Fahrtkosten |
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Verfasst am: 07.07.2004 11:26 - Geaendert am: 07.07.2004 11:47 |
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Salut!
Mich würde einfach mal interessieren, wie das allgemein bei euch anderen so mit der Fahrtkosten-Erstattung aussieht.
Also wir bekommen zwar die Zugfahrtkosten zurück, allerdings auch nur für Seminare und nicht, wenn wir in anderen Abteilungen eingesetzt sind. |
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Verfasst am: 07.07.2004 11:38 |
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Also bei uns kann man jede Dienstliche Fahrt erstattet bekommen.
Man muß nur alles genau in die Fahrtkostenabrechnung schreiben und mit dem nächsten Gehalt bekommt man dann das Geld. |
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Verfasst am: 07.07.2004 11:39 |
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Bei uns ist es ebenfalls so, dass man Fahrtkosten nur bei Seminaren oder anderen "Dienstfahrten" erstatet bekommt.
Früher bekamen wir zusätzlich einen Teil der Parkhausgebühren monatlich erstatet, was allerdings auch zum 01.01.2004 abgeschafft wurde. |
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Verfasst am: 07.07.2004 11:41 |
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Also bei uns bekommt man nur die Wochentickets und Zusatztickets erstattet,aber auch dann,wenn man in einer internen Abteilung ist.Und bei den Seminaren auch oder wenn Schule ist und man von weiter außerhalb kommt.
Aber andere Tickets werden nicht erstattet. |
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Verfasst am: 07.07.2004 12:07 |
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@ni-steph
hat(te) man aber einen düsseldorfer vertrag, bekommt/bekam man nichts erstattet. |
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Verfasst am: 07.07.2004 12:09 |
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Wir bekommen für "Dienstfahrten" und Fahrten zu Seminaren auch Kilometergeld. Allerdings gibt es da eine Maximalpauschale, d.h. wenn es von A nach B maximal 20km sind und wir 30km angeben, bekommen wir nur die 20 abgerechnet. Dafür werden Parkgebühren auch erstattet. Für den Einsatz in Abteilungen wird leider nichts angerechnet. |
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Verfasst am: 07.07.2004 12:17 |
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Hallo!?!?
Ich galub es knutscht ein Elch...
Was wollt ihr eigentlich alles von euren Arbeitgebern erstattet bekommen? Es reicht doch wohl, wenn ihr Fahrten zu Seminaren, Kunden usw. erstattet bekommt. Wieso sollten unsere Arbeitgeben uns denn die Fahrten zum Arbeitsplatz (auch Filialen) erstatten?
Solche Fahrten könnt ihr doch auch in der Jahressteuererklärung geltend machen, sofern sie über die Werbungskostenpauschale hinausgehen. Anderer Seits dürfen die Fahrtkosten, die der Arbeitgeber schon erstattet hat, hier nicht mehr geltend gemacht machen.
Na ja, sofern man Azubi ist, zahlen die meisten ja eh keine Steuern...
Trotzdem würd ich als Arbeitgeber auch keine Erstattugen leisten. Irgendwo muss auch mal Schluß sein!*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ... |
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Verfasst am: 07.07.2004 12:19 |
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wir bekommen während der ausbildung gar nichts erstattet, was ich ziemlich doof finde, da die azubis das wenigste geld bekommen...
wir wurden zwar unter der prämisse eingestellt, dass wir flexibel sein müssen, aber es hat, glaube ich, niemand erwartet so flexibel sein zu müssen...!!!
die "normalen" mitarbeiter können für sämtliche dienstfahrten eine reisekostenebrechnung machen oder bekommen ein firmenticket!!! |
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Verfasst am: 07.07.2004 12:24 |
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@herr_ frank:
hast du gerade ein hohes tier neben dir sitzen oder vor wem versuchst du rum zu schleimen, lass die leute doch fragen wenn es sie interessiert... kann ja nicht jeder allwissend sein,
eben so wie der herr_farnk!*****************************************************************
Der Tod ist sicher, das Leben nicht!!! |
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Verfasst am: 07.07.2004 12:41 |
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Hi!
Also ich muss sagen, dass wir relativ viel bezahlt bekommen...die Fahrtkosten zur Berufsschule.d.h.jeden Tag 9 Euro und wenn wir ausergewöhnlicherweise mal auf eine gs müssen bekommen wir auch eine kilometerpauschale..
schulbücher für bs bekommen wir auch erstattet...
@herr frank
als azubi macht man gewöhnlich keine einkommensteuererklärung da man nicht über den freibetrag drüberkommt...als kleine info.....
schöne mittagspause an alleVergib Deinen Feinden, vergiss aber nie Ihren Namen!
Schreibt mir fleißig Mails, ich schreib zurück*versprech_ohne_Finger_kreuzen* |
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Verfasst am: 07.07.2004 12:48 |
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Hallo alle zusammen,
also wir bekommen das Geld zurück, wenn wir Seminare haben, wenn das Seminar nicht in der Stadt ist, wo man wohnt! So bekommen wir nur das Geld zurück, oder einen Anteil, wenn wir wegen unserer Vertiefungsphase sehr weit fahren müssen.
Ansonsten haben wir ein Firmenticket, das wir aber nicht nehmen müssen, obwohl das um ein paar Euro billiger ist!
Grüßle Andimaus |
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Verfasst am: 07.07.2004 12:51 - Geaendert am: 07.07.2004 12:54 |
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@ Dany:
Mein Beitrag oben hat absolut nichts mit "schleimen" zu tun. Es ist doch ernsthaft übertrieben wenn der Arebitgeben alles erstatten soll...
Sind dir die Lohnnebenkosten in Deutschland etwa nicht hoch genug?
@ kiwi:
Ich weiß sehr wohl, dass fast kaum ein Azubi eine Lohnsteurerklärung anfertigen muss und somit keine Fahrtkosten geltend machen kann. Deshalb hab ich oberhalb ja auch weiter geschrieben, dass ich als Arbeitgeben dennoch keine Erstattungen zahlen würde!*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ... |
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Verfasst am: 07.07.2004 13:01 |
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@herr_frank:
wahrscheinlich hast du dir die frage nicht richtig durchgelesen... wenn jemand vieleicht neu in diesem bereich ist und dass einfach nur mal fragen möchte, interessiert denjenigen nicht was du für eine meinung allgemein dazu hast! mir hat eben nicht gefallen dass du mit "kopf durch die wand" angekommen bist...*****************************************************************
Der Tod ist sicher, das Leben nicht!!! |
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Verfasst am: 07.07.2004 14:08 |
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Merci erstmal für eure Antworten.
Mich hat´s wirklich nur mal so interessiert, geht also nicht darum, dass ich mehr erstattet haben will (wobei ich da natürlich nichts gegen hätte *g*).
Zum anderen bringen mir die Fahrtkosten ja zumindest in der Hinsicht was, dass ich Sie im Kindergeld-Antrag angeben kann & dadurch unter die Einkommensgrenze rutsche. |
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Verfasst am: 07.07.2004 16:08 |
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@ Flummii
Ich habe auch versucht meine Fahrtkosten so anzusetzen, dass ich unter die Grenze für das Kindergeld falle....
Ist aber nicht angenommen worden!-------------------------------------------------------------------------------------------
Sämtliche Rechtschreibfehler in diesem Text sind urheberrechtlich geschützt. |
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Verfasst am: 07.07.2004 16:51 - Geaendert am: 07.07.2004 16:52 |
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ich war damals sogar in der personalabteilung und hab die um eine gehaltskürzung (!!!) von ca. 180 DM gebeten...dann hätt ich nämlich kindergeld bekommen. das war damals auch noch 280 DM...schwachsinnsgesetze...a |
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Verfasst am: 08.07.2004 17:40 |
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Hy,
also bei uns wurden alle Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur arbeit hin und zurück wieder erstattet, solange wir Azubis waren.
Dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW muss man gesondert mit der KM-Angabe aufführen. Das wird dann geprüft und ggf. erstattet mit der Gehaltsabrechnung.Salserita wish you a nice day :-))) |
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Verfasst am: 09.07.2004 01:09 |
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Hallo Loide,
also ich würde es noch nichteinmal anstreben, irgendwelche Fahrtkosten erstattet zu bekommen.
Sinnvoller ist es, sie gem. §9 Abs.1 Nummer 4 steuerlich geltend zu machen.
Das rechenet sich meißtens besser, als sich direkt sie Kohle für irgendwelche Fahrten erstatten zu lassen, da es eurer gesamtes zu versteuerndes Einkommen mindert und somit evtl. mehr erwirken kann.
Gilt besonders bei Leuten, die einen weiten Weg zu Arbeit haben (einfache Wegstracke kann geltend gemacht werden) oder bei Fortbildungen (doppelte Wegstrecke)
Es kann auch nie Schaden eine Lerngemeinschaft einzurichten, die ebenfalls steuerlich angesetzt werden kann.
Flo |
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