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Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Wechsel zu einer anderen Bank möglich?
 
ahkuna
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.07.2003 12:57
hallo zusammen,

bin im moment noch in der Ausbildung und mache im November Prüfung.

Danach möchte ich gerne aus Privaten Gründen ;-)) nach bayern so um München rum.
Wollte mal anfragen wies überhaupt bei der Heutigen Situation aussieht mit Bankenwechsel, hab ich da überhaupt ne Chance?
bin selsbt von einer Sparkasse kann ich mich da überhaupt auch bei den PrivatBanken bewerben?

hat schon irgendwer mal Erfahrungen in die Richtung gemacht?

achja ich selbst komme aus NRW und bezugnehmend auf die Disskussion von wegen braucht man Sparkassen ich mag genauso NRW wie Bayern ;-)

lg
ahkuna

p.s. habe nie die Deutsche rechtscheribung gelernt bitte um nachsicht!
DasViech
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.07.2003 15:06
hi du!!!!

also nach der ausbildung wirst du wohl kaum die bank verlassen können und sofort zu ner anderen wechseln!!!
ich glaub es gibt da noch ne Sperrfrist, von wegen bankgeheimnis.............ich meine 6 oder 9 monate kann ich aber nicht geanu sagen!!!!
uns hat man mitgeteilt dass es auf keinen fall möglich ist unmittelbar nach der Ausbildung die bank zu wechseln-....
jetzt blick ich selber nicht mehr durch ......
hoffe das hilft jetzt weiter....

gruß

Das wars von mir!!!
Mach mich´ weg von hier...

Michi2000
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.07.2003 15:15 - Geaendert am: 30.07.2003 15:17
Also bei uns ist auch eine direkt nach der Ausbildung gegangen zu einer anderen Bank (auch wegen Umzug) und es war nichts. War alles kein Problem.

Aus unserer Berufsschulklasse ist eine nach der Ausbildung direkt zu einem Finanzdienstleister gegangen war auch kein Problem.

Also nichts mit 6 Monaten Sperrfrist.

Es gibt aber die Regelung, dass du auch nach Kündigung an das Bankgeheimnis gebunden bist und auch keine Betriebsgeheimnisse ausplaudern.

Also viel Glück bei den Bewerbungen das es einen fliessenden Übergang gibt.
Ausser das es vielleicht schwer ist einen guten Job zu finden dürfte es keine Sperrzeiten geben.
Das darfst du auch nach 6 Monaten nicht.

Wäre ja auch schlimm 6 Monate Sperrfrist und dann kann ich jeder Zeit alles über die Bank ausplaudern und auch mal klarstellen wie es auf dem Konto der Nachbarn aussieht.
DasViech
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.07.2003 15:18
@ Michi

Ja is die denn zu ner anderen Bank gegangen, oder innerhalb der selben Bank bzw. im Sparkassensektor verblieben???

Dann is das ja kein wirklicher Wechsel!!!!!

Falls das nicht deutlcih war!

Und das Bankgeheimnis wirst du nie mehr los................

Das wars von mir!!!
Mach mich´ weg von hier...

Michi2000
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.07.2003 15:23
Die eine ist zu einer Bausparkasse gegangen und zwar in die Beratunsstelle nebenan.

Und unsere Azubine ist von einer Sparkasse zu einer Volksbank gegangen. Aber so ca. 80 KM weiter weg.
DasViech
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.07.2003 15:27
gut bausparkasse dürfte kein problem sein, und muss mich korrigieren hab noch ens infos reingeholt, das gilt wohl nur wenn man quasi zur konkurrenz von neben an geht........

mir solls egal sein!!!!!! =)

wollte eh nicht mehr lange in diesem Land verbringen!!!!
Geht mir alles auf den Sack!!!!
Passt gut zumThema ich weiß, aber musste jetzt raus!!!

Das wars von mir!!!
Mach mich´ weg von hier...

karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.07.2003 21:29 - Geaendert am: 30.07.2003 21:39
@ das viech

Wo hast du denn das mit der Sperrfrist aufgeschnappt? So ein Knebelvertrag, den will ich sehen!

Ein Berufsausbildungsverhältnis nach dem BBiG kann eine solche Regelung nicht enthalten, diese wäre nichtig, da sie zuungunsten des Azubis wäre (§18 BBiG). Die Ausbildung endet grundsätzlich mit Ablauf der Ausbildungszeit bzw. mit Bestehen der Prüfung.

Bei Übernahme wird ein Arbeitsvertrag (Dienstvertrag) geschlossen. Während des Dienstverhältnisses gilt grundsätzlich ein gesetzliches Wettbewerbsverbot (§ 60 HGB). Nach Beendigung kann ein vertragliches Verbot vereinbart werden, dies ist allerdings nur verbindlich, wenn eine Entschädigung gezahlt wird (§ 74 HGB).

@ ahkuna

Auch wenn jetzt der ein oder andere mit dem Finger auf mich zeigen wird: Informier dich mal bei der Citibank, die expandieren immer noch. Alle Angebote sind bei www.stepstone.de und direkt auf der Firmen-Homepage zu finden.
Michi2000
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.07.2003 23:16 - Geaendert am: 30.07.2003 23:19
Kenne das auch nicht für die direkte Konkurenz.
Also du kannst direkt nach der Ausbildung sofort gehen egal zu welcher Bank. Nur die darfst keine Interna des alten Arbeitgeber ausplaudern, das könnte ärger geben.

Ansonsten ist sowas nur bei Führungskräften üblich. Wäre ja auch seltsam wenn er Vorstand einer Sparkasse plötzlich bei der Voba ist oder umgekehrt und da gibt es wohl in den Verträgen meistens Klauseln die Regeln wo man arbeiten darf und wo nicht.
Aber dann ist es oft üblich das man dafür auch noch einen Ausgleichsbetrag also Geld bekommt.

Denke eine Bausparkasse ist fast genauso ein Konkurrent wie die Bank von gegenüber, weil Bausparen verkaufen beide gerne und die Bausparkassen habe ja auch alle ihre Banken sie hat wohl auch ein paar Kunden mitgenommen die sie so nett fanden, dass sie jetzt ihre Festgelder und Spareinlagen zu besseren Konditionen bei dem netten Fräulein das ja damals bei der Voba war abschliessen.

Das ist schon etwas heikel aber bei Einzelfällen sagt glaube ich keiner was.

Warum sollten wir beim Thema Citibank alle mit dem Finger auf Dich zeigen??? Ich denke viele der alten Vorurteile sind überholt wie z. B. die geben jedem Kredit.
Kommt ja auch immer auf die Berater an bei unserer Sparkasse gibt es auch Berater da denkt man sich auch wie kann man sojemanden noch Kredite gewähren. Naja gibt es wohl überall.
Ansonten hat die Citi im Finanztests ja doch oft recht gute Beurteilungen naja nur der Baufi-Test war ja mal wieder unter aller Sau.

Aber das ist ja ein anderes Thema.
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 31.07.2003 09:44
@ michi

Das Image hält sich allerdings hartnäckig in einigen Köpfen, wie das eben so ist mit Vorurteilen.
ahkuna
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 31.07.2003 10:44
Guten Morgen zusammen,

vielen Dank für Eute Antowrten, ich glaube bzw . h offe bei uns gibt es keine Sperrfristen.
Ich denke mein grösstes Problemwird sein eine neue Stelle zu finden, da es ja im mOment nicht wirklich rosig aussieht...

gibts denn heir jemanden so von münchen und umgebung?
wie siehts bei euch zur zeit aus? hab ich da chancen?

ich hätte da auch noch ein efrage, ich habe das glück unbefristet hier übernommen zu werden und auch den KBL1 direkt am anschluss meiern Ausbildung zu machen.
Bin jetzt sehr am Grübeln ob ich wirklich direkt wechseln soll oder KBL noch mitnehmen? da es auch nur der erste Teil des KBL ist...
wie wichtig schätzt ihr den ein? denn den 2 teil kann ich dann wahrscheinlich auch erst später machen.

wie seht ihr das?

liebe grüsse
ahkuna

p.s.: bei dem vielen telefongebimmel kann ich leider nicht auf die rechtschreibung achten ;-)
Michi2000
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.07.2003 10:59
Es wird bei Dir schon keine Sperrfristen geben.
Wie gesagt gibt es nur öfter mal bei Führungskräften ist noch nichtmals bei "normalen" Beratern oder Sachbearbeitern drin.

Die können Dir ja nicht verbieten nach einem Umzug direkt wieder in deinem Beruf bei einer anderen Bank anzufangen.
Selbst im gleichen Ort nicht.

Ausserdem ein Azubi kann ja soviele Betriebsgeheimnisse auch nicht ausplaudern, oder??

Was gehört denn zum KBL I. Würde ich evtl. erst noch mitnehmen macht die Suche vielleicht einfacher aber bewerb dich doch mal bei ein paar Banken die kannst du ja im Notfall auch gleich selber Fragen ob sie das gerne sehen würden.
Aber wenn du ja z. B. zur Citibank gehen würdest oder zu einer anderen ´Bank ausserhalb der S-Finanzgruppe dann haben die eh ihr eigenes Weiterbildungssystem, weiss nicht wíevie da ein halber KBL bringt aber schaden wird er nicht.
ahkuna
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 31.07.2003 11:59
huhu,

also man hat bei uns den kbl genau in der Mitte geteilt und einige azubis dürfen den KBL1 direkt nach der AUsbildung machen.
das heisst wir bearbeiten die KBL briefe, müssen dann einen Satz hier in der Bank lösen und mindestesns 50 schaffen.
Bestehen wir den Satz erfolgreich dürfen wir für zwei wochen nach Düsseldorf zum Training und das wars dann, also auch keine Prüfung oder sonstiges mehr.
Deshalb weiss ich auch nciht wieviel der jetzt Wert ist.

Ich woltle nächste Woche meine Bewerbung losschicken ich habe nur noch ein riesen Problem! meinen ersten Satz.

also sehr geehrte Damen und Hereen,

ich bewerbe mich für...weil..? oder iwe macht man das am geschicktesten?

(also ich ziehe wegen meinem Freund um)

irgendwelche Idee?

wäre über HIlfe echt dankbar!

liebe Grüsse
ahkuna
 

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