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Moderator: TobiasH
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Zuckerl
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.02.2005 15:13
Hi ihr,
ich hab mal a Frage:
Meine Freundin und Noch-Kollegin hat ein riesen Problem.
Sie ist nicht übernommen worden. Jetzt wurde sie heute Vormittag angerufen, wo ihr gesagt wurde, dass ihr Dispo ab übermorgen komplett gestrichen wird. Das Mädl is aber mit
1600 Euro in den Miesen. Was könnte sie jetzt tun?
Ich find des eigentlich nicht o.k, dass ihr erst heute Bescheid gegeben wurde.
Ich würd ihr gerne helfen.
askpilot
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.02.2005 15:21
bin mir nicht sicher,aber ich denke so von heut auf morgen und ohne grund kann man den doch net einfach kündigen, ist ne riesensauerei. bin au net übernommen worden, hab meinen dispo noch, hab ihn aber zum glück not in use..würd da mal mit dem zuständigen sachbearbeiter oder dem betriebsrat reden, so dass man vielleicht ne rückführung machen kann..
Zuckerl
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.02.2005 15:23
Ich hätt eigentlich auch nicht gedacht, dass man den Dispo einfach komplett streichen kann, nur weil der Arbeitsvertrag ausläuft. Und wenn dann wissen die des schon früher und hätten was sagen können. Dann wärs vielleicht gar ned zu so am hohen Sollsaldo gekommen.
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.02.2005 16:30
Das ist normal bei den meisten Banken. Wer bei uns auch keine Arbeitsstelle mehr hat, der bekommt auch keinen Dispo. Und das die Bank den Dispo jetzt streicht ist völlig gang und gebe. In ihrem Fall sind die Kriterien für die Vergabe eines Dispokredites ja nicht mehr gegeben ( geregeltes Einkommen usw.). Würde ihr raten mit dem Berater zu sprechen, dass man eine Rückführungsvereinbarung trifft. Wobei bei 1600 EUR Dispo und keinem Job wird das etwas schwer.
Flo11077
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.02.2005 17:45
Wenn sich die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse ändern, ist die Bank gem. ABGs berechtigt den Kredit zu kündigen.
Aus der reinen Logik heraus, macht dies auch Sinn, denn es gibt keine Berechtigungsgrundlage mehr für einen Dispo.
Ohne Einkommen keine Einnahmen- Überschussrechnung oder?

Flo
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.02.2005 18:08
Nach den AGB räumt die Bank bei Kündigung dem Kreditnehmer eine angemessene Frist ein.
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.02.2005 18:10
Zuckerl, dass ist leider die Realität. Bei einigen Banken wird nicht mal vor den arbeitslosen Ehepartnern der eigenen Angestellten halt gemacht.
Nocturn
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.02.2005 18:40
Da hilft nur eins mit dem Berater reden.

In der Regel ist es so das eine Dispokündigung mit Frist ausgesprochen werden muß (angemessen ist i.d.R. 6 Wochen) die der Kunde Zeit hat seinen Dispo zu regulieren.

Ob das gesetzlich geregelt ist oder ob wir das nur über unsere AGBs so regeln weiß ich nicht.

So long

Noc
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.02.2005 20:37
Also, der Dispositionskredit ist täglich fällig, kann daher vom Kunden oder von der Bank täglich fällig gestellt werden.

Begründet werden könnte dies hier mit der Verschlechterung der wirtschaftl. Verhältnissen, da keine Gehaltseingänge mehr zu erwarten sind.

Ob das Vorgehen fair ist steht auf einem anderen Blatt. Am besten eine monatl. maschinelle Reduzierung des Dispo-Kredites (Sog. Tilgungs-Dispo) im Rahmen des möglichen.

Schönen Gruß
 

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