Global- und Mantelzession |
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Verfasst am: 01.12.2004 09:48 |
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Beschäftige mich gerade damit und bin mir nicht sicher ob ich es richtig verstanden habe.
ist der unterschied zw. den beiden jetzt, dass die zukünftigen Forderungen die man bei der Globalzession abtritt bereits bestimmt und bei der Mantelzession noch unbestimmt sind? |
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Verfasst am: 01.12.2004 09:57 |
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bei der Globalzession bezieht sich das auf alle bestehenden und zukünftigen Forderungen!!! |
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Verfasst am: 01.12.2004 10:11 |
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ja, das weiss ich, aber bei der mantelzession ist es ja auch, dass der Kreditnehmer verpflichtet ist, laufend weitere Forderungen abzutreten, das bezieht sich auch auf zukünftige Forderungen. |
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Verfasst am: 01.12.2004 10:33 |
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moin!
bei der mantel-zession verpflichetet sich der zedent auch in zukunft forderungen abzutreten.
mit der global-zession hat der zedent die zukünftigen bereits heute abgetreten.
hoffe das hilft |
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Verfasst am: 01.12.2004 10:36 |
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Unterschiede zwischen Global- und Mantelzession Globalzession: Es werden alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen abgetreten. Die zukünftigen sofort bei der Entstehung. Zusätzlich sind noch die Rechnungskopien bzw. Zessionslisten bzw. Debitorlisten einzureichen. Die Einreichung selber hat nur RECHTSBEZEUGENDE WIRKUNG. Mantelzession: Es werden alle gegenwärtigen und künfigen Forderungen abgetreten. Die Abtretung der künftigen Forderungen wird erst rechtwirksam, wenn die Rechnungskopien bzw. Zessionslisten bzw. Debitorlisten beim Zessionar eingereicht wurden. Die Einreichung hat eine RECHTSERZEUGENDE WIRKUNG. Zusammenfassend: Globalzession - Forderung wird mit Entstehen Sicherheit der Bank. Mantelzession - Forderung wird mit Einreichung der Rechnung bzw. Zessionsliste Sicherheit der Bank!! |
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Verfasst am: 01.12.2004 10:38 |
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Danke ! hilft mir weiter. |
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Verfasst am: 01.12.2004 12:52 - Geaendert am: 01.12.2004 13:14 |
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@Janina
Deine Lösung ist richtig. Du hast es auf dem Punkt gebracht.
Bei der Globalzession wird beim Abschluss des Vertrags der Drittschuldnerkreis eindeutig festgelegt. Deshalb sind die Forderungen mit Entstehen auch abgetreten.
Bei der Mantelzession wird nur vereinbart, dass eine bestimmte Summe abgetreten wird. Welche Forderungen dann betroffen sind, werden nachträglich durch Debitorenlisten oder Rechnungskopien noch genau bestimmt. |
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Verfasst am: 01.12.2004 14:25 |
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Danke, dann bin ich ja beruhigt das ich es richtig verstanden habe. |
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