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Verfasst am: 01.11.2008 17:28 - Geaendert am: 01.11.2008 17:30 |
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lol....haste gerade deine Geldwäsche-Schulung gehabt und dir gerade gedacht, dass du ne Pizzeria für selbiges eröffnest!? Geschickt...
Und ne Ausbildung als Bänker und nebenher 50 Angestellte...
Also nichts für ungut Leute...aber das klingt mir hier alles etwas utopisch! |
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Verfasst am: 01.11.2008 20:42 - Geaendert am: 01.11.2008 20:53 |
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@Johnie: Genau das hab ich auch gerade gedacht, zumindest den Part mit der Geldwäscheschulung. Die 50 Angestellten kann ich nicht beurteilen, also enthalte ich mich hier einer Meinung...
@Ellinodingsbums: Warum gründet nicht einfach eins deiner Familienmitglieder, die du einstellen würdest, die Firma selbst? Wäre doch viel praktischer, wenn der tatsächliche Geschäftsführer auch das Tagesgeschäft überblicken kann.
Fakt ist einfach, dass du beim "abends mal vorbeischauen" nie im Leben den kompletten Geschäftsbetrieb überwachen kannst, geschweige denn die Bücher auf Ordnungsmäßigkeit prüfen. Ware bestellen muss ja auch gemacht werden, und
wer soll das tun? Einer der Angestellten, wahrscheinlich noch mit Gesamtprokura? Selbst wenn es um deine Familie geht und keiner bewusst den Laden ruinieren würde, im Zweifelsfall bist du ganz alleine dran -> Stichwort Geschäftsführerhaftung
Übrigens, der erste Punkt den man auf einem Unternehmensgründungsworkshop beigebracht kriegt:
Es gibt immer 3 Szenarien. Best, Middle und Worst Case. Letzterer wird nur all zu häufig ausgeblendet - "Bei der Geschäftsidee kann ja garnix schiefgehen!"
Denk mal drüber nach... Auch so Sachen wie Herkunft des Startkapitals, Überbrückung der Startup-Phase (wenn der Laden schon Kosten verursacht, aber noch keine Gewinne abwirft) solltest du dabei gründlich erörtern.
Und wenn du noch immer nicht genug hast, dann kannst du mal anhand eines Business Plans prüfen, ob du wirklich alles bedacht hast (z.B. http://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Service/Checkliste_1.pdf).
Bevor nicht alle Punkte ausreichend geklärt sind würde ich dringend davon abraten.
Aber am Ende musst du selbst wissen was du tust...
In diesem Sinne - viel Spaß ;-) |
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Verfasst am: 05.11.2008 22:35 |
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Ihr seit echt klasse!
Ich bedanke mich zunächst für die Antworten!
Ich werde mich mal mit allen zusammensetzen.
Das ist mir zu riskant!
Ich habe einige Tage darüber nachgedacht.
Stichwort: Geschäftsfphrerhaftung!
Vielen Dank für die Hilfe!
"Vorbei schauen" geht glaub ich auch nicht!
Lieben Gruß an alle Beteiligten! |
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