Geld von Vater Staat... |
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Verfasst am: 29.11.2004 15:21 |
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Hallo Leute!
Ich hoffe mal, dass mir jemand von euch "Füchsen" weiterhelfen kann. Hab zwar schon im Internet gesucht, aber google spuckt mittlerweile zu 90% Mist aus, und auf den restlichen Seiten habe ich irgendwie die gesuchten Infos nicht gefunden. Also vielleicht hat ja jemand Zeit/Lust/Langeweile/Ahnung....
Folgende Situation:
Ich (23, ausgelernt ->"Normales" Minigehalt) möchte nächstes Jahr mit meinem Freund (25) zusammenziehen. *freu
Leider ist er dann noch in der halbjährigen Praktikumsphase seiner PTAausbildung, d.h. er verdient dann max. 400,00 EUR und hat noch keine abgeschlossene Ausbildung.
Meine Fragen sind nun:
- bekommt er noch Kindergeld? Wenn ja, wieviel? (ältestes von 5 Kindern)
- bekommen wir Wohngeld? Kennt jemand die Höhe?
- bekommen wir einen WBS? Wenn ja, was passiert, wenn er nach dem 1/2 Jahr Praktikum mehr verdient? Müssen wir dann aus der Wohnung raus?
- werden wir als Haushaltgemeinschaft "gemeinsam veranlagt", d.h. werden unsere Einkommen als Haushaltseinkommen zusammen gerechnet? Dann könnte es doch passieren, dass er Steuern auf seine 400,00 EUR zahlen muß und das gaaanz viel weniger wird.
- bleibt er in der Familien KV seiner Eltern? Und wie schauts mit Haftpflichversicherung aus?
- gibts sonst noch was, was man beantragen kann *schmarotz....
Freue mich über jede Antwort oder eigene "Erfahrungen". Wäre euch echt für Hilfe dankbar, da wir jetzt anfangen zu rechnen, was wir uns als Miete leisten können und daher natürlich möglichst genaue Zahlen als Basis haben möchten.
Schon mal vielen Dank!
*DANKESCHÖNKNUDDELWINKINDIERUNDE*Die zehn Gebote enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter. |
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Verfasst am: 29.11.2004 15:23 |
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Also Wohngeld bekommt ihr keins mehr, dafür verdienst du zuviel. +++++++++++++++++++++++++++++++
Ich bin Schnapsi, das kleine Alkhodil, ich trinke selten, doch wenn dann oft und viel...
zuerst, da kraul ich mich am Ei,
dann lass ich Schni Schna Schnäpschen rein.
Schni Schna Schnapsi, Schnapsi Schnapsi Schnaps...
Ich bin Schnapsi und hab nen langen Stil.
Ja der Arsch*** ist mein Lieblingsspiel.
Ich schleich von hinten an dich ran, und zeig dir, wie laut das klatschen kann...
Kli kla klatschi, klatschi klatschi klatsch...
Ich bin Schnapsi der kleine Alkhonaut,
ich flatsche jedem aufs Maul der sich was traut,
ich breche deinem Freund das Bein,
dann nehm ich dich gleich zu mir nach Heim
Fli fla flatschi, flatschi flatschi flatsch... |
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Verfasst am: 29.11.2004 16:52 |
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auch wenn er so wenig/garnix verdient? Denn im Endeffekt hätten wir ja irgendwas um die 1.500 EUR für 2 Personen... |
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Verfasst am: 29.11.2004 16:56 |
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Ich weiß, das ist blöd, aber warum wartet ihr das Praktikum nicht einfach ab, dann habt ihr beide ein geregeltes Einkommen und müsst euch mit diesem ganzen Zeug nicht stressen. |
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Verfasst am: 29.11.2004 17:04 |
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zum einen, weil wir schon seit 1 Jahr zusammenziehen wollen und -wichtiger- weil ich zu Hause "raus muß". Dank neuer Seuergesetzgebung werden mein Einkommen und der Unterhalt meiner Mutter als "Haushaltseinkommen" zusammen erfaßt, sodaß meine Mum über ihren Freibetrag rutscht und Steuern zahlen muß... Also, entweder Auszug oder viiiiel Kostgeld zahlen..... Und da ich eh langsam was eigenes möchte.... |
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Verfasst am: 29.11.2004 17:42 |
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Dass es Familien und erst recht alleinerziehende Mütter/Väter gibt, die oft mit weniger als 1.500 Euro im Monat auskommen müssen, ist dir schon klar. *kopfschüttel*
Und was die ESt angeht: Mir wäre neu, dass die Steuer nach dem Haushaltseinkommen bemessen wird. Deine Mutter hatte wahrscheinlich noch den Kinderfreibetrag für dich auf der LSt-Karte, da du in der Ausbildung noch zu wenig verdient hast. Dieser ist nach der Ausbildung weggefallen und sie hat nun nur noch den Grundfreibetrag zur Verfügung. |
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Verfasst am: 29.11.2004 17:56 |
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Hallo Katja,
es lag nicht am Kinderfreibetrag.... den hatte mein Vater.
Ich weiß nicht, ob es Haushaltseinkommen heißt. Nur aus irgendeinem Grund werden unsere Einkommen zusammengerechnet, ist eine neue Regelung die ab 2005 greift. Frag mich bitte nicht, wo die steht. Meine Múm hat das so von dem Steuerfritzen am FA erklärt bekommen.
Klar weiß ich, dass viele mit weniger auskommen müssen (die aber andersrum auch fleißig das beantragen, was geht - und das ja auch durchaus berechigt!), aber wenn meinem Freund das Geld zustünde (weil armer Schüler aus armen Elternhaus), warum sollten wir es nicht beantragen? Schließlich sehe ich nicht ein, das ich ihn mit "durchschleppe" und wir hinten und vorne nur Rechnen müssen, nur weil er nichts beantragt (Wohngeld, Bafög, Kindergeld....) .
Es ging mir bei meiner Frage ja auch nur darum, ob jemand Erfahrungen damit hat und mir in etwa eine Kalkulationsgrundlage liefern kann, damit wir nicht in ein paar Monaten erstmerken, dass die Wohnung zu teuer ist. |
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Verfasst am: 30.11.2004 09:40 |
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Also ich bin auch mit meiner Freundin zusammen gezogen....sie macht eine Ausbildung und bekommt 500 und ich ca. 1200...da gibt es nichts. Keinen Cent vom Sozialamt oder andere Unterstützung. |
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Verfasst am: 30.11.2004 09:52 |
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Ich wüste auch nicht, wiso der Staat unterstützen sollte.
Bei 1500 € pro Monat für 2 Personen seid ihr ja schon gut dran.
Einen WBS gibt es soweit ich weis nur bis ca. 1000 € bei 2 Personen und dann darf man in so schöne Wohnungen ziehen, die dann in sozial schwachen gebieten liegen (zumindest bei uns).-------------------------------------------------------------------------------------------
Sämtliche Rechtschreibfehler in diesem Text sind urheberrechtlich geschützt. |
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Verfasst am: 30.11.2004 12:43 |
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Also Wohngeld kannste vergessen dazu ist deinEinkommen zu hoch. Kindergeld bekommt er auch keins mehr.
Oft ist das Leben hart und Ungerecht.We are trying so hard hard to survive |
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Verfasst am: 30.11.2004 13:09 |
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@Diome
Wenn euch Geld vom Staat zustehen würde, müßte ja der Staat 65% der Familien die Kinder haben unterstützen!
Denn genau dieser Pronzentsatz hat auch nicht mehr als 1500 Euro zur Verfügung wenn nur ein Elternteil arbeiten geht!
(was ja bei kleinen Kindern meist selbstverständlich ist)
Sorry aber so eine Haltung kann ich absolut nicht verstehen! |
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Verfasst am: 30.11.2004 13:12 |
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By the way:
Ein Freund von mir verdient ca. 1200 Euro netto, und er zahlt davon noch 188 Euro Unterhalt jeden Monat und nicht mal er bekommt Wohngeld!
Er ist verheiratet und hat aus dieser Beziehung noch ein weiteres Kind! |
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Verfasst am: 30.11.2004 18:54 |
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Ist an sich glaube net so schwer.
Kindergeld kann er vergessen -> wirtschaftlich selbständig durch Beendigung der Ausbildung.
Wohngeld oder so ist euer Einkommen viel zu hoch -> vergessen.
Wenn ihr heiratet er StKl. 5, du 3.
Sollte er keine Stelle danach finden und ihr lasst euch wieder scheiden, darfst du Unterhalt zahlen. |
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Verfasst am: 30.11.2004 20:25 |
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@ Deep Blue
Scheiden, Unterhalt - Du alter Schwarzmaler *g*.:: deus est amor ::.
http://www.sommersdorf.de |
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