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Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Caps, Floors und Collars
 
Jentschi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.02.2005 18:57
Hallo meine Lieben,

könnt ihr mir vielleicht erklären was es mit diesen drei Begriffen aufsichhat? Ich weiß nur das das Cap die Obergrenze und Floor die Untergrenze ist?
vielen Dank jetzt schon mal für eure Antworten.
Pinkster_Mainz
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.02.2005 19:43
Hierbei handelt es sich um Floaterausstattungsmerkmale.

Cap bedeutet is gibt eine Zinsobergrenze(Maximalverzinsung)
Floor beudeutet es gibt eine Zinsuntergrenze (Mindestverzinsungsatz)

Collar (zu deusch "Kragen") bedeutet, die Verzinsung liegt innerhalb einer Zinsuntergrenze und einer Zinsobergrenze.
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.02.2005 19:53
was es nicht all gibt

cap ist diie Zinsobergrenze
Vereinbarun einer Zinsbegrenzung zwischen Verkäufer und Käufer, wonach der Capverkäufer aufe einen einen vereinbarten Betrag und und für die Laufzeit die Differenz zwischen dem Cap und dem festgelegten Referenzzissatz zu zahlen hat, sobald der Referrenzzissatz den Cap übersteigt.

Absicherung gegen Steigende Zinsen


Floor ist die Zinsuntergrenze also Mindestzins.
Der Käufer ist berechtigt vom Verkäufer einen Betrag zu erhalten, um den der Referrenzzinssatz die Vereinbarte Zinsuntergrenze ( Floor rate ) unterschreitet.

Absicherung gegen fallende Zinsen

Collar ist quasi der Straddle der Zinsoptionen ;) wenn ich das so richtig sehe. Eine Kombinatiion aus Cap und Floor.
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.02.2005 21:23
CAP

Ein Cap ist die vertragliche Vereinbarung einer Zinsobergrenze, der ein nomineller Kapitalbetrag zugrunde liegt. übersteigt dabei ein Referenzzinssatz die vertraglich festgelegte Zinsobergrenze (Strike-Preis), so zahlt der Verkäufer dem Käufer des Cap die Differenz zwischen Referenzzinssatz und Zinsobergrenze. Die Ausgleichszahlung des Verkäufers erfolgt nur dann, wenn am Zinsfestlegungstermin der Referenzzinssatz oberhalb der vereinbarten Zinsobergrenze liegt. Die fälligen Zahlungen werden am Tage der Zinsperioden unter Berücksichtigung der Anzahl der Tage geleistet. Der Käufer eines Caps zahlt hierfür eine Prämie an den Verkäufer, entweder in Form einer Einmalprämie oder in regelmäßigen Zahlungsschritten.

Collar

Ein Collar ist die vertragliche Vereinbarung einer Zinsobergrenze und einer Zinsuntergrenze, bezogen auf einen nominellen Kapitalbetrag. übersteigt der Referenzzinssatz die vertraglich festgelegte Zinsobergrenze (Cap), so zahlt der Verkäufer dem Käufer des Collars die Differenz zwischen Referenzzinssatz und Zinsobergrenze. Fällt der Referenzzinssatz unter die vereinbarte Zinsuntergrenze (Floor), so muß der Käufer des Collars die Differenz zum Referenzzinssatz dem Verkäufer erstatten. Der Kauf eines Collars ermöglicht dem Kreditnehmer, seine Zinskosten mit einer festen Zinsobergrenze zu versehen. Gleichzeitig verpflichtet er sich zur Zahlung eines Mindestzinses.

Floor

Aufgrund starker Zinsschwankungen ist es für viele Investoren wichtig, ein aktives Zinsmanagement zu betreiben. Insbesondere Investoren mit variabel verzinslichen Anlagen (z.B. FRN) sind bei fallenden Zinsen erheblichen Ertragsrisiken ausgesetzt. Eine Möglichkeit zur Begrenzung dieser Risiken stellt die Vereinbarung einer festen Zinsuntergrenze, der sogenannte Floor, dar. Er bildet somit das Gegenstück zum Cap. Ein Floor ist ein Zinsoptionsgeschäft, bei dem eine vertragliche Vereinbarung einer Zinsuntergrenze eingegangen wird, bezogen auf einen zugrundeliegenden nominellen Kapitalbetrag. Der Käufer erwirbt gegen Zahlung einer Prämie das Recht, vom Verkäufer des Floors die Differenz zur Zinsuntergrenze zu erhalten, falls der Referenzzinssatz (z.B. 3 Monats-LIBOR) die vereinbarte Zinsuntergrenze an einem Zinsfestlegungstermin unterschreitet. Dadurch sichert sich der Investor eine Mindestrendite in Höhe des Floor-Basispreises abzüglich der Prämienzahlung.
 

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