Eingruppierung nach AP |
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Verfasst am: 19.08.2012 19:18 |
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Hallo,
ich arbeite bei einer mittelgroßen Sparkasse und wollte mich mal erkundigen ich wurde in E3-1 engruppiert laut Wikipedia bedeutet das ungelernte Kraft, und das obwohl ich eine gute AP (1,7) hatte.
Nun meine Frage wie ist das in anderen Sparkassen?
Ist es überhaupt zulässig mich in E3-1 einzugruppieren?
Vielen Dank |
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Verfasst am: 20.08.2012 10:57 |
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ob die Eingruppierung rechtlich einwandfrei ist, kann ich dir nicht beantworten, aber in anderen Sparkassen (auch in meiner) ist man nach der Ausbildung auch in diesem Tarif eingruppiert. |
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Verfasst am: 20.08.2012 19:21 |
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Ich habe das mal schnell gegoogelt. Das bedeutet ja, du bekommst 1800 EUR (abgerundet) Bruttolohn??!! Das ja sehr wenig, krass!
Ich habe direkt nach meiner AP bei einer der großen deutschen Geschäftsbanken 2.500 EUR bekommen und war schon verärgert. Nicht weil das wenig Geld ist aber weil ich eine andere Zusage hatte... |
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