Übernahme / Zeitpunkt |
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Verfasst am: 14.10.2003 16:00 |
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Liebe User,
hier mal ne Frage von mir. Es wurde ja jetzt schon die Tage hier heftig wegen der Übernahme usw. diskutiert.
Bis zu welchem Zeitpunkt müssen eigentlich die Azubis, die jetzt in die Prüfung gehen, informiert werden??
Ich bin der Meinung Ende Oktober?? (wenn der Ausbildungsvertrag bis Ende Januar läuft)
Wie muss der Betrieb die Azubis informieren?? Brief, Gespräch (bis wann muss der Brief abgesendet werden?)
Vielen Dank für zahlreiche AntwortenGELD IST NICHT ALLES,
ABER OHNE GELD IST ALLES NICHTS !!! |
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Verfasst am: 14.10.2003 16:51 |
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Ich lehn mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass der Betrieb es gar nicht MUSS, sofern du nicht JAV-Mitglied bist. |
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Verfasst am: 14.10.2003 21:47 |
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Ich würde mich über weitere Meinungen sehr freuen... |
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Verfasst am: 14.10.2003 22:01 |
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Und wie ist das wenn ich es bei uns in der Bank keine JAV gibt? Würde mich auch interessieren, weil ich noch ziemlich in der Luft hänge und wir noch nicht mal annähernd was gehört haben.
Danke und lieben Gruß
Susanne |
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Verfasst am: 14.10.2003 22:06 |
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Ich wunder mich von Tag zu Tagmehr. Ich bin zwar nur in einer kleinen Bank (85 Mitarbeiter) Azubi, aber wir haben mit allen Leuten ein sehr perönlcihes Verhältnis. Könnt ihr denn nicht einfach bei eurem Vorgestzten mal an der Tür klopfen und sagen, "Hallo, ich hab da mal ein Anliegen..." ???
Uns wird zwar auchnicht 100%ig so ewig weit im Voraus zugesagt, aber wenn man zwischen den Zeilen liest, dann klappt das bei uns...*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ... |
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Verfasst am: 14.10.2003 22:22 |
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Hallo Herr_Frank,
deine Meinung ist zwar sehr logisch, allerdings nicht praxisrelevant. In einem größeren Ki läuft die Sache ein wenig anders also in einem kleinem Ki. Deshalb finde ich die Diskussion dieses Themas weiterhin sehr sinnvoll.
Mittlere bis Große Ki`s warten mit so Informationen bzw. Anbieten von Arbeitsverträgen oft bis zum letzten Tag. So spiegelt sich auf jeden Fall meine Erfahrung wieder.
Über weitere konstruktive Infos bin ich euch dankbar, und viele andere stille Mitleser bestimmt auch.
Danke |
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Verfasst am: 15.10.2003 16:54 |
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kommt ganz drauf an, ob ihr tariflich bezahlt werdet, oder nicht... lt. verdi-manteltarifvertrag müssen die arbeitgeber dem azubi bis zu einem monat vor ausbildungsende bescheid geben, ob man übernommen wird, oder nicht... (so ist zumindest mein kenntnisstand...) das geücht, dass man als jav-mitglied automatisch übernommen wird, ist auch nicht richtig. wenn keiner der azubis übernommen wird, bringt einem die schöne jav nämlich gar nix. dann ist man auch weg vom fenster. man hat keinen anspruch auf übernahmr. wenn allerdings einer oder mehrere übernommen werden, ist man als jav-mitglied dann automatisch dabei. man bekommt auch keinen befristeten vertrag, sondern unbefristet. denkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9 |
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Verfasst am: 16.10.2003 09:04 - Geaendert am: 16.10.2003 09:09 |
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Völlig falsch F9. So falsch, dass es schon sträflich ist, sowas hier loszulassen.
§78a Betriebsverfassungsgesetz lesen!
JAV Mitglieder MÜSSEN in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Da ist es völlig wurscht, ob noch einer übernommen wird oder nicht.
Bestes Beispiel bin ich selbst. Bei mir war es nämlich so und bei uns wurde sonst Niemand übernommen. |
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Verfasst am: 16.10.2003 09:35 |
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So ist das aber auch nicht richtig. JAV Mitglieder müssen unbefristet übernommen werden, wenn man Ihnen nicht bis zu drei Monaten vor Ausbildungsende was anderes mitteilt.
Bei uns ist es so, dass wir alle befristet für ein Jahr übernommen werden auch der JAV Vertreter. |
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Verfasst am: 16.10.2003 09:42 |
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Also mal zur JAV. Diese Leute müssen in der Tat übernommen werden, falls sie nicht 3 Monate vor Ausbildungsende eine schriftliche Kündigung erhalten haben. Auf diese schriftliche Kündigung folgt dann wie selbstverständlich ein schriftlicher Einspruch des JAV-Mitglieds. Ob dann übernommen wird, oder nicht hängt davon ab, wie die gesammte Übernahmesituation aussieht. Auf jeden Fall sind die JAV-Mitglieder mit die Ersten, die überommen werden.
Zu der Informationsfrist. Sowei mir bekannt ist, MÜSSEN alle Azubis spätestens 3 Monate vor Ende der Ausbildung ein Übernahme Gespräch bekommen in denen ihre Zukunft bei oder eben nicht bei der Bank dargestellt werden muss. Es ist nicht so, dass dich der Betrieb bis zum Ende der Ausbildung hinhalten darf und du dann ganz überraschend von einem zum anderen Tag auf der Strasse stehst.
Das ist das, was ich weiss und wie es bei uns gehandelt wird. |
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Verfasst am: 16.10.2003 12:25 |
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JAV Mitglieder haben ein Recht auf unbefristete Übernahme nach der Ausbildung.
Das steht mehr als nur fest. Wer Gegenteiliges behauptet, den Verweise ich an die Bücher.
Was der JAV´ler und der ensprechende Betrieb später bezüglich Befristung in den Arbeitsvertrag schreiben steht auf einem anderem Blatt. (Ich hatte auch mich mit 2 jahren zufrieden gegeben)
Will der Arbeitgeber einen JAV´ler trotzdem nicht übernehmen, muss er vor Gericht darlegen, dass es ihm unzumutbar wäre und/oder das er absolut keinen Arbeitsplatz hätte.
Und das soll mal eine Bank beweisen. |
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Verfasst am: 16.10.2003 12:28 |
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Wie es irgendwo gehandhabt wird und wie es im Gesetz steht, können ganz oft sehr unterschiedliche Sachen sein.
In der Ausbildung hast du einen befristeten Vertrag. Das heisst du weisst sehr wohl, wann es zu ende ist. Nämlich nach Bestehen der mündlichen Prüfung. Also steht keiner "plötzlich" auf der Straße. |
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Verfasst am: 16.10.2003 16:15 |
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JAV Mitlgieder müssen überhaupt nicht übernommen werden, das is totaler quatsch!!sie haben lediglich das recht, und es wird ein bissel mehr angepreist, ich kenn genug JAV mitglieder die sich sicher gefühlt haben und alle werden sie nicht übernommen....
lg Quaggy |
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Verfasst am: 16.10.2003 16:19 |
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Richtig Mitglieder der JaV müssen nicht übernommen werden.
Oft lassen sic h doch eh die nicht gerade so guten extra für die Wahl aufstellen u. hoffen gewählt zu werden.
Ich finde dieses Gesetz auch so richtig...GELD IST NICHT ALLES,
ABER OHNE GELD IST ALLES NICHTS !!! |
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Verfasst am: 16.10.2003 17:36 |
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macht ihn fertig!!! ;-))) hab das ja auch nur von unserer jav gehört. denen wurde das nänlich bei ihrem jav-seminar so schriftlich bewiesen... trotzdem kein grund sich hier so anzukeifen!!! locker bleiben... denkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9 |
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Verfasst am: 16.10.2003 18:58 - Geaendert am: 16.10.2003 19:00 |
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Warum macht ihr es euch so schwer?
http://www.google.de >>> Die Stichwörter "jav mitglied übernahme" eingeben und schon landet man bei denen, die es wohl am besten wissen sollten. Ja genau, bei den Gewerkschaften. Hier mal ein kurzer Auszug aus dem ersten Suchergebnis:
Problem Übernahme
Die häufigsten Gerichtsverfahren, mit denen JAV-Mitglieder aller Erfahrung nach zu tun haben, sind Prozesse nach den Paragraphen 78 a Abs. 4 BetrVG oder 9 Abs. 4 BPersVG. Jedes JAV-Mitglied hat einen Anspruch darauf, in ein der Ausbildung entsprechendes unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis übernommen zu werden (§ 78 a BetrVG; § 9 BPersVG).
Arbeitgeber und Dienststelle können sich der Übernahmeverpflichtung nur entziehen, wenn es ihnen gelingt, das Arbeitsgericht davon zu überzeugen, dass eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist. Dazu muss der Arbeitgeber oder Dienststellenleiter gemäß den Paragraphen 78 a Abs. 4 BetrVG und 9 Abs. 4 BPersVG einen Feststellungsantrag beim zuständigen Gericht stellen.
[...]
http://www.dgb-jugend.de/UNIQ1065550593166997438/SES64182743/doc13584A.html
Und wer es nicht glauben will, der sollte noch mal einen Blick in die entsprechenden Gesetzestexte werfen. |
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Verfasst am: 17.10.2003 07:55 |
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gut das ich das jetzt auch mal weiß! ;-)
Thx for all! |
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Verfasst am: 17.10.2003 11:01 |
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Zitat: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten"
Manchmal kommts einem so vor, als wenn man hier gegen Windmühlen redet. Hab doch tausendmal das Gesetz erwähnt und bestätigt, dass es bei mir so war.
Ich war JAV Mitglied, habe meine Kündigung bekommen und habe die unbefristete Übernahme gefordert und wurde auch übernommen. *grml*
Da muss sich erst wer die Mühe machen hier einen Auszug daraus zu posten.
PS: wo is bitte der Unterschied, ob ich nun ein Recht habe und es der andere dann dementsprechend umsetzen MUSS, wenn ich mein Recht forder? |
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Verfasst am: 17.10.2003 13:09 |
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Man heh, was musst du gleich so nen wind machen!
Aber i sag nix gegen dich, bist ja böhse onkelz fan! *G* |
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Verfasst am: 17.10.2003 14:03 |
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r0fL böhse onkelz ... viel spass dabei...
---> 2Pac4Ever oder so?
--> JEdem das seine, nur mir das meine!
~~~~~~~~+++++++PROST++++++++~~~~~~~~~~~^~~Ja da schau her de Feierwehr~~^ |
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