GbR Fragen |
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Verfasst am: 07.03.2005 13:59 |
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Hallo,
ich habe da ein paar Fragen wegen der Gesellschaftsform der GbR.
1. Mir ist klar, dass bei einer GbR (ist ja nicht eintragungsfähig) die Gesellschafter nur gemeinsam die GbR vertreten können. Kann man in einem Gesellschaftsvertrag dies anders regeln?
2. Wie sieht es mit der Besteuerung einer GbR aus?
3. Ist eine GbR Umsatzsteuerpflichtig?
4. Kann eine GbR nur mit dem Geschäftsvermögen haftbar gemacht werden,wenn die so im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde?
Danke schon im Voraus |
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Verfasst am: 07.03.2005 14:17 |
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1. Ja.
2. Gewinn wird bei dem Finanzamt, in dessen Bezirk die GbR ihre Verwaltung hat, für die GbR und für die Gesellschafter gemäß Gesellschaftsvertrag festgestellt. Jeder Gesellschafter gibt dann seinen Gewinnanteil in seiner EINKOMMENSTEUERerklärung an. Ist ein Gesellschafter z.B. eine GmbH dann entsprechend KÖRPERSCHAFTSTEUER. GEWERBESTEUER fällt grundsätzlich auch an, sofern ein bestimmter Gewinn erzielt wird.
3. Grundsätzlich ja. Jedoch kann sich ein Unternehmer gem. UStG von der USt befreien lassen. Wenn Umsatz und Gewinn (voraussichtlich) unter bestimmter Grenze bleiben.
4. Eine Beschränkung der Haftung ist schwierig. Grundsätzlich ist die GbR in Haftungsfragen ähnlich wie eine OHG zu behandeln. |
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Verfasst am: 07.03.2005 14:24 |
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Wie hoch wäre denn die Gewerbesteuer???
Ab wann ist eine GbR nicht Umsatzsteuer pflichtig??? |
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Verfasst am: 07.03.2005 15:05 |
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Da musst du mal in den entsprechenden Gesetzen nachschlagen. Bei der Gewerbesteuer ist das etwas kompliziert. |
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