Bewerbung schreiben Ja/Nein ??? |
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Verfasst am: 22.02.2010 15:40 |
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Hi Ihr...
Brauche dringend mal ne Meinung.
Und zwar bin ich am überlegen ob ich mich um einen Arbeitsplatz bei einer anderen Bank bewerben soll.
Ich bin im Sommer mit der Ausbildung fertig und werde von meinem Ausbildungsbetrieb unbefristet übernommen (erstmal als Springer), hab aber bisher nur eine mündliche Zusage.
Eigentlich möchte ich gerne in eine andere Stadt ziehen und dort bei der Volksbank anfangen...Dort ist nun auch gerade eine Kundenberaterstelle ausgeschrieben, leider mit der Vorausstezung min 2 Jahre Berufserfahrung, sonst passt alles ;-). Könnte ich mich da trotzdem bewerben? Darf die andere Bank bei meiner Bank anrufen und sie über mich ausfragen. Hab angst, dass die aus dem unbefristeten Vertrag dann doch nen befristeten machen weil die sich denken das ich eh abhauen werde :-(
Lange Rede kurzer Sinn *g*
Was soll ich machen... |
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Verfasst am: 22.02.2010 16:15 |
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hey anne,
also anrufen bei deinem jetzigen Arbeitgeber dürfen sie nicht. Alle informationen die sie evtl. interessieren, werden sie bei dir selbst erfragen, da brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Das einzige ist, dass sie vllt. ein Arbeitszeugnis vorgelegt haben möchten, das muss aber auch über dich laufen. Die Frage ist halt, wie groß deinen Chancen sind, wenn sie schon ausdrücklich schreiben, dass die Berufserfahrung vorhanden sein soll. Aber bewerb dich doch einfach mal "blind" dahin, also nicht bezogen auf diese ausgeschriebene Stelle, sondern einfach mal so.
lg Schnaddi |
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Verfasst am: 22.02.2010 16:37 |
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Ruf doch einfach mal bei der Bank an, bei der du dich bewerben möchtest und frag nach.... |
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Verfasst am: 22.02.2010 22:39 |
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Mir gehts genauso wie dir.
Habe zwar noch kein Übernahme Angebot, aber es ist stark davon auszugehen.
Möchte aber ohnehin gern im Herbst ausziehen und mich dann woanders bewerben wg Umzug.
Schick doch einfach deine Bewerbung mal hin. Hast ja nichts zu verlieren.
Wenn da drin steht, dass du noch in Ausbildung bist sind die nicht so taktlos, und rufen da an.
Ist in der Regel generell der Fall, wenn du in ner ungekündigten Stellung bist.
Das Arbeitszeugnis kannst du in der Regel nach Kündigung nachreichen bzw musst du ja nicht kündigen, wenn du dich nicht übernehmen lässt.
Dann würd ich, sobald ich bei den anderen den Vertrag unterschrieben habe, meinem jetzigen Arbeitgeber mitteilen, dass ich nicht bleibe und um ein Arbeitszeugnis bitten. |
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Verfasst am: 23.02.2010 20:37 |
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Einfach bewerben. Wenn man mehr als 60 % der geforderten Vorraussetzungen erfüllt, hat man schon realistische Chancen. Und mehr als eine Absage kann dir nicht passieren. |
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