Wechsel |
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Verfasst am: 20.10.2004 16:57 |
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Hallo,
Frage:
Kann mir einer erklären was nen Wechsel ist. Ich hab so spezielle fragen:
wie lang ist ein Wechsel dann gültig wenn er ausgestellt wurde etc.
Mit wird in der Berufschule usw. immer gesagt, dass ein Wechsel nur noch total selten vorkommt. Aber wenn ich mal einen hab was mache ich dann???
Ist der Wechsel änlich wie einen Scheck zu behandeln??
Wäre nett wenn ihr mir da nen bischen weiter helfen könnten
Gruß Anja |
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Verfasst am: 20.10.2004 17:48 |
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Der Wechsl ermöglicht eine günstige Finanzierung des mit dem Warenwechsel (Handelswechsel) abzuwickelnden Produktions- oder Handelsgeschäftes.
Die Einlösung des Wechsel erfolgt aus den Einnahmen für die (weiter-)verkauften Waren, der Wechsel liquidiert sich selbst. Durch Weitergabe, insbesondere Diskontierung (Wechsel, Diskontierung) bei einer Bank, kann der W. in der Zeit von der Ausstellung (Wechsel, Ausstellung) bis zum Verfalltermin wieder in Zahlung gegeben oder zu Geld gemacht werden.
Das ankaufende Kreditinstitut hat die Möglichkeit, ihn bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (bundesbankfähige W.) als Pfand an die Deutsche Bundesbank weiterzugeben, um einen Lombardkredit in Anspruch zu nehmen. Bei Nichteinlösung des W. kann der Inhaber seine Forderung im Wechselprozess geltend machen und so auf rasche und einfache Weise eintreiben, ohne dass das zugrunde liegende Handelsgeschäft Gegenstand des Verfahrens ist. |
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