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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Wieviel Gehalt gibt es, wenn man...
 
Miss-Turkei
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.01.2005 18:51
in der schriftlichen Abschlussprüfung durchfällt und die nach einem halben Jahr nachschreiben muss???????

Das normale wie immer für die Azubis im 3.LJ oder wird das irgendwie abgestuft?



DanKe!!!

(Nur aus reiner Interesse-Fall betrifft mich gott sei dank nicht!)
atomic_boarderin
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.01.2005 18:58
ja, ich würd schon sagen das bis zum bestehen der schriftlichen Prüfung das Gehalt vom 3. Lehrjahr weiterläuft, weil man hat die Ausbildung ja noch nich ganz abgeschlossen...
Nocturn
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.01.2005 21:06
und die Übernahme wird man dann wohl auch vergessen können.

So long

Noc
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.01.2005 22:06
Wenn du in der AP ( mündlich oder schriftlich ) durchfällst kannst du die Prüfung ja noch zwei- oder dreimal wiederholen ( bin mir da nicht sicher ).

In diesem Fall bekommst du dann weiterhin Azubi-Gehalt für das dritte Lehrjahr, so lange bis du die AP bestanden hast, oder alle Versuche in den Sand gesetzt hast und ohne IHK-Abschluss gehen darfst!

Sobald du dann bestanden hast bekommst du "normales" Gehalt nach Tarif.

Warum fragst?

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Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
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schnippi05
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.01.2005 22:09
kann mich meinen Vorgänger nur anschließen, bin der gleichen Meinung...

Habe dies bezgl. noch eine Frage, was ist wenn man wirklich durchfällt, was ich keinem gönne...
Muss man dann noch einmal zur Schule und einen Block nachholen??? Da die nächste Prüfung ja ein halbes Jahr später ist...
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.01.2005 22:12
Ja, muss man, war bei uns auch bei zwei Mädels so, die eigentlich ein halbes Jahr vor mir haben sollten!

Glaube aber, die Noten wurden dann nicht mehr bewertet, da haben sie ihre "alten" behalten...

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samson
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.01.2005 09:14
das reguläre angestellten gehalt gibts aber meiner ansicht nach erst mit bestehen der mdl prüfung!
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.01.2005 09:24
@ Samson:

Logo!
Denn erst dann bist du ja Bankkaufmann! Und erst dann bekommst du uach Angestelltengehalt.
Aber wenn du schriftlich schon durchgefallen bist, dann gibts ja gar keine mündliche Prüfung mehr ;-)

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CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.01.2005 13:08
Also, bei mir war es so, dass ich schon vor meiner Mündlichen einen Teil Angestellten-Gehalt bekommen habe...
Das heisst, am 15. Juni gab es 50 % Azubiknete udn 50 % echtes Gehalt, da ich meine Prüfung nämlich am 15. Juli hatte und wir ja einen Teil im voraus und einen im nachhinein bekommen...

Aber zu Deiner Frage... ;)
Du bekommst dann natürlich weiterhin die Ausbildungsvergütung... Da haben alle Recht!

Peace
 

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