Kindergeld |
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Verfasst am: 16.03.2005 20:04 |
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Morgen,
ich wohne hier in Braunschweig und mach im Sommer mein Abi. Im Herbst zieh ich nach Köln um und mach dort eine Banklehre.
Da ich dort dann auf das Geld angewiesen bin, meine Eltern aber nicht belasten möchte und kann, würde ich auf jeden Fall Kindergeld beanspruchen wollen. Doch ich hab gehört, dass man das Kindergeld als Azubi nur bis zu einem Betrag von 7680 € bekommt.
Nun bekommen Bankazubis ja schon eine sehr gute Ausbildungsvergütung und so keine Chance auf Hilfe von Vater Staat? Gibt es eine Möglichkeit trotz des Grenzbetrages staatl. Förderung zu erhalten? Vielen Dank für eure Beiträge.
mfg |
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Verfasst am: 16.03.2005 20:07 |
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Du kannst auch ncoh Wohngeld beim Staat beantragen der dir dadruch ein wneig unter die Ärme greift wegen der Wohnung. |
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Verfasst am: 17.03.2005 08:23 |
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du kannst aber mit deinen werbungskosten und anderen steuertricks viel absetzen, damit du unter der freigrenze bleibst....
:)__________________________________________________
Das illegale Kopieren der Rechtschreibfehler wird strafrechtlich verfolgt!!
>>>> Alles wird gut <<<< |
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Verfasst am: 17.03.2005 11:57 |
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Auf die 7680,00 kannst du auf jeden Fall die Werbungskostenpauschale von 920,00 addieren.
Wenn du viel absetzten kannst, was in unserem Job schwierig ist, (außer Fahrtkosten) und du damit über diese 920,00 kommst wird dieser Betrag angerechnet.
Außerdem kannst du in eine BAV bis zu 208,00 p.m ( 2496 p.a.) einzahlen, die dein zu versteuerndes EK schmälern.
Positiver Nebeneffekt, die zu leistenden Sozialabgaben sinken. |
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Verfasst am: 17.03.2005 12:01 |
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Das ist eigentlich der geschickteste Weg.
Durch die Endgeltumwandlung schmälerst du dein zu verst. EK und kannst es so unter die Grenze drücken, außerdem ist das meiner Meinung nach auch zusätzlich eine der besten Altersvorsorgen, die du machen kannst. |
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Verfasst am: 17.03.2005 12:02 |
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man kann absetzen:
fahrkosten (per km 0,30€)
arbeitszimmer (150€/jahr ohne nachweis, alles andere mit quittung..), schreibtisch bürostuhl zb
pc/handy/telefon soweit arbeitstechnisch genutzt
fachbücher
papiergeld in der schule
reinigung des anzuges...(da wir ja keine berufsbedingte kleidung haben!!)
unfallversicherung, haftpflicht auto, lv beiträge, andere altersvororgeaufwendungen....__________________________________________________
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Verfasst am: 17.03.2005 12:06 |
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Du darfst nicht mehr als 7680 Euro an zu versteuerndem Einkommen haben.
Und zu versteuerndes Einkommen ungleich Bruttoeinkommen.
Diesen Fehler machen auch viele, wenn es um das Thema staatliche Prämie geht ( ASZ, WoP ).-------------------------------------------------
Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
2006 - Berlin.
2007 - Europa.
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Verfasst am: 17.03.2005 12:07 |
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PC und Handy ist schwierig, dabei die berufliche Nutzung im Vordergrund stehen muß. Ansonsten, und das dürfte bei einem Azubi der Fall sein, bekommt man nur einen geringen Prozentsatz anerkannt. Bei einer vorgeschriebenen Abschreibungsdauer von 3 Jahre (PC), muss dass Ding verdammt teuer sein um einen bemerkbaren Effekt zu erzielen. |
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Verfasst am: 17.03.2005 12:09 |
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handy muss nur auf der rechnung nachgewiesen sein, dass du auch arbeitstechnisch damit telefonierst..
pc brauchst a bestätigung vom arbeitgeber oder von der berufsschule, dass du des ding für die ausbildung hernimmst...
handy/telefon/pc geht im jahr 150€ ohne nachweis, so wars zumindest bei mir
neuer pc gekauft, rechnung dazu und auf drei jahre abschreiben können...270€/jahr...
kleinvieh macht auch mist...__________________________________________________
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Verfasst am: 17.03.2005 12:13 |
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Lerngemeinschaften im Bergischen Land sind auch ganz dolle;-) -------------------------------------------------
Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen! |
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Verfasst am: 17.03.2005 12:35 |
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Wenn Du eine so genannte Einsatzwechseltätigkeit vorweisen kannst (mehr als 8 Einsatzwechsel im Jahr), kannst Du für jeden Tag nochmal n bestimmten Betrag rechnen (zusätzlich zu den Fahrtkosten, musste mal auf dem KG-Antrag gucken, steht da irgendwo ziemlich unten auf dem Nachweis für Werbungskosten). Dazu musst Du aallerdings auch eine Mindestabwesenheitszeit von (glaub ich) 8 Stunden täglich haben und kannst dann pro Tag diesen Betrag dazurechnen). Ich meine das wären 6 EUR, das weiß ich aber nicht auswendig. Hab im Januar nachträgliche Anträge für 2003 und 2004 gemacht und schon im Februar alles erstattet bekommen.
Habe das ganze immer erst im Nachhinein gemacht. Wenn Du es direkt beantragst musst Du nachher den Nachweis erbringen, dass Du wirklich berechtigt warst und wenn Du Pech hast, musst Du es zurückzahlen (ist zwei Mitazubis von mir passiert).
Eigentlich ist es aber mit Fahrtkosten, Einsatzwechseltätigkeit und BAV gut zu schaffen... |
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