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Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Steuererklärung
 
asbach2000
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.12.2004 12:22
Hi.
Macht ihr als azubis ne Steuererklärung?
ich hab bis jetzt gedacht, es lohnt sich für mich nicht eine zu machen, weil ich kaum werbungskosten ansetzen kann.
aber jetzt hat mir ein berater von uns gesagt, ich soll mal eine machen, weil ich bestimmt doch was rauskrieg.

Was meint Ihr?

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pecunia non olet!

florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.12.2004 12:27
Als Azubi zahlst Du höchstwahrscheinlich eh keine Steuern, also kannst Du auch nichts wiederbekommen.
Aber falls Du Arbeitnehmersparzulage beantragen willst, geht das nur über die Steuererklärung!
asbach2000
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.12.2004 12:29
Für die Arbeitnehmersparzulage reicht doch die Anlage N,
oder nicht?

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pecunia non olet!

florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.12.2004 12:32
Kann auch sein. Ich hab immer eine komplette Erklärung abgegeben, auch wegen Kindergeld. War bei mir aber ein Sonderfall, weil mein Vater im öffentlichen Dienst war.
philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.12.2004 12:45
hm, mein dad is auch ÖD (lehrer halt), aber ihm reicht ne bescheinigung ueber meinen verdienst aus...

ne steuererklaerung mach ich uebrigens auch nicht, zahl schliesslich keine (nur sozialversicherung)! :)
burli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.12.2004 12:53
Wenn bei uns das Weihnachtsgeld kommt, dann zahlen wir auch Steuern und dann mach ich auch ne Steuererklärung, ist zwar nicht viel, aber ich habe bis jetzt alles wiederbekommen.
philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.12.2004 12:55
hm, naja, hier wird das weihnachtsgeld immer umgelegt aufs ganze jahr... dann sehen die schon wenn die die abrechnungen der bank sehen, dass da nicht viel zu holen ist :)

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.12.2004 13:12 - Geaendert am: 10.12.2004 13:55
Soviel ich weiß und ausgefüllt habe, muss man für die Arbeitnehmersparzulage die Anlage N ausfüllen und die Bescheinigung beilegen, aber die Anlage kann nicht alleine zum Finanzamt geschickt werden, sondern nur mit der "Hauptsteuererklärung" mit Namen etc., die aber sonst fast gar nicht ausgefüllt werden muus.

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L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

Basti
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.12.2004 13:33
Chava war mal wieder zuerst da und hat wie immer recht!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.12.2004 17:27
Auf dem Grundbogen wird die Adresse erfasst, auf der Anlage N steht nur der Name.
Um die Arbeitnehmer- Sparzulage zu bekommen, ist eine komplette Einkommensteuerklrärung nötig.

Jeder Bankazubi sollte Arbeitnehmer- Sparzulage beantragen, sonst hat er seinen Beruf verfehlt.
 

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