IHK-Zeugnis Berufsschulische Leistung? |
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Verfasst am: 21.07.2010 19:23 |
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Hallo zusammen,
ich habe nun die Anmeldung zur Abschlussprüfung im Winter 2010 erhalten. Und nun steht zur Auswahl, ob wir die berufschulische Leistung mit auf dem IHK-Zeugnis ausgewiesen haben möchten oder nicht. Ich stehe in allen Fächern 2, Was würdet ihr machen? Meint ihr, es würde dann nicht so toll ausschauen wenn ich dann die Abschlussprüfung angenommen 1 hätte und in der Berufsschule schlechter war.
Danke für eure Meinung. |
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Verfasst am: 21.07.2010 19:26 |
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quatsch, ich habe berufsschulnote auch drauf mit ner 1,2 und habe die prüfung mit 2 abgelegt... so what? |
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Verfasst am: 21.07.2010 20:00 |
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Immer die Berufsschulnoten mit drauf nehmen, wenn diese gut sind.
Was ist denn, wenn du einen Blackout in der Prüfung hast und sie mit 4 abschließt und die Schulnoten nicht drauf sind?
Dann nimmt dir keiner ab, dass es nur ein Blackout war. |
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Verfasst am: 21.07.2010 21:43 |
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Ich habe bei meiner Anmeldung damals auch angegeben: Bitte Schulnoten mit ausweisen. Ich habe gestern mein offizielles Prüfungszeugnis nach §37 BBiG von der IHK bekommen. Bei mir stehen keine Schulnoten drauf. Warum ??? Was kann man dagegen tun ??? |
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Verfasst am: 21.07.2010 21:54 |
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Direkt zur IHK gehen und reklamieren. Da du es angegeben hast, hast du ein Recht dazu.
Ich würde gleichzeitig auch eine Anfrage an deine Personalabteilung senden, denn mit offizielem Druck wacht die IHK aufeinmal auf =) |
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Verfasst am: 22.07.2010 08:56 |
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Woher soll die IHK die Schulnoten kennen? |
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Verfasst am: 22.07.2010 10:55 |
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Denke die IHK fordert die dann von der Berufschule an, wenn du dich damit einverstanden erklärst. |
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Verfasst am: 22.07.2010 21:26 |
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"Gemäß §37 Abs. 3 BBiG haben Sie die Möglichkeit, die Abschlussnote der Berufsschule auf dem IHK-Prüfungszeugnis ausweisen zu lassen, sofern die Berufsschule eine Gesamtnote ermittelt"
Knackpunkt: Die Aufnahme der Berufsschule auf das IHK-Zeugnis setzt neben dem Antrag voraus, dass der Prüfungsbewerber der IHk eine Mitteilung der Berufsschule (Original mit Schulstempel) bis spätestens zur mdl./Praktischen Prüfung vorlegt. |
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Verfasst am: 23.07.2010 07:18 |
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Also ich habe das auch beantragt gehabt und war eher enttäuscht!
Ich habe mit 1,6 abgeschlossen (steht sogar so auf dem berufsschulabschlusszeugnis). Auf dem IHK Zeugnis stehen KEINE einzelnen Noten, sondern nur der Schnitt. Find ich persönlich sehr schade, denn bei mir haben sie aus 1,6 eine 1,7 gemacht...
Ist zwar nicht viel, aber mich stört es, grade weil ich in der mündl. so pech gehabt habe. Mein Einspruch wurde abgeschmettert mit dem Satz "DAS ändern wir doch nicht.. viel zu aufwendig".
Fein. Nun hab ich 2 Zeugnisse mit unterschiedlichem Schnitt drauf. Die IHK sagte, dass können Rundungsfehler sein. Mag sein, aber kann man sich dann nicht auf einen Schnitt einigen?
m.M.n. lohnt es sich nicht. Der Schnitt steht doch auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule und wenn man sich irgendwo bewirbt, reiche ich ALLES ein, was ich habe. Also ist es egal wo es steht. |
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Verfasst am: 23.07.2010 09:12 |
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Zählen denn alle Fächer oder nur BWL/AWL und Rewe? |
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Verfasst am: 23.07.2010 13:09 |
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Außer der Sportnote wird jede Note für den Durchschnitt herangezogen. |
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Verfasst am: 05.12.2010 14:05 |
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Mich würde auch interessieren, wie genau hier eine Note errechnet wird. Zählt Bankwirtschaft für den Durchschnitt auch hier doppelt? Wie sieht es aus, wenn WiSo getrennt unterrichtet wurde (in unserem Fall gesplittet in die zwei Fächer AWL+Politik)?
Und werden evtl. einzelne Lernfeldnoten ausgewiesen? Ich habe zu Beginn meiner Ausbildung das Zeugnis einer Azubi-Vorgängerin gesehen, kann mich aber nur noch schwach daran erinnern - es waren auf jeden Fall eine Menge Einzelnoten angegeben. Komme aber nicht mehr drauf, was das für ein Zeugnis war.
Gruß
webbi |
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Verfasst am: 05.12.2010 18:16 |
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Es wird der Durchschnitt der einzelnen Schulnoten - ohne Sportnote - errechnet. Diese Note meldet die Berufsschule auf Antrag der Schüler an die örtliche IHK. |
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