Brauche Hilfe: Jobwechsel nach Kündigung |
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Verfasst am: 08.11.2004 19:53 - Geaendert am: 08.11.2004 19:53 |
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Hi, ich brauch mal eure Hilfe. Leider kenn ich nur noch Einzelstücke des "Gesetzes". Wie ist es, wenn man während der Probezeit bei z.b. einer bank aufhört (man hat selbst gekündigt wegen z.b." nichtgefallen" oder so). Wie sieht es dann aus, wenn man eine neue Ausbildung oder einen neuen Arbeitspaltz sucht. Dann draf man doch irgendwie nicht bei ner anderen Bank anfangen oder man darf nicht Berufe im wirtschaftlichen Bereich ausüben oder irgendwie sowas....Wie gesagt ich weiß es absolut nicht mehr...
Ich hoffe ihr wisst was ich meine und könnt mir weiterhelfen... |
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Verfasst am: 08.11.2004 20:34 |
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In welchem Gesetz soll sowas stehen? Gibt schließlich eine freie Arbeitsplatzwahl. Also mir ist nichts bekannt :) |
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Verfasst am: 08.11.2004 21:21 |
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Du darfst während der (in d.R.) 3 -monatigen Kdg.-Frist ohne Angabe von Gründen das Ausbildungsverhältnis kündigen. Das steht m.W. im BBiG (Berufsbildungsgesetz), kann das aber auch nicht mehr ganz genau wiedergeben,
Die Kdg. muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 08.11.2004 21:24 |
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also, soweit ich weiß, darf man dann 2 Jahre nicht in der selben Branche anfangen...
Inwieweit sich das jetzt auf die Kündigung während der Probezeit bezieht, oder ob das erst gilt, wenn man nach der Probezeit kündigt, kann ich dir leider nicht verraten,
aber auf jedenfall gibt es diese Regelung...
gruß,
der moak--------------------------------------------------
Dumm stellen schafft Freizeit
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Verfasst am: 09.11.2004 07:15 |
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Nach der Probezeit darfst du als Azubi nur kündigen um
a) die Ausbildung aufzugeben
b) eine andere Ausbildung zu beginnen (§15 BBiG)
Somit also nicht, um die gleiche Ausbildung woanders zu beginnen (also Bankkaufmann bei der Bank X begonnen und dann zur Sparkasse Y "wechseln")
Nach Beendigung des Berufsverhältnisses darfst du natrülich in der gleichen Branche arbeiten. Du darfst nur deinem Arbeitgeber nicht während des Arbeitsverhältnisses Konkurrenz machen.
Unter Umständen kann ein solcher "Verzicht" des Arbeitnehmers sich nicht in der gleichen Branche selbstständig zu machen in einem Vertrag schriftlicht vereinbart werden (dann wohl meist mit einer Abfindung verbunden). |
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Verfasst am: 09.11.2004 08:10 |
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Wenn man während der Probezeit kündigt, darf man überall sich wieder bewerben. Nach der Probezeit darf eine Ausbildung nicht beendet werden, wenn man dann eine Ausbildung in derselben Branche wieder beginnt.
Gruß, Christiane |
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Verfasst am: 09.11.2004 09:26 |
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"Nach der Probezeit darf eine Ausbildung nicht beendet werden, wenn man dann eine Ausbildung in derselben Branche wieder beginnt"
Nene, wo soll sowas stehen (in welchem Gesetz mit §)? Selbst unserem Juristen ist sowas nicht bekannt. |
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Verfasst am: 09.11.2004 09:42 |
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§15 BBiG
"(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will."
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Aus einem wichtigen Grund kann es also von beiden Seiten nach der Probezeit gekündigt werden. Dort steht aber nicht, dass nur weil ich mit meinem Chef nicht klar kam, ich keine Ausbildung mehr in der Branche machen darf. |
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Verfasst am: 09.11.2004 10:10 |
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Stimmt Deep Blue... |
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Verfasst am: 09.11.2004 11:48 |
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Wenn du nicht aus wichtigem Grund kündigst, sondern normal mit einhaltung der Kündigungsfrist dann steht das Ausdrücklich, dass man das nur darf, wenn man diese Ausbildung aufgeben will, was impliziert, dass man die gleiche Ausbildung bei einem anderen Arbeitgeber nicht machen darf!
So haben wir es auch gelernt!-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;) |
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Verfasst am: 09.11.2004 13:13 |
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Wichtige und außerordentliche Gründe können auch familiäre Probleme sein.
Meinetwegen wenn Azubi X Vater oder Azubine Y Mama wird und sich das nicht vereinen lässt weil einer daheim bleiben muss. Meinetwegen der andere verdient halt mehr. Muss der daheim bleiben. Kündigung wird akzeptiert er kann eine neue Ausbildung in derselben Branche beginnen.
Siehe unser Grundgesetz: Freie Arbeitsplatzwahl. |
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Verfasst am: 09.11.2004 14:03 |
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Also ich bezweifle aber sehr stark, dass es für eine außerordentliche Kündigung ausreicht, wenn ich mit mit dem Chef nicht verstehe. Und damit darf ich bei diesem Grund bestimmt keine neue Ausbildung in derselben Branche anfangen.
Gruß, Christiane |
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Verfasst am: 09.11.2004 15:00 - Geaendert am: 09.11.2004 15:16 |
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"dass man die gleiche Ausbildung bei einem anderen Arbeitgeber nicht machen darf"
Stimmt nun aber mal net.
§15 BBiG bezieht sich nur auf den einen Ausbildungsvertrag und nicht auf alle folgenden.
Untermauert wird das Ganze durch Artikel 12 des GG Abs. 1
"(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen..."
Und wie wir alle wissen, dürfen untergeordnete Gesetze keinem höheren widersprechen.
Lasse mich aber gerne eines Besseren durch Gesetze, in denen es explizit niedergeschrieben ist, dass man keine Ausbildung in der selben Branche machen darf, belehren.
Übrigens: Wenn dir dein Chef eine runterhaut, dann verstehst du dich ja anscheinend nicht mit ihm, hast aber einen Grund für eine außergewöhnliche Kündigung. |
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Verfasst am: 09.11.2004 17:58 |
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Hallo!
Ich habe nach 10 Mon Lehre bei de einer Bank gekündigt und
die Lehre bei einer anderen weiter gemacht.
Da gab es keinerlei Probleme!
Während der Probezeit kannst du doch ohne ANgabe von Gründen
kündigen. Und ganz ehrlich: wie groß ist in der Probezeit der
Verlust einer Bank, wenn du zu einer anderen gehst in Bezug auf
Konkurrenz?!?
Viel Erfolg!
Liebe Grüße!Jennifer Mazzeo |
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Verfasst am: 09.11.2004 18:27 |
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Alles klar, jetzt weiß ich bescheid...
Danke für die Antworten |
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Verfasst am: 09.11.2004 20:38 |
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Wat für ein Ding??
Wer sagt den sowas???
Keine Sorge du darft dich in einer anderen Bank bewerben!!
:-) |
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