Pfändung in den Dispo???? |
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Verfasst am: 28.02.2005 17:50 |
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In wieweit wird bei einem eingegangenen Pfändungs und Überweisungsbeschluss der eventuell vorhandene Dispo berücksichtigt, d.h. eine Pfändung in den Dispo????
Danke |
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Verfasst am: 28.02.2005 18:11 |
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In wieweit wird bei einem eingegangenen Pfändungs und Überweisungsbeschluss der eventuell vorhandene Dispo berücksichtigt, d.h. eine Pfändung in den Dispo????
Wenn der Dispo vorher nicht gekündigt wird, darf die Pfändung im Disporahmen, beglichen werden. |
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Verfasst am: 28.02.2005 18:12 |
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Bei einer Pfändung muss das Kreditinstitut bis zur eingeräumten Dispogrenze überweisen (wenn der richtige Wisch vorliegt).
Beispiel:
500H
1000 Dispo
Dann müssten wir 1500Euro überweisen.
Diese Regelung besteht aber noch nicht so lange.
Hoffe es hilft ein wenig
MfG
Filidae_________________________________________________
"Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, sondern Dat-Is-So" und
"Das Leben ist kein Ponyhof" |
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Verfasst am: 28.02.2005 18:22 |
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klingt logisch, aber unter den Vorraussetzungen wird doch jedes KI den Dispo sofort kündigen!!! Damit keine Forderungen gegen einen Pfändungskunde besteht...Sonst muss doch das KI hinter den 1000EUR herlaufen wie bei dir im Beispiel erläutert... |
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Verfasst am: 28.02.2005 18:28 |
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@schnippi
Bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, dass sobald der Beschluss das KI erreicht hat, man nicht so einfach den Dispo kündigen kann.
Dann wäre es doch Sinnlos von unserem Gesetzgeber so einen Beschluss zu erlassen-glaube also, dass das KI dann den schwarzen Peter hat und nicht der andere Gläubiger-so nach dem Motto "Shit happens"
Korrigiert mich wenn ich falsch liege_________________________________________________
"Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, sondern Dat-Is-So" und
"Das Leben ist kein Ponyhof" |
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Verfasst am: 28.02.2005 18:44 |
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Also, das KI muss lt. BGH-Urteil bis zur Höhe des eingeräumten Dispositionskredites leisten. Jedoch ist der DK jederzeit fristlos kündbar (hier wg. Verschlechterung der wirtschaftl. Verhältnisse), und genau das wird das KI machen. Wenn das nicht ginge würden wir uns wohl bei so einigen Kreditvergaben noch schwerer tun.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 28.02.2005 18:58 |
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@Cupra...
das würde im Konkretfall heißen???
Erst Dispo fristlos kündigen, dann den restlichen Betrag an den Pfändungsgläubiger überweisen??? |
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Verfasst am: 28.02.2005 19:10 |
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@schnippi:
Jep, wenn wir die Pfändung zugestellt bekommen löschen wir sofort bestehende Kreditlinien. Natürlich ist das wieder eine Einzelfallentscheidung. Manchmal kommt es natürlich auch vor, dass bonitätsmäßig einwandfreie Kunden es einfach vergessen, diverse Beträge zu entrichten. Dann natürlich nicht (zumeist Anruf beim Kunden und dann Überweisung).
Ist also wie immer je nach Kunde zu entscheiden.
Meiner Meinung nach hätte sich das BGH dieses Urteil auch sparen können, denn dort wird ja von einem Rechtsanspruch ggü. dem KI gesprochen!
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 01.03.2005 12:57 |
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Also,
Habe mir das hier jetzt nicht alles durchgelesen.
Deshalb entschuldigt, wenn ich was doppelt sage!
Aber:
Es ist doch so, wenn Pfändungen grundsätzlich eingehen, ersteinmal unsere Ansprüche geneüber dem Kunden vorgehen!
Und das würde dem doch widersprechen und somit hat sich die Frage doch wohl absolut selbst beantwortet!_________________________________________________
Schlägt die Uhr Zwölfe, knarrt es im Gewölbe... |
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Verfasst am: 01.03.2005 13:14 |
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Kommt auf den Kunden an - und darauf wieso er ne Pfändung vorliegen hat!
Letzte Woche hab ich eine ans FA überwiesen - aber da gab´s auch ein Depot über ein paar Tausend Euro - natürlich wird da kein Dispo gekündigt und sofort alles aus dem Dispo überwiesen.. |
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Verfasst am: 01.03.2005 19:44 |
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Na klar, bei so einem Kunden natürlich nicht, wie immer ne Einzelfallentscheidung. Aber eine PFÜ lässt natürlich generell keine guten Rückschlüsse auf die persönliche und materielle Kreditwürdigkeit zu.
Schönen Gruß |
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