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Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
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Kindergeld?!
 
LittleBankerin
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.01.2004 10:14
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen,man bekommt ja von jedem ne andere Antwort.
Ich beende im Juni meine Ausbildung, am Samstag habe ich die Zusage erhalten, dass ich im Juli/August für ein Jahr in die USA gehen kann.
Ich überlege jetzt diesen Monat dazwischen noch in der Bank zu arbeiten,d.h. Angestelltenkonditionen, Steuern zahlen.
Bekomme ich denn da auch noch Kindergeld?Ich meine, selbst wenn ich das tue,überschreite ich ja dadurch nicht die Grenze.
Wenn ich im Ausland bin, habe ich doch während dieser Zeit keinen Anspruch auf K-Geld,oder?
Vielen Dank im Voraus!
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.01.2004 13:00
Da scheiden sich sicher die Geister bei der Frage nach dem Kindergeld für einen Monat. Du hast deine Ausbildung beendet und bist wirtschaftlich selbstständig. Da schauts garantiert ganz mau aus mit Kindergeld. Die belächeln dich höchstens noch, wenn du da einen Antrag stellst.
Bei mir stellten die automatisch die Zahlungen nach Ende der Lehre ein.

Genauso schauts meiner Meinung nach mit deinem Jahr in den USA aus. Kenn mich da aber net aus. Was machst denn da? Arbeiten? Dann kannst das sicher gleich knicken...

Übrigens. Selbst wenn sie dir das erstmal bewilligen, heisst das noch lange net, dass sie später nochmal kommen und die ganze Sache nochmal überprüfen, ob dus net doch zurückzahlen musst. So wars nämlich bei mir :)
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.01.2004 13:33
Kindergeld wird für Kinder gezahlt, die in Deutschland einen WOHNSITZ haben oder sich hier GEWÖHNLICH AUFHALTEN. Vgl. Sie §§ 62 ff. EStG ( http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/index.html ).

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder gezahlt, darüber hinaus nur unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen (unter Vorlage entsprechender Unterlagen), z.B.
- Kinder in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium:
Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres kann Kindergeld gezahlt werden, solange das Kind eine SCHUL- oder BERUFSAUSBILDUNG oder ein STUDIUM durchläuft, in bestimmten Fällen auch darüber hinaus
- Kinder ohne Arbeitsplatz:
Kindergeld wird auch für ein über 18 Jahre altes arbeitsloses Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt
- Kinder ohne Ausbildungsplatz:
Für ein über 18 Jahres altes Kind steht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung wegen fehlendem Ausbildungs- oder Studienplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann

=> Wegfall des Kindergeldes bei Einkünften und Bezügen eines über 18 Jahre alten Kindes:
Selbst wenn ein Kind über 18 Jahre die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, wird kein Kindergeld gezahlt, wenn es Einkünfte und Bezüge von mehr als 7.680 EUR (bisher: 7.188) im Kalenderjahr 2004 hat.
Als Bezüge sind auch alle Leistungen anzusehen, die einem in Ausbildung befindlichen Kind hierfür gewährt werden, z.B. BAFöG, Stipendien.

Vgl. Sie auch § 2 Bundeskindergeldgesetz (BKKG), dieser regelt die Definition „Kinder“ und gibt damit Hinweise auf die Anspruchsberechtigten: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bkgg_1996/index.html
kutti
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.01.2004 20:29
Die Sache ist furchtbar kompliziert.
Es kommt wirklich darauf an, was du dort machen willst. Bist du in nem Art freiwilligen sozialen Jahr unterwegs, dann solltest du noch Kindergeld bekommen. Dein Erstwohnsitz wäre dann ja weiterhin bei deinen Eltern.
Mein Bruder ist nach dem Abi nun in Kenia. Er verdient keinen Cent, sondern legt da selber noch was drauf. Mein Vater hat den netten Angestellten beim Familienamt den Arsch heiß gemacht, als die nichts mehr zahlen wollten. Die schenken dir nichts... Mach dich auf ne stressige Prozedur gefasst. Du brauchst Bescheinigungen von der Organisation, mit der du in den Staaten bist, diese müssen schleunigst eingereicht werden.
Solltest du in der USA richtig arbeiten, dann wirst du nichts mehr bekommen.
Übrigens: Beim Familienamt musst du mit Paragraphen kommen, oder richtig auf den Tisch hauen. Brav um etwas bitten und nachfragen gibt es da nicht.
Mein Bruder hat für die 2 Monate nach dem Abi (bis er dann in Kenia angefangen hat) kein Kindergeld bekommen, obwohl er keine Einkünfte hatte. Die haben das damit begründet, dass er sich hätte arbeitslos melden müssen...... Die lassen sich einiges einfallen!!! Jetzt kriegt er aber wieder die 154 €.
Viel Spass mit den Beamten und Viel Erfolg!
 

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