Arbeitslosengeld |
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Verfasst am: 18.05.2003 19:27 - Geaendert am: 18.05.2003 19:27 |
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kann mir jemand sagen, wieviel Arbeitslosengeld man im Falle einer Nichtübernahme beziehen kann. Ich hab unterschiedliche Aussagen gehört. Richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate oder wird der Gesellenlohn bei der Ermittlung herangezogen? Hab gehört 60% auf die Hälfte des Gesellenlohns. Ist dies korrekt? In welchem Umfang kann man während der Arbeitslosigkeit jobben? |
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Verfasst am: 18.05.2003 19:38 - Geaendert am: 18.05.2003 19:39 |
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Also soweit ich weiß kannst du folgendes bei bestandener Prüfung annehmen. Du nimmst den Bruttolohn der Tarifgruppe, welche du hättest, wenn du übernommen werden würdest. Diese dividierst du durch 2. Davon 60% und du hast dein Arbeitslosengeld. Außer natürlich 60% deines Ausbildungsvergütung sind mehr.
Meiner Erfahrung nach max Nebenverdienst 165 EUR und maximal 15 Std. die Woche oder so, du mußt ja schließlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sonst wird dir das Arbeitlosengeld gekürzt. |
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Verfasst am: 18.05.2003 19:42 |
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wie hoch ist denn der Bruttolohn? TG 4 oder TG 5? |
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Verfasst am: 18.05.2003 19:46 |
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also im Endeffekt, ungefähr soviel wie das Azubigehalt. Vielen Dank, da hast du mir echt weitergeholfen... |
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Verfasst am: 19.05.2003 12:11 |
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hallo,
du bekommst 60% des letzten Azubi gehalts. Es wird nicht davon gerechnet was du bekommen würdest.
Wenn du beim letzten noch irgendwelche sonderdinge bezahlt bekommen hast ist es natürlich besser. Z.B Leistungsbonus o.a.
Da es vom Azubigehalt gerechnet wird ist es nicht viel. |
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Verfasst am: 19.05.2003 12:33 - Geaendert am: 19.05.2003 12:34 |
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also 60% vom azubigehalt können nit hinhauen, da mein bruder (kfz mechaniker) jetzt mehr arbeitslosengeld bekommt als er gehalt als azubi hatte.
und daran, dass man mehr bekommt, wenn man noch nen leistungsbonus ausgezahlt bekommen hat kann ich auch nicht glauben. so dumm sind selbst die beim arbeitsamt nicht. |
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Verfasst am: 19.05.2003 13:25 |
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Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage von TG 4 und nicht vom Azubigehalt |
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Verfasst am: 21.05.2003 16:21 |
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Also ich hab gehört, dass man ca. 60% von dem Brutto welches man als Berufseinsteiger kriegen würde als Arbeitslosengeld bekommt. Wir würden ungefähr 2000 € Brutto als Einstiegsgehalt kriegen. |
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Verfasst am: 21.05.2003 16:23 |
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bekommt man nach der ausbildung überhaupt schon was?
ich dachte man muss mindestens fünf jahre einbezahlt haben bevor man einen anspruch drauf hat. |
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Verfasst am: 21.05.2003 16:34 |
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ich war beim Arbeitsamt. Man bekommt 60% vom Brutto, das man normalerweise verdienen würde. Man hat Anspruch, wenn man 12 Monate eingezahlt hat. Ich kann ja auch nix dafür, dass ich nicht übernommen werde... |
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