Provisonen |
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Verfasst am: 22.01.2011 19:14 |
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Abend Leute,
was mich seit längerem beschäftigt ist das Thema Provision/en.
Was erhalten die Banken für die Vermittlung von Riester- Fonds- Bauspar- Versicherungs- Produkten?
Ich bekomm Leider keine Antwort von meinem Arbeitgeber.
Vielen Dank für eure Bemühungen. |
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Verfasst am: 23.01.2011 15:05 |
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Die Frage "Was erhalten die Banken für die Vermittlung?" hat er doch selbst beantwortet: Provisionen
Es ist mal wieder ein typischer Fall:
Frage stellen
Antwort lesen
kein Danke oder andere Reaktion |
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Verfasst am: 23.01.2011 19:10 |
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Ihr könnt mir auch eine Antwort per PM senden. |
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Verfasst am: 23.01.2011 20:46 |
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Die Provisionen werden von den Versicherungsgesellschaften und den Banken in dieser Verbundheit sep geregelt.
Das ist daher von Bank zu Bank ganz unterschiedlich.
Zudem sind dies interne Sache. Selbst wenn ich die Provisionen wüßte, dürfen wir dies nicht verraten.
Ich denke daher, dass es bei den anderen Banken auch als interne Sache gehandelt wird.
LG Lei |
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Verfasst am: 02.02.2011 15:05 |
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@Leilin: Dem kann ich zustimmen! |
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Verfasst am: 02.02.2011 23:50 |
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Na, da bin ich jetzt aber im falschen Film. Provisionen sind ein internes Geheimnis der Banken? Dann habe ich mir die letzten Jahre in der Rechtsprechung wohl nur eingebildet.
Selbstverständlich muss eine Bank einem Kunden genau offenlegen, welche Provisionen sie für die Vermittlung eines Anlageproduktes erhält. Tut sie das nicht, kann ein Anleger den Kauf später rückgängig machen.
Eine gute Bank erkennt man daran, dass Provisionen direkt in den Produktinformationen ausgewiesen werden.
Leider gibt es im Bankbereich immer noch viel schwarze Schafe, die teilweise geltendes Recht missachten oder aber Unschärfen ausnutzen wie nicht Produkt/-Abschlussbezogene Volumenzahlungen oder nachlaufende Gebühren wie eine Beteiligung an der Fondsverwaltung.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 03.02.2011 07:47 |
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Richtig. Meinem Kunden muss ich im individuellen Gespräch offenlegen, was die Bank mit welchem Geschäft verdient.
Das hat hier auch niemand bestritten und darum geht auch nicht bei diesem Thema.
Im Übrigen darfst Du gern Dein Gewissen gern bereinigen und Dich in einem weiteren Beitrag innerhalb dieses Threads noch einmal vollständig vorstellen. Name, Vorname, Arbeitgeber und dessen Provisionsregelung.
Ist ja gültige Rechtssprechung!!!!!!! Dann kann Dir Dein Arbeitgeber auch bestimmt nichts anhaben. |
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Verfasst am: 03.02.2011 10:12 |
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> Das hat hier auch niemand bestritten
LeiLin schreibt oben: "Zudem sind dies interne Sache. Selbst wenn ich die Provisionen wüßte, dürfen wir dies nicht verraten."
Dem wollte ich widersprechen.
> Im Übrigen darfst Du gern Dein Gewissen gern
> bereinigen und Dich in einem weiteren Beitrag
> innerhalb dieses Threads noch einmal vollständig
> vorstellen. Name, Vorname, Arbeitgeber und dessen
> Provisionsregelung.
So wie Du?
Meine Bank veröffentlicht zu jedem vertriebenen Produkt einen Beipackzettel, auf dem alles steht, kann ich mir die Ausführungen hier sparen. Beim Mitarbeiter kommen 0,00 % der Provision an, weil ohne Verteriebsvorgaben gearbeitet wird. Es gibt ein ordentliches Gehalt, aber keine vertriebsabhängigen Provisionen. Damit dürfte auch klar sein, welche Bank das ist.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 03.02.2011 12:29 - Geaendert am: 03.02.2011 12:31 |
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Banken und Vermittler müssen nach Mifid die von Produktanbietern erhaltenen Vertriebsprovisionen gegenüber ihren Kunden offen legen.
Die Mifid lässt allerdings zu, dass Banken die Höhe der Kickbacks nur auf Nachfrage nennen müssen. |
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Verfasst am: 03.02.2011 12:52 |
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@ulien:
ich weiß nicht um welche Bank es sich handelt...
Außerdem ist es doch ein genereller Unterschied ob man einem Kunden zu diesem Produkt für ihn (z.B. anbängig von Nennwert, Kontomodell, Mitgliedschaft,...) die anfallenden Provis nennt oder hier allgemein! |
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Verfasst am: 03.02.2011 13:45 |
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Das stimmt natürlich, es gibt sicher keine Pflicht hier eine kompakte Übersicht zu geben. Aber es ist halt auch kein Staatsgeheimnis bzw. man kann das bei jeder Bank herausfinden, indem man sich beraten lässt. Umfassende Darstellungen hier wären auch wegen der zahlreichen Partner und Produkte kaum möglich.
Da es aber Banken gibt, welche Ihre Vorteile gleich in der Produktübersicht klar angeben, kann man mit ein wenig Recherche ein Gefühl für die Provisionshöhe bekommen und entsprechend könnte man hier auch Erfahrungen teilen. Ich bin da ein wenig raus, weil wir halt kein bischen auf Provisionen schauen und weil ich zudem nicht mehr an der Front arbeite. Allgenmeine Angaben hier sind zudem schwierig, weil gleich eien ganze Reihe von Dingen gefragt wurde und zwischen BSV, Fonds, Riester und anderen Versicherungen Welten liegen.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 03.02.2011 18:14 |
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nun würde es mich aber interessieren welche Bank heute noch ohne Zielvorgaben arbeitet. :) |
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Verfasst am: 04.02.2011 10:44 |
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Die Sache mit den Provisionen ist so ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite ist es richtig, wenn der Kunde erfährt, wieviel die Bank sofort und später daran verdient. Dann gibts aber die Situation, dass der Kunde eventuell das Produkt ablehnt - auch wenn es gut ist - weil der Berater und die Bank dran verdient. Der Kunde denkt dann, dass die Bank nur im Eigeninteresse handelt. Dann gibts noch die Leute, die sich beraten lassen, um den Fonds/die Aktie etc. bei einer Direktbank zu günstigen Konditionen zu kaufen.
Leider reagieren heutzutage viele Deutsche noch allergisch darauf, wenn man sagt, dass man an einem Produkt/Dienstleistung verdient bzw. verdienen will. Ob es sich rechnet oder ob es ein Minusgeschäft ist, ist den Leuten heutzutage ziemlich egal. Hauptsache billig und größtmöglicher Vorteil für den Kunden. Man kennt ja diese Diskussionen bzw. Gebühren, Kontoführung etc. Die Leute wissen meist gar nicht, dass 2 € Kontoführung im Monat die Kosten eigentlich nicht voll deckt. Die Leute denken meist:" Mein Geld geht monatlich an ihre Bank. Das muss reichen. Damit sind sämtliche Aufwendungen beglichen!" |
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Verfasst am: 04.02.2011 11:48 |
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das sehe ich teilweise auch so!
uA deshalb hätte ich auch kein bock inner filiale zu arbeiten. Das is glaub ich im PB schon besser, glaube gerade heutzutage sind dort die kunden bereit(er) Gebühren zu zahlen, wenn dadurch eine gute Beratung stattfindet.
Außerdem kann man manchen von ihnen sagen, so reichen Unternehmenr oder so: "Sie haben mit Ihrem Unternehmen auch gut verdient...!"
Auf Kuden die sich bei MIR informieren und dann im Internet kaufen, da würde ichn richtige Hals kriegen!!!! |
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Verfasst am: 04.02.2011 19:27 |
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@ Julien
"Es gibt ein ordentliches Gehalt, aber keine vertriebsabhängigen Provisionen. Damit dürfte auch klar sein, welche Bank das ist."
Hat jetzt die Heilsarmee ne Bank aufgemacht?
*grübel* |
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Verfasst am: 04.02.2011 21:39 |
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@ socke:
> nun würde es mich aber interessieren welche Bank
> heute noch ohne Zielvorgaben arbeitet. :)
Habe ich gesagt, dass es keine Ziele gibt? Natürlich gibt es Ziele (Kundenzahl, Kundenzufriedenheit etc.), aber es ist für den Mitarbeiter völlig egal, ob das verkaufte Produkt viel oder wenig für die Bank bringt.
@ Troy22:
> Dann gibts aber die Situation, dass der Kunde
> eventuell das Produkt ablehnt - auch wenn es gut
> ist - weil der Berater und die Bank dran verdient.
> Der Kunde denkt dann, dass die Bank nur im
> Eigeninteresse handelt.
Das lass doch mal den Kunden entscheiden. Wenn das Produkt gut ist, sollte es Dir leicht fallen, das zu erklären. Aber es ist doch klar, dass man das höher provisionierte Produkt verkaufen will (zumindest ging mir das damals so) und das muss der Kunde wissen. Seine Entscheidung, nicht Deine.
@ bankli:
> Hat jetzt die Heilsarmee ne Bank aufgemacht?
Nicht, dass ich wüsste ... ich habe auch nicht gesagt, dass wir ein karitativer Verein wären, die Bank bekommt Provisionen. Aber davon landet nichts beim Mitarbeiter, da kein Geschäft provisionsgetrieben sein soll. Und der Mitarbeiter bekommt im Gegenzug auch keine Vertriebsvorgaben.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 05.02.2011 15:28 |
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Julien..
bei den Versicherungsgesellschaften gilt auch die Offenlegungsregelung?
Beim Wertpapier ist es klar, dass dies offengelegt werden muss.. Ich dachte die Frage ginge eher auf die Schiene Partnergesellschaften (Deutsche Bank <-> Zurich, Postbank <->BHW etc.). Gilt hier auch die Offenlegungsregelung? Ich dachte dies sei intern?? |
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Verfasst am: 05.02.2011 22:50 |
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> bei den Versicherungsgesellschaften gilt auch die
> Offenlegungsregelung?
Eher ja. Festgeschrieben ist die Provisonsoffenlegung gesetzlich nur für Wertpapiere. Allerdings ist für Bankne nicht nur die MiFiID-Umsetzung von Belang, sondern auch die höchstrichterliche Rechtsprechung. In der vielbeachteten Kickback-Entscheidung hat der BGH klargestellt, dass interne Vergütungen offenzulegen sind, um dem Kunden das Erkennen von Interessenkonflikten zu ermöglichen (AZ XI ZR 56/05 vom 19.12.2006) . Dies wird auch vor dem MiFID-Hintergrund oftmals nur für Wertpapiere umgesetzt, aber dem Leitgedanken des Urteils folgend, muss die Offenlegung für alle Produkte gelten, wie soll der Kunde sonst entscheiden und warum sollen z.B. Versicherungen bevorteilt werden?
Entsprechend hat sich die Rechtsprechung entwickelt, der BGH hat diese selbst schon auf geschlossene Fonds ausgeweitet (AZ XI ZR 510/07 vom 20.01.2009), Gerichte niedrigerer Instanzen haben den Leitgedanken auch auf Provisionen im Rahmen von Versicherungsverträgen angewandt, z.B. das LG Heidelberg (AZ 2 O 444/09 vom 13.07.2010), Klagen bezüglich der Aufteilung der Abschlussgebühr bei Bausparverträgen werden von Verbraucherzentralen aktuell angestrengt.
Jede vorsichtige Rechtsabteilung empfiehlt schon lange die vollständige Offenlegung, auch und insbesondere, da der BGH mit der Beachtung seiner Leitsätze nicht zimperlich ist. So wurde in einem weiteren Urteil die Haftungszeit für Kickback-Urteile mindestens ab dem Jahr 1990 gesehen, da ab dort BGH-Urteile diese Linie klargemacht haben und der Verweis auf einen unvermeidlichen Rechtsirrtum fehl geht (AZ XI ZR 308/09 vom 29.06.2010).
> Ich dachte die Frage ginge eher auf die Schiene
> Partnergesellschaften (Deutsche Bank <-> Zurich,
> Postbank <->BHW etc.). Gilt hier auch die
> Offenlegungsregelung? Ich dachte dies sei intern??
Es gibt auf keinen Fall ein Konzern- oder Verbundprivileg, wenn Du das meinst. Das wäre ja auch rechtlich völlig unsinnig (je enger ich an jemanden gebunden sind, desto weniger muss ich das offenlegen, was der Kunde gerade erkennen soll?).
So bezog sich die schon legendäre erste Kickback-Entscheidung meines Wissens ja gerade auf im Konzern verbundene Gesellschaften.
Gruß
Julien |
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