Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 109
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Ausbildungszeugnis?
 
bechelor
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.08.2004 20:44 - Geaendert am: 13.08.2004 13:47
./. gelöscht ./.

Danke für die Antworten!
sunny2468
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.08.2004 20:47
Auf der Startseite ganz oben in der Mitte ist eine Artikelserie über Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse...
Da findest du bestimmt auch zu deinem Zeugnis was..
bechelor
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.08.2004 20:49
Nicht wirklich...
Ich habe kaum Kommentare die auch nur annäherd gleich lauten.
herr_frank
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.08.2004 21:58 - Geaendert am: 13.08.2004 14:14
Auf Wunsch von "bechelor" gelöscht.

Trotzdem fand ich die Äußerungen nicht so schlecht. Bin jetzt ja mal auf mein eigenes Ausbildungszeugnis gespannt... *g*

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

Beaker
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.08.2004 22:50
Schreib doch mal ne Nachricht @ Ironbügeleisen.
Hat schon oft genug betont daß er "Ausbilder" ist, kann er bestimmt auch was dazu sagen.
Natürlich nur wenn‘s nicht gegen die Betriebsinterna verstößt.

Wer weiß, ob die Erde nicht die Hölle eines anderen Planeten ist?

MagicMitch
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.08.2004 12:52
Gibt es eigentlich bei den Zeugnissen der Berufsschulen auch solche Übersetzungen oder kann man die auch so werten wie sie da stehen???

Bleib cool, dann wird Dir niemals heiß

Sushi
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.08.2004 13:11
in der bbs werden (eigentlich) nur deine schulischen leistungen bewertet!!
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.08.2004 13:40
Der letzte Satz sagt aus, daß Du wohl nicht zufrieden warst in Deiner Stelle und schnell vorwärtskommen möchtest...

Der Rest war, da kann ich mich Herrn Frank nur anschließen, meiner Meinung nach in Ordnung.

Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.08.2004 14:15
Also das mit dem pünktlich, ehrlich und so muss auf jeden Fall raus!!!! Wieso sollte man erwähnen, dass du immer pünktlich warst, wenn jeder Arbeitgeber das sowieso von seinen MA erwartet? Es ist ja nun mal selbstverständlich....

"Frau D. verfügt über eine schnelle Auffassungsgabe, eine eigene Meinung und ein gutes Fach- und Allgemienwissen."
Eine eigene Meinung könnte bedeuten, dass du Ihnen zu aufsässig warst oder so was! Also auch raus!

Und vielleicht findest du hier noch etwas, das dir weiterhilft!!!
http://www.zeugnisse.de/

LG
Julie
overfiend
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.08.2004 17:30
mal ehrlich: wenn man sich den artikel der bankfachklasse durchliest und ihn mit deiner beurteilung vergleicht, lässt dies nichts gutes vermuten.
so ziemlich alle punkte, die du oben geschildert hast, werden übersetzt. lies dir den artikel ruhig nochmal durch.
Christoffer
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.08.2004 19:33
Hallo Bechelor,

wenn ich mich recht entsinne kannst du dir dein Zeugnis auch erklären lassen.
Meiner Meinung nach klingen die Formulierungen nicht sehr überzeugend. Es fehlt irgendwie das Außergewöhnliche darin. (Nicht missverstehen aber pünktlich, Chancen genutzt und nett ist irgendwie das Mindeste was man erwartet.)

MfG

Christoffer
Burns
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.08.2004 17:05
Und wenn Du nicht mit Deinem Zeugnis zufrieden bist, kannst Du es zum Vergleich anmelden... d.h. Dein derzeitiger Arbeitgeber ist verpflichtet Dir ein Arbeitszeugnis auszustellen, welches Dich im Positiven beurteilt. Negativ ausfallende Arbeitszeugnisse braucht man nicht anzunehmen, man kann sogar ein neues fordern... auch über einen Anwalt für Arbeitsrecht... Habe mal gelesen, dass es schon genug Präzidenzfälle darüber gibt!

Wobei man nicht direkt mit dem Anwalt unter´m Arm zum PersChef gehen sollte... ;)

Auf jeden Fall nicht unterkriegen lassen....

Euer Mr. Burns

"Smithers...... Schönen Tag noch!*Drück Knopf für Bodenfalle*" ;) !

 

Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse