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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Komplizierte Kündigung?!
 
kassierer
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.02.2009 21:13
Hallo!
Ich habe im Januar meine Prüfung bestanden und bin jetzt für 2 Jahre befristet übernommen worden (ohne neue Probezeit). Natürlich schaue ich mich aufgrund des befristeten Vertrages auch anderweitig um. Aller Planung bekomme ich zum 1.4. einen Studienplatz, so dass ich meine jetzige Stelle nur noch kündigen muss.

Welche Frist gilt dabei für mich?
Der TVÖD sagt laut § 34:

(1) 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt
die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss.

Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
...von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
...von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
...von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
...von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
...von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Daher müssten für mich doch auch zwei Wochen gelten oder sieht das jemand anders?
Dallas
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.02.2009 00:11
Selbsterklärend
SUEDLAENDER22
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.02.2009 12:37 - Geaendert am: 24.02.2009 12:38
@Dallas: Wie scheisse dein Kommentar war...bist n ganz toller, wa?

Anstatt "selbsterklärend" zu schreiben, hättest du den Fragesteller mit einer "erklärenden" Antwort bereichern können...

6 Wochen beträgt m.E. die Frist.
suuub
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.02.2009 14:09 - Geaendert am: 24.02.2009 14:11
Lecter
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.02.2009 17:31
Ich würde auch auf 2 wochen tippen da, das "arbeitsverhältnis" ja gerade erst begonnen hat.
der arbeitsvertrag wurde ja nicht zur ausbildung unterschrieben. da war es ein ausbildungsvertrag und im TVÖD wird, wenn mich nicht alles täuscht, zwischen ausbildungsverhältnis und arbeitsverhältnis differenziert.

Im zweifelsfall frag einfach bei der personalabteilung oder einem aus dem bertiebsrat nach die könn dir das ganz genau sagen (das hätte zumindest bei uns im haus keine negativen auswirkungen).

Gruß Lecter
Dallas
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.02.2009 17:50
@Südländer
Mal langsam reiten hier, zwecks Ausdrucksweise

Klares Entwicklungsfeld hätt ich gesagt *fg*

Grüße der "tolle" Dallas :-)))
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.02.2009 21:12 - Geaendert am: 24.02.2009 21:17
Wo er Recht hat, hat er Recht. Einfache Antwort hätte es auch getan. Fand deine Bemerkung auch nicht so passend. Vielleicht war es ja auch gar nicht böse gemeint?

Sollte dein Profil der Wahrheit entsprechen hättest du auch qualifizierter antworten können oder gehst mit Kunden / Mitarbeitern auch so um?
Dallas
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.02.2009 22:44 - Geaendert am: 24.02.2009 22:47
Profil stimmt so, sonst würde ich es nicht reinschreiben.
Ich kann es aber auch rausnehmen wenn es stören sollte :-)
Und bös gemeint war da gar nichts...
Und was hat ein Wort mit Umgang von Kollegen und MA zu tun?
Klar hätt ich es anders schreiben können, aber die Antwort ist in der Frage.
Da es nicht sachbezogen ist, werde ich was meine oben genannte Antwort betrifft unter diesem Thema auch nicht mehr drauf antworten.

Es sei denn es wird ein Thema mit:
"Kritisiern wir mal den Dallas und vergessen das Thema um was es ging" gegründet.
Dann können wir uns weiter um meine Antwort "Selbsterklärend" unterhalten :-)))
Mira91
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.02.2009 09:02
Also ich für meinen Teil stimm Dallas mal zu. Es ist nun wirklich "selbsterklärend". Warum mehr Worte benutzen als es bedarf? Immer diese unnötigen Diskussionen und Streitereien und mögliches Verhalten im normalen Leben. Schlussfolgerungen solcher Art im Bezug auf ein einziges Wort sind nun wirklich unnötig. ^^
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.02.2009 09:42
"Und was hat ein Wort mit Umgang von Kollegen und MA zu tun?"

Nunja, es kann doch immermal vorkommen, dass ein Kunde eine Frage stellt, die er sich eigentlich ganz einfach selbst beantworten kann (passiert mir jeden Tag mehrmals).
Dann würden wir ihm doch auch nicht einfach nur ein kurzes Statement ala "Denk selber nach" an den Kopf werfen, richtig? ...auch wenn ich es manchmal wirklich gern tun würde. :)
Also finde ich sollten wir uns bemühen das mit Kollegen im Internet auch nicht zu tun. Zumal man ein geschriebenes Wort bedeutend schneller falsch interpretieren kann. Man hats ja gesehen :-)
Dallas
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.02.2009 12:49
@kassierer:
Beginn Arbeitsverhältnis war Januar 2009?
Dann ist die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende.

Grüße

Dallas
SUEDLAENDER22
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.02.2009 10:40
Jetzt, wo ich sehe, dass du aus dem Ausbildungsverhältnis heraus die Bank verlassen willst, stimme ich Dallas mit den 2 Wochen zu.

Übrigens: Ist wohl in den "Sparkassen" der "übliche" Umgangston ggü. den Kunden :) *g*
McKenzie
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.02.2009 11:08
Dem widerspreche ich ganz klar!!! ;-D
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.02.2009 16:59 - Geaendert am: 26.02.2009 17:14
Hat sich ja hier eingebürgert, dass jeder der tollste sein will. Naja dieses Forum hatte im Ganzen mal mehr Qualität aber egal.

@ Südländer

ob, selbsterklärend jetzt eine super gute Antwort war, lass ich mal dahin gestellt, womit Dallas aber Recht hat der Threaderöffner hat sich die Frage ja eigentlich selbst erklärt.
Hätte ich auch erst so gesehen, ob man das Schreiben muss oder ob man dann schreiben kann ja du hast Recht, darüber lässt sich jetzt streiten.
Deine Reaktion darauf, war aber wirklich sehr unpassend formuliert und ich empfinde sie als noch unpassender als die Antwort von Dallas.
Aber wenn du das Wort "Scheisse" angebracht findest bitte und um mit deinen Worten zu Sprechen, gehört der Ausdruck Scheisse in eurer Bank zum Umgangston untereinander und gegenüber Kunden? Nee bei Ihrer scheiss Bonität bekommen Sie kein Scheissdarlehen.....

Und wenn Dallas Aussage für dich dazu führt, dass du meinst er würde sich besonders toll vorkommen, dann wirkst du aber genau so.

ZUM THEMA:

Ich denke, dass die Ausbildungszeit mit zählt, Aus meinem Lehrjahr haben im letzten und vorletzen Jahr einige gekündigt. Ausbildungsbeginn 2000, Übernahme 2003, Kündigung in 2007, waren 3 Monate zum Quartalsende.
Also wurde die Ausbildungszeit bei denen mitgerechnet.

Wenn es so ist, sind es selbsterklärender weise ;-) 6 Wochen zum Quartalsende.
Dann schaffst du es nicht mehr zum 30.03.09 zu kündigen.
Also sprich mit deiner Persoabteilung, ob es wirklich so ist, wenn ja sprich mit denen, ob die sie dich wegen des Studenbeginns früher aus dem Vertrag raus lassen.
powerbabe
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.02.2009 17:33
Ausbildung zählt definitiv nicht zur Beschäftigungszeit.

Kündigungsfrist ist also 2 Wochen zum Monatsende.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.02.2009 18:32
Dann wird es in unserer Sparkasse anscheind, generell falsch gehandhabt, was man auch nicht ausschliessen kann.

Aber es wird wohl einen Grund haben warum da Beschäftungszeit steht.
Auf internen Formularen steht bei mir auch Beschäftigt seit 2000, 8 Beschäftungsjahre.

Also so sicher, bin ich mir nicht, dass die Ausbildung nicht mitzählt..
Coke1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 27.02.2009 06:50 - Geaendert am: 28.02.2009 13:11
@Michi:
Ich hab auch bei einer Sparkasse gearbeitet und habe nach der Ausbildung in den ersten 6 Monaten mit 2-wöchiger Frist gekündigt, das stimmt schon so.

Anders als bei der Beschäftigungszeit ist es bei der Betriebszugehörigkeit (für Sonderzahlungen wegen Dienstjubiläum etc), da wird die Ausbildungszeit mit angerechnet, und auch die Zeit beim Bund / Zivildienst wird angehängt, da der Gesetzgeber hier davon ausgeht, dass das Arbeitsverhältnis ansonsten um diese Zeit länger bestanden hätte.
SUEDLAENDER22
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 27.02.2009 10:10
@Michi: Aber wenn du das Wort "Scheisse" angebracht findest bitte und um mit deinen Worten zu Sprechen, gehört der Ausdruck Scheisse in eurer Bank zum Umgangston untereinander und gegenüber Kunden? Nee bei Ihrer scheiss Bonität bekommen Sie kein Scheissdarlehen.....

Erstmal den hier --> :-)

Worauf ich hinaus wollte, hast du, Michi, gar nicht verstanden - es ging mir nur darum, dass man in diesem Forum auch Fragestellern unabhängig von ihrer Fragestellung eine höfliche Antwort geben sollte. Manchmal ist einem Ratsuchenden nicht von Anfang an klar, wo die Problematik liegt - und dieses Kollektiv aus Bankkaufleuten ergänzt sich hier teilweise wirklich nur aus dummen Sprüchen und fehlender Freundlichkeit.

Umso mehr danke ich denjenigen, die dem Fragesteller geholfen haben - ansonsten hätte ich auch nicht gewusst, wie lange die Kündigungsfrist ist. Ich habe eingangs eine unkorrekte Antwort gegeben.

Und was das Wort "Scheisse" angeht - da kan ich dir wirklich versichern, dass es nicht Bestandteil meiner Umgangsform ggü. Bankkunden ist - das spare ich mir eher für Leute auf, die mich mit substanzloser "Kacke" dichtlabern wollen. Schönes Wochenende.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.02.2009 19:12
Aber du meinst du hast was verstanden?
Macht nicht den Anschein, aber ist auch egal....
Lies es einfach nochmal und dann denk nochmal neu
Lecter
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.03.2009 14:10
meine güte es geht hier um ne kündigungsfrist und ihr diskutiert tagelang über eure fikalsprache...
da die antwort auf die gestellte frage ja schon am anfang genannt wurde sollte die andere diskussiion vllt eher als persönliche nachchicht im profil des einzelnen enden.

allen noch eine schöne zeit. ^^
 

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