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Verfasst am: 14.01.2019 23:20 |
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Hallo zusammen,
wir rätseln gerade, wann ein Aufstieg in das nächste Berufsjahr (Nach Bankentarif) erfolgt und wann nicht.
- Ausbildung wurde im Alter >21 in 08/2011 begonnen.
- Ausbildung wurde in 01/2014 (*1) abgeschlossen
- Einstellung zu 01/2014 bei ausbildender Bank mit TG 6/3 (*2)
- Höherstufung in TG 6/4 erfolgte zu 11/15
- Höherstufung in TG 7/5 (*3) erfolgte zu 12/15
- Höherstufung in TG 7/6 erfolgte zu 02/16
- Höherstufung in TG 8/7 (*4) erfolgte zu 07/16
Zum Thema, wann ein Aufstieg/eine Höherstufung der Berufsjahre geschieht, sagt der Tarifvertrag ausschließlich folgendes:
"Das Aufrücken in ein höheres Berufsjahr erfolgt am 1. Januar."
*1: Der Tarifvertrag sagt zum Thema verkürzte Ausbildung folgendes:
"Wird die Ausbildungszeit auf weniger als 3 Jahre verkürzt, so gilt für die Höhe der Vergütungen der Zeitraum, um den die Ausbildungszeit verkürzt wird, als abgeleistete Ausbildungszeit."
*2: Während der Ausbildungszeit wurde 3 mal der 01. Januar überschritten (2012, 2013, 2014), hätte dann nicht schon die Einstellung mit TG6/4 erfolgen müssen?
Der Tarifvertrag und die Gehaltstabellen sprechen vom x-ten Berufsjahr, nicht von vollendeten Berufsjahren.
*3: Da die Tarifgruppe 7 beim 5. Berufsjahr beginnt, musste hier zwangsläufig eine Einstufung in das 5. Berufsjahr vorgenommen werden. Was zählt nun am 01.01.? Wo man eingestuft war +1 oder nicht?
*4: Ähnlich wie bei *3 beginnt die Tarifgruppe 8 erst beim 7. Berufsjahr. Die Höherstufung der Tarifgruppe fand hier allerdings Mitte des Jahres statt.
Wer von euch hat hier Fachwissen oder Erfahrungswerte und weiß, wie der Tarifvertrag in dieser Hinsicht genau zu lesen ist?
Beste Grüße |
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