Vorläufiges Zeugnis |
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Verfasst am: 24.12.2010 21:54 |
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Hallo,
ich bin leider durch die Sommerprüfung durchgefallen und musste diese jetzt im Winter nachholen.
Es ist auch so dass ich von meinem Arbeitgeber nicht übernommen werde und will mich bereits jetzt bewerben.
Es sind alles Noten von mir bereits bekannt.
Mit dem Schreiben von der IHK möchte ich mich ungerne bewerben, naja auf Grund der Betreffzeile steht es ziemlich groß dran " 1. Wiederholungsprüfung" und ich denke das kommt nicht gut beim neuen Arbeitgeber an.
Deshalb meine Frage, kann man ein“ vorläufiges Zeugnis“ über die IHK beatragen?
Danke!!! |
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Verfasst am: 26.12.2010 10:28 |
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Ich würde bei der zuständigen IHK vor Ort anfragen, ob sie die Punkte in der schriftlichen Prüfung auch ohne den Hinweis auf die Wiederholungsprüfung bestätigt. |
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