Anmeldung zur Prüfung |
|
|
Verfasst am: 18.07.2011 18:21 |
|
|
hallo ihr lieben
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
wir haben per post die anmeldung zur schriftlichen AP erhalten. Dabei taucht auch die frage auf, ob wir den ausweis der berufsschulnoten im abschlusszeugnis der IHK wünschen.
Wie ist das denn so üblich? lässt man sie eintragen oder nicht? |
|
|
|
Verfasst am: 19.07.2011 09:38 |
|
|
Wir wurden bei uns nicht gefragt.
Ich würd das folgender Maßen handhaben:
Wenn du glaubst/ weißt, dass deine Noten in der BS gut bis überdurschnittlich gut sind, würd ich sie mitdrauf tun, sonst nicht.
Aber frag mal deine Mitazubis, was die machen wollen |
|
|
|
Verfasst am: 20.07.2011 15:08 |
|
|
Ich konnte ebenfalls mit der Anmeldung zur Prüfung auswählen, ob ich die Durchschnittsnote der Berufsschule auf dem IHK Prüfungszeugnis eingetragen haben möchte. Sie wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Prüflings eingetragen.
Grundsätzlich würde ich sie eintragen lassen, wenn man in der Berufsschule gute Noten hat. Die Durchschnittsnote der Berufsschule ist ein Ausdruck der langfristigen Leistung, während die Prüfungsnoten Ausdruck der Leistung in einer Prüfungssituation sind. Da kann immer mal was schiefgehen, die Abschlussprüfung hat ja - neben dem persönlichen Fachwissen, Konzentrationsfähigkeit etc. - zum Teil ja auch einfach mit Glück zu tun.
Bei mittelmäßigen schulischen Leistungen sollte man sich die Eintragung der Schulnote vielleicht noch einmal genauer überlegen. ;)
Es wird übrigens tatsächlich nur ein Durchschnittswert angegeben (mit einer Nachkommastelle), keine Einzelnoten aus den einzelnen Fächern. Ggf. sollte man Rücksprache mit den Lehrern halten, wie das Ergebnis im Einzelfall ungefähr aussehen würde.
Gruß
webbi |
|
|
|