Arbeitszeit während Projektarbeit? |
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Verfasst am: 16.12.2014 07:46 |
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Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitszeit. Wir nutzen in unserer Bank das Gleitzeitsystem, entsprechend Stechen wir uns vor der Arbeit ein und am Ende des Tages aus, ebenso wie zu Pausen usw.
In unserer Bank ist es üblich, dass das 3. Lehrjahr einen Projektauftrag zu erledigen hat. In unserem Fale ist dies die Austellung besonders alter und interessanter historischer Fundstücke, die mit der Arbeit in einem KI zu tun haben.
Seit de Absprache in unserem Team und auch die Planun entwas schief ging, sollen wir die Vorbereitung der Austellung nun außerhalb der Arbeitszeit machen.
Ist das überhaupt rechtens?
Ich denke da gerade an den Versicherungsaspekt. Wir müsssen grundsätzlich erst einmal mit dem PKW in unsere Räumlichkeiten in der Hauptgeschäftsstelle fahren und außerdem werden u.a. Möbel usw umhergetragen.
In Gesetzestexten hab ich leider so explizit nix gefunden und bin als JAVler sehr dankbar für jede Antwort!
Liebe Grüße
Victoria |
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Verfasst am: 16.12.2014 15:50 |
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Hat der Arbeitgeber das Projekt in Auftrag gegeben, so muss er dafür auch gerade stehen, d.h. Arbeitszeit abgelten und Versicherungsschutz leisten.
Handelt ihr ohne Auftrag des Arbeitgebers, wird das schwieriger zu beurteilen - dann kann man bestenfalls aus der betrieblichen Routine heraus argumentieren - damit gehts in einen rechtlichen Graubereich, der m.E. den Kommentar eines Arbeitsrechtlers erfordert (zumindest kann ich in der Tiefe juristisch nicht kommentieren) |
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Verfasst am: 10.03.2015 08:29 |
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Genau so ist es, entscheidend ist ob der Auftrag vom Arbeitgeber kommt oder nicht.
In deinem Fall ist es klar - der Arbeitgeber möchte offensichtlich das ihr dieses Projekt gestaltet und somit muss er euch die dafür aufgebrachte Zeit vergüten und Versicherungsschutz gewährleisten.
Eine Ausnahme könnte ich mir nur dann vorstellen, wenn im Vorfeld ein fester Zeitrahmen für das Projekt vereinbart worden ist den ihr überschreitet / nicht einhaltet. Aber das ist natürlich ein Sonderfall und muss hier nicht zutreffen. |
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