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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Kindergeld
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StefanSt
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.11.2004 22:46
Hi!
Also ich mache das zum ersten mal und würde gerne ne Einschätzung haben, inwieweit meine Berechnungen stimmen.

Bin Azubi im ersten Jahr.

Es geht um eine Prognose für 2005.

Mein Gehalt+Weihnachtsgeld etc beträgt
knapp 12000,00€
davon ziehe ich als Werbekosten ab:
20tage x 40km x 0.30€ = 240€
Bücher mit Quittung über arbeitgeber 156€
Fahrtkosten für Lerngemeinschaft:
40km x 2 Fahrten pro woche (also 100/Jahr) x hin und rückfahrt (also 2) x0,30€ = 2400€
Berufsschule:
40km x 60tage x 2 (fahrten) x 0,3€ = 1440€
Verpflegungsgeld (weil ich um 7 aus dem haus muss und erst gegen 4 zu hause sein werde) 6€ x 60 tage= 360€
davon werden 800€ vom arbeitgeber gezahlte steuerfreie entgelte abgezogen (fahrgeld)

ergibt:
-240
-156
-2400
-1440
-360
+800
-------
3796€

wenn ich das von meinem gehalt abziehe bleiben noch
12000-3796
=
8204€

damit liege ich über dem satz für kindergeld etc.

Kann ich noch mehr absetzen?
Fachbücher?
inwieweit wird mir die familienkasse die o.g. posten genehmigen?

wäre supernett, wenn mir da wer helfen könnte

Danke

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.11.2004 23:05
Bankberater dürfen keine Steuerberatung machen....

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.11.2004 23:34
Bei diesem Einkommen brauchen die Eltern das Kind nicht mehr unterstützen. Das Kindergeld ist hier nicht mehr gerechtfertigt.
StefanSt
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.11.2004 23:37
es geht ja auch um mich ;)
Buffy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.11.2004 08:36
ich hab auch vor kurzem diesen Schrieb von der Familienkasse gekriegt, aber wenn es um dein Einkommen geht musst du das normalerweise nicht selbst ausfüllen, das füllt doch dein Unternehmen aus, die müssen ja auch unterschreiben. nur wenn du bei dem Formular drüber bist kriegst du nochmal ein schreiben, auf dem du selbst deine ganzen Werbungskosten eintragen kannst, um das Einkommen entwas nach unten zu drücken.

LG Buffy

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Nicht das Aussehen entscheidet, wen ich liebe,
die Liebe entscheidet, wen ich schön finde!

florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.11.2004 08:52
Die ganze komplizierte Berechnung kannst Du Dir sparen. Die Werbungskostenpauschale wird ohnehin abgezogen, zusätzlich einfach die Sozialversicherungsbeiträge (siehe Lohnsteuerkarte) als Vorsorgeaufwendungen abziehen. So kommst Du unter den Freibetrag und Deine Eltern bekommen weiterhin Kindergeld.

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.11.2004 09:32
Du kannst alles angeben, was du für die Bank brauchst. Auch Fachbücher und z. B. wenn du die Bankfachklasse abonnomiert hast. Ich konnte sogar auch meine Hosenanzüge angeben.
Ich denke du hast dann eine realistische Chance, dass deine Eltern auch weiterhin Kindergeld bekommen.

Liebe Grüße und einen schönen Arbeitstag!!!
Buffy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.11.2004 10:57
@ April

du konntest deine Hosenanzüge ansetzten???
also zu mir wurde gesagt, dass das nicht geht, weil du die ja auch privat anziehen kannst. Als Berufskleidung kann man doch normal nur sachen ansetzen, die man für einen Beruf braucht, wie Mechaniker oder so.

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Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.11.2004 11:16
Steuerlich kann man auch keine Bankbekleidung absetzen...aber vielleicht ist das beim Kindergeld etwas anderes...
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.11.2004 11:22
Dia ganze Rechnung mit den Werbungskosten kann man sich sparen, wenn man einfach die Werbungskostenpauschale und die Sozialversicherungsbeiträge in der Einkommensteuererklärung angibt und so das zu versteuernde Einkommen unter den Freibetrag drückt. Mit dem Einkommensteuerbescheid das Kindergeld beantragen. Viel einfacher als die Rechnerei mit Lerngemeinschaften usw.
Buffy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.11.2004 11:24
@ florian

wenn du aber mehr werbungskosten hast als die Pauschale von ca. 900 € dann ist es gut wenn man das alles hinschreibt, weil ich hätte sonst jetz keinen Kindergeldanspruch mehr

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florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.11.2004 11:26
Ja klar, wenn man mehr nachweisen kann ist es na klar noch besser. Wie hoch ist eigentlich mittlerweile die Pauschale? Genau 900,- Euro?
Buffy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.11.2004 11:31
nein, die pauschale ist glaub ich irgendwas um die 960,- oder 980,-, aber ich weis sie jetz nicht genau.

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StefanSt
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.11.2004 18:13 - Geaendert am: 30.11.2004 18:27
Zuerst einmal danke für die rege Teilnahme :)

Dann zu den Fragen. Die Grenze liegt nach meinen Informationen bei 7188€. Die Pauschale für Werbungskosten bei 1044€.

Jetzt zu meinen Fragen :)

zitat:
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florianlessmann

Verfasst am: 30.11.2004 08:52
Die ganze komplizierte Berechnung kannst Du Dir sparen. Die Werbungskostenpauschale wird ohnehin abgezogen, zusätzlich einfach die Sozialversicherungsbeiträge (siehe Lohnsteuerkarte) als Vorsorgeaufwendungen abziehen. So kommst Du unter den Freibetrag und Deine Eltern bekommen weiterhin Kindergeld.
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Was für Sozialversicherungsbeiträge?
Wie hoch sind die? Ich bin im ersten Lehrjahr und möchte ab Anfang nächsten Jahres Kindergeld bekommen. Da kann ich keine Lohntsteuerkarte vorweisen, weil ich die dann noch nicht wieder habe.
Finde ich die Sozialversicherungsbeiträge auf der Entgeltabrechnung?
Da finde ich nur SV-Brutto KV/PV und SV-Brutto RV/AV. Aber das kann ja nicht sein, denn da stehen 741,38 €. Das ist doch viel zu viel...(fast mein ganzes gehalt :)) Kann doch nicht sooo einfach sein...
Oder doch? Bitte erklärts mir :P


Danke für alle Antworten ud ich würde mich freuen, wenn noch mehr Antworten kommen und mir das mit der Sozialversicherung mal jemand erklären könnte.


Mit freundlichen Grüßen

Stefan Stanulla


[Edit]
man bin ich verplant..
Sozialversicherungsbeiträge sind doch Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. richtig?
Inwieweit kann ich die angeben (bezahlt ja alles der arbeitgeber zur hälfte) und wie begründe ich das, bzw unter welchem punkt trage ich das in diesem blöden formular für werbekosten ein?

Danke euch
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.11.2004 18:32 - Geaendert am: 30.11.2004 18:38
Also wie ein Wahnsinniger irgendwelche Vorsorgeaufwenungen (die keine Werbungskosten sondern Sonderausgaben sind) geltend machen, würde ich net, da es dort auch eine Höchstgrenze gibt.
Im schlimmsten Fall wird dir des alles inkl. Kindergeld gestrichen.
Einfach mal etwas googeln:

http://freetutorials.de/gesetze/EStG.html

Bei mir war es so, dass ich eine 2. Haushaltsführung inkl. monatlicher Heimfahrt (700km) abgesetzt habe ohne die es wohl auch kein Kindergeld gegeben hätte.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.11.2004 18:46
Kindergeldberechtigt sind die Eltern, wenn das Einkommen des Kindes unter dem Existenzminimum liegt.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.11.2004 21:10
Du bist über diesen pauschalen Satz und bekommt kein Kindergeld!!!
Und damit must du dich abfinden müssen!!
Ausser du setzt deine Werbungskosten hoch an, z.B. bei den Lehrbüchern aber das geht ja auch nicht, weil die ja die Quittungen verlangen,
FAZIT: VERGISS DEIN KINDERGELD!!!!!!!!!!!!!!!!
Andre_H
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.11.2004 21:32
Hi!

Seit wann kann man gezahlte Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe geltend machen???
Meiner Meinung nach ist das ganze gedeckelt, oder nicht? Wenn man dies in unbegrenzter Höhe machen könnte, dann würde dies doch jeder machen und somit seine individuelle Steuerlast erheblich! drücken.

Eine andere Frage: In welcher Bank erhält man im ersten Lehrjahr EUR 12000,00 Gehalt??????????????

Ich schaffe es im dritten Lehrjahr gerade mal auf knappe EUR 11000,00.

Gruss
Andre
Bankmanager
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.11.2004 23:06
Lerngruppen Lerngruppen Lerngruppen, keiner kann dir das Gegenteil beweisen, oder?
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.12.2004 07:43
Stimmt schon, Lerngruppen kann man ebenfalls absetzen. ABER: Die vom Fonanzamt sind sicher nicht dämlich. Also denen weissmachen, dass man jeden Tag zur Lerngruppe fährt, geht sicher nicht.
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