Freistellung wenn man auf das Arbeitsamt muß? |
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Verfasst am: 27.10.2004 17:48 |
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Also ich hab folgendes Problem:
Die Bank bei der ich meine Ausbildung mache kann ihre Azubis nicht übernehmen, unter anderem auch auch mich nicht.
jetzt ist es so, dass ich nächste Woche mal auf das Arbeitsamt gehen wollte.
Muß mich mein Arbeitgeber dafür freistellen oder muß ich dafür Urlaub beantragen?
Wäre echt super wenn mir da jemand weiterhelfen kann....
Hab nämlich gehört, dass der arbeitgeber einen freistellen muss.....weiss nun aber auch nicht ob das stimmt...
danke schonmal |
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Verfasst am: 27.10.2004 18:28 |
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Ich glaub da wirst Du freigestellt für...
Gruß
EspeMöge dr Saft mit euch sein! |
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Verfasst am: 27.10.2004 20:34 |
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weiß das sonst niemand? |
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Verfasst am: 27.10.2004 20:37 |
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ich durfte hin, war sogar 2x da.
einfach mal nett den abteilungsleiter fragen und fertig.
wenn möglich ne abteilung aussuchen , wo eh wenig für azubis zu tun ist. |
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Verfasst am: 27.10.2004 21:51 |
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Steht in §629 BGB ( übrigens: in §630 geht es um das qualifizierte Zeugnis.... ). |
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Verfasst am: 27.10.2004 21:52 |
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Hi,
also du musst auf jeden fall vom Arbeitgeber freigestellt werden! |
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Verfasst am: 27.10.2004 23:44 |
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§629 BGB
"Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Diensberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren."
Zum Ende der Lehre wird aber nicht gekündigt.
§620 BGB
"Das Dienstverhältnis endigt mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist." |
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Verfasst am: 28.10.2004 07:47 |
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Ich würde ganz einfach mal nett nachfragen. Die Kollegen wissen ja sicherlich von deiner Situation, und wenn sie nette Kollegen sind, lassen sie dich auch zum Arbeitsamt. ES geht schließlich um deine Zukunft. |
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Verfasst am: 28.10.2004 08:57 |
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dein arbeitgeber muss dich für die zeit die du zum arbeitsamt gehst freistellen, egal wie lang es dauert. |
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Verfasst am: 28.10.2004 09:54 |
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ja aber ich bin ja nicht gekündigt worden...sondern nicht übernommen worden bzw werde nicht übernommen........
muss er michd ann auch freistellen? |
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Verfasst am: 28.10.2004 09:57 |
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eindeutig ja, du mußt dich ja ab ende der ausbildung arbeitssuchend melden, bis spätestens drei wochen vor ende der ausbildung, ansonsten entstehen kürzungen im arbeitslosengeld. |
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Verfasst am: 28.10.2004 10:34 |
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hast mir irgendwie was nen gesetz oder so, wo das steht? |
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Verfasst am: 28.10.2004 12:27 |
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Kann ich dir morgen sagen, da ich mein Buch zu Hause habe. Oder ist es arg eilig?
Gruß! |
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Verfasst am: 28.10.2004 12:44 |
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spätestens morgen früh sollte ich es wissen......danke |
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Verfasst am: 28.10.2004 16:11 |
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Warum fragst du nicht einfach deine Personalabteilung? Die werden dir sicher Auskunft darüber geben.
LG Athena |
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Verfasst am: 28.10.2004 16:18 |
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Danke, mir geht es ebenso und ich wollte mir schon Urlaub dafür nehmen!!!
Werde dann mal meinen Personalchef darauf ansprechen...
LG Mattze |
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Verfasst am: 28.10.2004 19:01 |
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bei uns hiess es, dass wir urlaub nehmen müssen / sollen....
aber das akzeptier ich nicht |
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Verfasst am: 29.10.2004 08:33 |
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ruf einfach beim arbeitsamt an und lass dir nen festen termin geben.
entweder stellt dich dein arbeitgeber frei oder du baust überstunden ab bzw arbeitest das irgendwann nach.
und wenn du nen festen termin hast, dann dürfte das auch nicht allzu lange dauern.
abgesehn davon kann man mittlerweile auch schon im internet nach stellenangeboten schauen.
noch ein tipp: leg den termin nicht mitten am tag, sondern lieber zum anfang oder zum ende der arbeitszeit. das macht dann nen guten eindruck, weil es dann nicht so aussieht, als wolltest du "schwänzen"... |
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Verfasst am: 29.10.2004 11:07 |
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ja das weiss ich.danke |
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