Rücktritt vom Ausbildungsvertrag |
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Verfasst am: 10.04.2005 21:23 |
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Hey,
wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich von einem Ausbildungsvertrag für den Beginn 2005 jetzt im Mai zurücktrete, weil ich bei einer anderen, möglicherweise besseren Bank eine Zusage bekomme?
Kann mir da jemand helfen?
Vllt. kann mir auch jemand sagen, was mich bei der Haspa bezüglich des Tests und der Gruppendiskussion erwartet?
Gruss |
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Verfasst am: 10.04.2005 21:52 |
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Nunja...an sich bist du ersteinmal an deinen Ausbildungsvertrag gebunden. Allerdings sollte es kein Problem sein diesen wieder aufzuheben. Musst du dich entsprechend mit der Bank in Verbindung setzen. Theoretisch könnte die Bank zwar von dir Schadensersatz verlangen, wird sie aber kaum tun.
Sobald du weisst, dass du die Ausbildung nicht beginnst, solltest du die Bank informieren. Du belegst schließlich eine Ausbildungsstelle, die 1000e andere gerne haben würden! |
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Verfasst am: 10.04.2005 22:26 |
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Von der Logik her dürfte es kein Problem sein.
Theoretisch kannst du ja auch direkt am ersten Tag ( da Probezeit) alles hinschmeißen ohne Grund.
Bin aber dennoch auf die Antwort der Fachleute gespannt. |
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Verfasst am: 10.04.2005 23:00 |
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Nach Beginn der Ausbildung kannst du natürlich innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. VOR der Ausbildung ist dies aber nicht so einfach möglich (zumindest theoretisch), da im Vertrag stehen müsste:
"vor Beginn der Ausbildung ist eine Kündigung ausgeschlossen" |
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Verfasst am: 11.04.2005 07:39 |
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Die Kündigung eines Ausbildungsvertrages noch vor dem Antritt der Ausbildung ist gesetzlich (!) nicht geregelt.
Somit drohen auch hieraus keine Nachteile, wenn man einen Ausbildungsvertrag unterschreibt und später wieder absagt. Für ein solches Verhalten kann Sie das entsprechende Unternehmen im Nachhinein nicht schadenersatzpflichtig machen. Eine solche Schadensersatzpflicht sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in § 16 nur für solche Fälle vor, in denen der Auszubildende seine Ausbildung nach Ablauf der Probezeit vorzeitig beendet.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/index.html
Da in Ihrem Fall die Ausbildung zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie abzusagen gedenken, noch gar nicht angetreten wurde, kann der Ausbildungsbetrieb auch keinen Schadenersatz von Ihnen verlangen.
Allerdings sollte man schon wie oben angesprochen, sobald wie möglich hierzu mit dem Ausbildungsbetrieb sprechen, um eine Ersatzbesetzung zu gewährleisten - auch im Interesse anderer Bewerber. |
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Verfasst am: 11.04.2005 08:12 |
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ist aber auch echt knapp, sp kurz vor antritt die ausbildung abzusagen!
bei welcher bank warst du vorher "angemeldet" und bei welcher bank hast du jetzt die chance?
ich würde abgesehen von aller juristerei einfach mal nen termin mit der personal/ausbildungsleitung der "alten" bank machen und das persönlich klären, denn du weißt nicht wie die neue und die alte bank miteinander kommunizieren und es wäre doch besser wenn die alte wenigstens nen halbwegs guten eindruck von dir hatten. |
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Verfasst am: 11.04.2005 10:29 |
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Tja wie die rechtliche Grundlage ist, wurde dir hier ja schon aufgezeigt.
Meines Wissen kannst du wenn du den Vertrag schon unterschrieben hast, ohne Angaben von Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen!
Sie bedarf aber bestimmte Normen! |
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Verfasst am: 11.04.2005 10:44 |
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"Die Kündigung eines Ausbildungsvertrages noch vor dem Antritt der Ausbildung ist gesetzlich (!) nicht geregelt."
Wie wärs mit §145 BGB
"Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat. "
Ist hier gegeben. Bei Pflichtverletzung §280 BGB. Schließlich fallen dem Ausbildungsbetrieb Kosten an z.B. die Gebühren zur Eintragung des Ausbildungsverhältnisses. |
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Verfasst am: 11.04.2005 10:45 |
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wieso arbeitsverhältnis, dachte er wollte aus ´nem ausbildungsverhältnis raus.
als tip kann ich dir nur eins mitgeben:
klär es ab, sowohl mit der "alten" wie auch "neuen" bank. ehrlichkeit macht sich bezahlt. |
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Verfasst am: 11.04.2005 12:18 |
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Dank euch für die Antworten.
Ich habe die Möglichkeit bei der Haspa oder auf der anderen Seite bei der Sparkasse Köln evtl. einen Ausbildungsplatz zu bekommen.
Das ist jetzt auch nur vorbedacht, denn vielleicht bekomm ich weder beider haspa noch in Köln einen Platz. :)
Ich möchte nur schon mal im Voraus wissen, wie die Rechtslage aussieht.
Mein Problem ist, dass ich halt Köln auf jeden fall favorisiere, aber leider in Hamburg erst ein Gespräch habe und dann drei Wochen später erst in Köln =).
Klartext, ich kann Hamburg bei dem Gespräch nicht sagen, dass ich denen evtl. kündige, sobald ich in drei Wochen einen Platz in Köln bekomme. Das würde heißen, dass ich nicht 100 pro hinter der Ausbildungsstelle stehe.
SChwierig oder?
Gruss |
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Verfasst am: 11.04.2005 12:22 |
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mit dem ausbildungsvertrag dauert es eh eine zeit lang. bis du den bekommst dauert es evtl. ein zwei wochen und dann hast du noch eine bestimmte frist, bis zu dem der vertrag zurück sein muss, wegen der IHK also mach dir darüber mal nciht alzu große gedanken. ich hatte persönlich richtig lange zeit bis der vertrag zurück zur haspa musste |
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Verfasst am: 11.04.2005 12:37 |
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Also du kannst aus dem Ausbildungsvertrag locker raus. Hatte nen Kumpel der das vor der Ausbildung genauso gemacht hat. Ob du jetzt zur Haspa oder SpK gehst is dir überlassen aber ich würd erst mal abwarten ob dich beide nehmen und dann nachdenken wo du besser zurecht kommst. |
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Verfasst am: 11.04.2005 12:40 |
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Ja klar, anders gehts ja auch nicht.
Vielleicht erübrigt sich die Frage, weil die Haspa mich gar nicht nimmt ;) Von daher abwarten...
Wurde komischerweise nur zu einem "persönlichen Vorstellungsgespräch" eingeladen. Da stand weder was von Test noch AC" oder sonst irgendwas..
Was meint ihr? SOll ich mich auf n Test einstellen?
Gruss |
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Verfasst am: 11.04.2005 12:43 |
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brauchst du nciht, wenn persönliches gespräch, dann auch nur einzelgespräch |
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Verfasst am: 11.04.2005 12:45 |
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ist doch o.k. gibt nicht überall nen einstellungstest! wie kommst du überhaupt drauf das daran was faul ist nur weil kein test dabei ist? |
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Verfasst am: 11.04.2005 12:47 |
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weil bei der haspa eigenldich erst ein test kommt und dann das gesrpäch. kann natürlich sein wegen der kürze der zeit, bis die ausbildung anfängt nurnoch ein gespräch stattfindent |
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Verfasst am: 11.04.2005 12:55 |
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Ja genau, das hab ich mir dann auch gedacht, dass es haupts. wegen der Kürze ist, weil normal nun mal alle Stufen des Auswahverfahrens durchlaufen werden müssen.
Und vielleicht war die Bewerbung ja auch ganz gut :)
Naja, also stell ich mich einfach auf die üblichen Fragen ein und bleib ganz locker..ne ?
Bin im Moment so oder so bisschen verwirrt..sprich in Sachen Ausbildung, studium etc...
Studiere gerade im 2. Semester.. will evtl. aber eben doch ne Ausbildung anfangen oder ein BWL Studium.. alles doooof... |
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Verfasst am: 11.04.2005 12:58 |
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bei der haspa kannst du dein bwl studium aber auch mit der ausbildung kombinieren. also den bachelor of Arts machen.
nur mal so noch anmerken möcht |
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Verfasst am: 11.04.2005 13:06 |
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Ja, da hätt ich mich aber doch für bewerben müssen, also extra für das Duale Studium oder besteht die Möglichkeit nachdem ich den Ausbildungsvertrag habe, irgendwie in das Duale Studium reinzukommen?
Gruss |
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Verfasst am: 11.04.2005 13:08 |
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ne das glaub ich nich. kannst fr. hesse aber einfach drauf ansprechen, das du das erst nach derbewerbung erfahren hast, aber auch nichts gegen die normale ausbildung einzuwenden hast. kann natürlich auch sein das da bereits alle plätze weg sind |
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