Neben der Ausbildung jobben |
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Verfasst am: 23.01.2004 13:27 |
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Hi!
im sommer beginnt meine ausbildung bei der bank und derzeit hab ich noch nen aushilfsjob an einer tankstelle wo ich einmal in der woche, sonntags, arbeite.
kann ich den job während der ausbildung behalten oder könnte es da zu problemen kommen? |
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Verfasst am: 23.01.2004 13:32 |
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hey, also ich denke du mußt das mit deinem Ausbildungsbetrieb abtimmen. Das kommt dann auf die Bank an, aber normalerweise dürfte es da keine Probleme geben. Mußt es halt nur melden ;-) |
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Verfasst am: 23.01.2004 13:39 |
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Hi!
Ich denke auch, dass es geht. Du arbeitest ja nicht in der Nacht und wenn du es dem Ausbilder und der Personalabteilung meldest geht das, da denke ich auch wie Nici01,in Ordnung. Die werden dir dann schon etwas dazu sagen mit deinen Leistungen und so.Du darfst halt nicht schlechter werden im Beruf oder schlecht sein,nur weil du noch zusätzlich arbeitest.
Ansonsten wird es da keine Probleme geben.
Gruss, NinaLIFE...is pain... |
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Verfasst am: 23.01.2004 13:44 - Geaendert am: 23.01.2004 13:45 |
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Bei uns war es so, dass ein Nebenjob angemeldet und von der Ausbildungsabteilung genehmigt werden musste. die behalten sich dann vor, dass sie den Job untersagen, wenn die Noten schlechter werden, oder es beschwerden aus der Abteilung gibt.
eigentlich sollte es kein problem sein, schließlich arbeitest du nur einmal die Woche... uns wurde dann auch noch geraten, den job sofort aufzugeben, wenn dir der streß über den Kopf wächst und du dich am Wochenende nicht erholst. aber ob du das packst, wirst du schon selber feststellen. |
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Verfasst am: 23.01.2004 13:53 |
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Ich arbeite auch noch nebenbei. Musste es halt nur genehmigen lassen. Die achten also schon auf Noten etc. Du darfst zumindestens nicht mehr als 10 Stunden insgesamt pro Tag arbeiten.............. |
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Verfasst am: 23.01.2004 15:21 |
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Ich habe auch nebenbei gearbeitet. Nur war es bei mir nicht so einfach die Genehmigung zu bekommen.
Wichtig ist, dass du offen damit umgehst!!!
Frag doch einfach erst persönlich nach, wie es bei euch gehandhabt wird und dann fragst du gleichzeitig was die von dir benötigen. ( Abrechnung, schriftlichen Antrag usw.) |
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Verfasst am: 23.01.2004 18:13 - Geaendert am: 23.01.2004 18:15 |
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Bei einem Ausbildungsvertrag gelten schärfere Bedingungen als bei einem Arbeitsverhältnis. Neben der Pflicht eure Arbeitsleistung in den normalen Job einzubringen, habt ihr auch eine Lernpflicht während eurer Ausbildungszeit. Wie schon beschrieben wurde, wird der Ausbildungsbetrieb bei schlechten Noten die Ausübung des Nebenjobs untersagen oder dies von vornherein tun. Grundsätzlich muss die Nebentätigkeit gemeldet oder sogar die Zustimmung eingeholt werden. Soweit ich weiß ist dies für das private Bankgewerbe im Tarifvertrag geregelt, bei Sparkassen wird (etwas abgemildert) auf Beamtenrecht zurückgegriffen. |
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Verfasst am: 24.01.2004 12:43 |
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bei uns ist das ziemlich hart geregelt........
da ist ziemlich alles verboten und wird auch nicht vom vorstand erlaubt.
einem arbeitskollegen von mir, ist es zuhause ziemlich dreckig gegangen, deswegen ist er ausgezogen. da er sich gerade noch seinen lebensunterhalt verdient und die miete auch nicht gerade ohne ist, hat er nach gefragt, ob nicht eine ausnahme gemacht werden könne. nicht einmal das haben sie erlaubt. ich finde das schon fast reichlich unverschämt.
ich hoffe, bei euch wird das nicht so streng gesehen.
grüße nati |
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