Nachprüfung oder Verlängerung der Ausbildung |
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Verfasst am: 03.05.2016 22:37 |
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Hey, eine kurze Frage,
Und zwar habe ich aller voraussicht nach in REWE nur 46% geschrieben aber dafür in allen anderen Fächern über 70%.
Muss ich dann in eine Nachprüfung? Wird das im Abschlusszeugnis angegeben?
Habe ich dennoch bestanden?
Vielen Dank im voraus :) |
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Verfasst am: 03.05.2016 22:53 |
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Ja, bestanden hast du :)
Man darf soweit ich weis sogar eine 5 haben und muss nicht in die NP.
Erst bei einer 6 oder 2 5-ern ist die NP notwendig. |
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Verfasst am: 03.05.2016 23:24 |
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Vielen Lieben Dank für die schnelle Antwort :)) |
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Verfasst am: 04.05.2016 06:28 - Geaendert am: 04.05.2016 06:30 |
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Hallo, unsere Lehrerin hat uns erklärt:
Ab 51% bestanden, ab 31% mündliche Nachprüfung, alles darunter wäre durchgefallen. Und ja, man darf in einer Prüfung 31-50 Punkte haben. Auch in der mündlichen dürfte man 31% haben. Muss es aber soweit ich weiß, auch mit anderen Fächern ausgleichen, da gewertet wird:
2x(0,6 Bawi offen+0,4 Bawi programmiert)+Rewe+WiSo+2x Mündliche --> insgesamt 600 Punkte maximal möglich, davon müssen mindestens 301 erreicht werden um über 50% zu kommen. |
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Verfasst am: 04.05.2016 13:57 |
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Heißt das wenn man in 2 Prüfungen unter 50% hat ist man raus oder geht man trotzdem noch zur mündlichen Prüfung? Um das dann insgesamt auszubessern ?
Vielen Dank für euere Antwort :) |
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Verfasst am: 06.05.2016 16:50 |
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Mündliche Ergänzungsprüfung
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fächern mit „mangelhaft" und in den übrigen Fächern mit mindestens „ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen. |
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Verfasst am: 09.05.2016 14:44 - Geaendert am: 09.05.2016 14:53 |
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Hallo,
solltest du die unten genannten Kriterien nicht erfüllen, so verlängert sich deine Ausbildungszeit um ein halbes Jahr und du hast die Möglichkeit, in den nicht bestandenen Fächern ein halbes Jahr später die Prüfungen mitzuschreiben.
- Du musst mindestens einen Durchschnitt von 50 Punkten mit der Berechnung von allen Fächern erreichen
- Du darfst nur ein Fach unter 50 Punkte haben (und dies musst du mit einem anderen Fach ausgleichen könnten, sodass du mindestens auf 51 Punkte kommst)
- Du darfst in keinem Fach unter 30 Punkten haben
- Die mündliche Prüfung kann zum Ausgleich genutzt werden
Solltest du zwei Fächer unter 50 und beide über 30 Punkten haben, so hast du die Möglichkeit, an deinem mündlichen Prüfungstermin zugleich eine mündliche Nachprüfung in dem Fach deiner Wahl (welche du nicht bestanden hast) zu machen.
Viele Grüße
marcey |
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Verfasst am: 09.05.2016 22:12 |
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Erfährt man gleich am Tag der mündlichen Prüfung ob man insgesamt bestanden hat und ist die Ausbildung an dem Tag beendet? Oder muss ich dann nochmal auf Arbeit? |
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Verfasst am: 10.05.2016 20:59 |
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Nach der mündlichen Prüfung erfährt man sofort, ob man bestanden hat.
Mit dem Bestehen der Prüfung ist die Ausbildung beendet! |
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