Tipps bezgl. Kündigungsfristen |
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Verfasst am: 14.06.2003 23:48 |
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Hallo zusammen,
ich hatte im Januar meine Abschlussprüfung und arbeite zur Zeit in der Sachbearbeitung Firmenkunden.
Die Ausbildung hat mir sehr gut gefallen, nur würde ich mich gerne noch weiter entwickeln. Deshalb habe ich mich dazu entschlossen, im Herbst ein Wipäd-Studium aufzunehmen.
Wann muss ich spätestens kündigen oder zumindest meinem Chef von meinen Plänen erzählen.
Habe allerdings noch keine Zusage, da die Bewerbungsfristen noch nicht abgelaufen sind.
Würde mich über einen Ratschlag freuen.
Viele Grüße
mya |
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Verfasst am: 15.06.2003 09:34 - Geaendert am: 15.06.2003 09:39 |
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Sie sollten berücksichtigen, wann genau der Vorlesungsbetrieb (nicht Semester) beginnt.
Ansonst haben Sie eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zu beachten (vgl.: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html )
Sie müssen Ihren Chef also vier Wochen vorher in Kenntnis setzen. Genauere Regelungen finden Sie auch im angegebenen Link/Paragrafen.
Auch entsprechender Resturlaub kann zum Schluss genommen werden.
Alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Entscheidung! |
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