Anfechten der Abschlussprüfung |
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Verfasst am: 24.01.2005 13:17 |
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... es geht hierbei nicht um mich ...
Meine Cousine (Ausbildung als Floristin) ist gerade durch Ihre praktische AP gerasselt, allerdings hat man ihr trotz mehrmaliger mündlicher Fragen, nicht erklärt wieso sie die benötigten Punkte nicht erhalten hat. Sie wurde nur darauf hingewiesen, dass sie ja schon "Plus"punkte bekommen hat!!!
Wisst Ihr (auch wenn nicht Banktypisch) ob man die praktische Prüfung anfechten kann ?
Danke
Franzi |
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Verfasst am: 24.01.2005 13:20 |
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ich denke nicht, dass das klappen würde, aber sie kanns ja mal versuchen.
eine begründung allerdings muss die berechtigterweise bekommen. |
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Verfasst am: 24.01.2005 13:24 |
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Die praktische AP ist das Äquivalent zu unserer mündlichen, oder? Theorethisch geht das sicherlich, aber soweit ich weiß nur, wen sie nachweisen kann, daß ihr das Thema, um das sich die Prüfung gedreht hat, niemals beigebracht wurde. Dann wird soweit ich weiß das Berichtsheft durchgewühlt und wenn da drin steht, daß es ihr doch beigebracht wurde war‘s das auch schon.
"Da steht‘s, hier ist Ihre Unterschrift, schönen Tag noch."
Aber sicher bin ich mir da auch nicht. Am besten fragt sie bei der IHK, ihrem zustädigen Ausbildungsleiter oder dem Betriebsrat o.ä. mal nach. |
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