Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 25
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Nick47
TylerRowe
DemiOliver
mewei
test99

Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Beantragung von Kindergeld!!!
 Gehe zu Seite ( 1 | 2 | 3  | >> )
 
schnippi05
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.05.2005 20:50 - Geaendert am: 16.05.2005 20:51
Hallo @all,

ich weiß, es wurde schon oft über dieses Thema hier diskutiert und manche denken sich jetzt "ohhh nein nicht schon wieder so ein Thread" aber ich habe alles abgesucht und zu meiner kommenden Frage keine Antwort erhalten.

Also, ich habe eine allgemeine Frage wie ich z.b. den Anspruch auf Rückzahlung beantragen kann und wie ich z.b Fahrtkosten etc. absetzten kann, damit ich Anspruch auf Kindergeld habe. Da ich gerne mal nachrechnen wollte, ob ich eventuell einen Anspruch auf Rückzahlung des Kindergeldes habe. Da lt. Gesetzt nicht mehr vom Bruttoeinkommen sondern vom Nettoeinkommen aus gegamgen wird. Daher meine Frage...

Ich bin euch jetzt schon dankbar für Einträge...

Gruss
schnippi05
Cupra
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.05.2005 21:04
Dieses Urteil ist schon hoch interessant, habe es aber leider auch nur am Rande verfolgt. Vielleicht mal auf der Site vom BGH nachschauen?

Würde mich auch mal interessieren, wie lange rückwirkend diese Ansprüche geltend gemacht werden können oder eine Übergangsphase eingeführt wird.

Wenn du noch was rausbekommen solltest stell es mal in den Thread.

Danke und

schönen Gruß
pillepalle21
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2005 08:39
Du kannst das Kindergeld glaub ich bis Ende Mai beantragen.
Habe das auch vor einigen Wochen gemacht, und hab es erstattet bekommen. Du kannst sämtliche Fahrtkosten absetzen ( zur Berufsschule kannst du Hin- und Rückfahrt ansetzen, zur Arbeitsstätte allerdings nur die einfache Entfernung). Formel: ... km x ... Tage x 0,30 Euro
Auch wenn du eine Lerngemeinschaft gebildet hast, kannst du die mit rein rechnen( -> Doppelte Entfernung )
Außerdem kannst du auch Bücher ect. anrechnen lassen, wenn du die Quittung noch hast!

Wenn du diesen Betrag dann von deinem Gehalt abziehst, mußt du auf etwa 7.600 Euro kommen!
Dann brauchst du noch so n Vordruck vom Arbeitsamt, den du ausfüllen mußt, und fertig!
DrFaustus
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2005 11:54
Du kannst das Kindergeld glaub ich 6 Jahre im nachhinein noch beantragen.
AH
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2005 14:33
Also wenn man mit dem Jahresnettoeinkommen unter 7600 liegt kann man das Kindergeld noch beantragen? Das heißt wenn ich letzten August zu arbeiten angefangen habe, müsste ich, da ich ja in den paar Monaten weniger netto hatte, das auch noch nachträglich kriegen oder?
Julien
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.05.2005 23:50 - Geaendert am: 29.05.2005 23:54
Der Kindergeldanspruch verjährt innerhalb von vier Jahren nach Entstehung.

Das Einkommen darf zur Zeit 7.680 Euro nicht übersteigen, für vergangene Jahre sind die dort gültigen (niedrigeren) Grenzen zu beachten. Wenn der Kindergeldanspruch nur einen Teil des Jahres abdeckt, so ist der Betrag entsprechend zu vermindern (z.B. 5/12 bei Anspruch von August bis Dezember).

Allerdings handelt es sich hierbei nicht um das zu versteuernde Einkommen, da es einige Unterschiede gibt, so berücksichtigt die Familienkasse für das Kindergeld zum Beispiel keine Versicherungen, die das Finanzamt als Vorsorgeaufwendungen anerkennt. Diese sind auch schon in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet, weshalb man nicht "einfach" die Nettozahlung des Arbeitgebers nehmen darf, selbst dann nicht, wenn man die abgeführten Sozialversicherungsbeiträge hinzu addiert.

Formulare, weitere Infos und mehr unter http://www.familienkasse.de

Gruß
Julien
investmenttom
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.05.2005 09:03
Bundesverfassungsgericht korrigiert Steuergesetz
Kindergeld auch bei höherem Verdienst
Ab sofort haben sehr viel mehr Eltern von Kindern mit eigenem Einkommen noch Anspruch auf Kindergeld. Anders als bisher müssen Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung abgezogen werden, bevor geprüft wird, ob die Einkünfte von Kindern über der Freigrenze von derzeit 7 680 Euro liegen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Bislang berücksichtigten die Finanzämter das gesamte Bruttogehalt von Kindern. Nur Werbungskosten durften abgezogen werden. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt: Auch die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sind abzuziehen.
Ungerecht gegenüber Honorarkräften
Die Regelung im Einkommensteuergesetz sei ungerecht, solange dort auch Sozialversicherungsbeiträge als Einkommen von Kindern berücksichtigt werden, begründeten die Richter in Karlsruhe. Eltern, deren Kinder sozialversicherungsfrei beschäftigt sind - etwa auf Honorarbasis - würden bevorteilt, während Eltern mit regulär beschäftigten Kindern im Nachteil sind. Kindergeld oder Kinderfreibetrag solle Familien nur zu Gute kommen, so lange die Kinder nicht selbst genug Geld haben, um ihren Unterhalt zu bestreiten. Es müsse daher darauf ankommen, wie viel Geld den Kindern tatsächlich zur Verfügung steht. Die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber sofort an Arbeitsagentur, Renten- und Krankenversicherung überweist, dürfen daher nicht als Einkünfte berücksichtigt werden.
Finanzrichter im Unrecht
Der Bundesfinanzhof hatte im Jahr 2001 noch anders entschieden. Er hatte die Klage einer Frau abgewiesen, deren Sohn einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge etwas mehr als die damals gültige Freigrenze von 12 000 Mark als Ausbildungsvergütung erhalten hatte. Die Mutter legte Verfassungsbeschwerde ein. Daraufhin hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil des Bundesfinanzhofs im Januar aufgehoben. Erst heute hat das Gericht die Entscheidung veröffentlicht. Profitieren können Betroffene für die Vergangenheit nur, wenn die Entscheidung über die Zahlung von Kindergeld oder Kinderfreibetrag noch offen ist. Normalerweise werden Bescheide des Finanzamts einen Monat nach dem Erhalt bestandskräftig, wenn der Betroffene nicht vor Ablauf der Frist Widerspruch einlegt.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11. Januar 2005
Aktenzeichen: 2 BvR 167/02



Mit diesem Urteil musst du nicht mehr viel nachrechnen, da es wahrscheinlich locker reicht ...

Gruß
Julien
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.05.2005 09:39
War ja klar ... kaum hab ich mich nach Jahren endlich mit der Kindergeld-Stelle fertig gestritten, gibt es diese (sinnvolle) Änderung. Danke für die Info. Jetzt muss ich mal überlegen, ob ich für 2001 noch Kindergeld beantrage.

Gruß
Julien
Walkthru
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.05.2005 13:32
@ investmenttom:

Sag mal bitte die url zu Deinem Beitrag.

Danke!

WT
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.05.2005 13:34 - Geaendert am: 30.05.2005 13:39
Zur Berechung des Grenzbetrages der Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes sind auch die Sozialversicherungsbeiträge abzusetzen (Kindergeld).
Das BVerfG hat mit Beschluß Az 2 BvR 167/02 entschieden, dass bei der Grenzbertragsberechnung beim Kindergeld (7.680 €) nicht nur Werbungskosten und Betriebsausgaben, sondern auch die einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge abzusetzen sind.
Ob auch Lebensversicherungsbeiträge oder außergewöhnliche Belastungen ebenfalls abzuziehen sind, hat das BVerfG nicht entschieden.

Quelle:
http://www.olufs.com/aktuell.shtml

L e i t s a t z zum Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Januar 2005- 2 BvR 167/02 -

Die Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zu Lasten der unterhaltsverpflichteten Eltern verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 167/02 -

Quelle:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20050111_2bvr016702
Andre
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.05.2005 14:03 - Geaendert am: 30.05.2005 14:21
HI,

daraufhin habe ich jetzt auch mal eine Frage!

Ich war 2003 komplett im letzten Ausbildungsjahr (Winter 2004 Prüfung) Im Jahr 2001 hatten wir auch einen Widerspruch gegen den Entscheid, dass für mich kein Kindergeld mehr gezahlt wird, eingelegt.
Daraufhin hat meine Mutter nachträglich im Jahr 2002 für 2001 und im Jahr 2003 für 2002 aufgrund hoher Werbungskosten das Kindergeld ausgezahlt bekommen. Das mussten wir so machen, weil das mit den Werbungskosten immer sehr knapp war, und wir nicht am Anfang des Jahres sagen konnten, wie viel ich aufgrund von eventuellen Provisionen verdiene.

Heißt das jetzt, dass ich für 2003, wo wir das aufgrund des zu hohen Bruttoeinkommens (was jetzt aber locker drunterliegt) keinen Antrag gestellt haben, doch noch Kindergeld ausbezahlt bekommen?
Und wie hoch war eigentlich der Freibetrag für 2003?

Ziemlich kompliziert das alles, ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Schöne Grüße
André
Lord-Leoric
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.05.2005 15:56
Obacht, Jungs und Mädels, Weihnachtsgeld / 13. und VwL!!! mit reinrechnen...

... und dann isses bei mir schon wieder zu viel, denn Werbungskosten hab ich kaum...

ärgerlich
investmenttom
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.05.2005 18:38 - Geaendert am: 30.05.2005 18:45
http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/meldung/1262034/1262034.html

Zu den 7680 kommen ja noch 920 Freibetrag ...

das heißt die Grenze liegt bei 8600Euro ..

würde bedeuten, dass wenn du im 3.Jahr 818€ Brutto bekommst, etwa 650 unterm Strich übrig bleiben. Bei 13Monaten komm ich auf 8450€ .. würde also knapp passen während der ausbildung .. oder sehe ich das falsch?
investmenttom
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.05.2005 18:41
ach die vwl hab ich vergessen ... grr .. sind ja auch noch 480 ... naja zumindest im 2.Jahr reicht es auch noch locker fürs kindergeld .. im dritten müsste man dann den überschiessenden teil entweder durch eine zahlung in eine direktversicherung etc. ausgleichen .. mal schaun ..
Julien
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.05.2005 20:06
Direktversicherungen werden die von der Familienkasse nicht anerkennen, die sind weder zur Erzielung des Einkommens nützlich, noch benachteiligen Sie Dich (bzw. Deine Eltern) gegenüber nicht sozialversicherungspflichtig angestellten Kindergeldberechtigten.

Gruß
Julien
Walkthru
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.05.2005 20:19
Hallo!

Bei uns wird das mit der Direktversicherung bei den Azubis anerkannt...Zumindest ist so mein letzter Kenntnisstand.

Gruß,
WT
hase
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.05.2005 22:33
ich habe auch meinen antrag für kigeld für 2004 eingereicht;warte schon seit anfang märz auf ne antwort. muss wohl nun noch länger warten, weil jetzt alle versuchen ihren anspruch geltend zu machen. was ich auch verstehen kann. denn über 12*154 € wird sich jeder freuen. ich habe alles reingereicht, sogar auch für kleidung. mal gucken ,ob die das akzeptieren. habe letztes jahr sehr viel schule gehabt und nach dem neuen urteil werd ich hoffentlich sehr schnell unter die grenze fallen
Lord-Leoric
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.05.2005 09:11
Wegen des Freibetrages von EUR 920....

... laut Merkblatt ist das der ARBEITNEHMER-Freibetrag, und in eben jenem Merkblatt wird alternativ auch von AZUBIS gesprochen.

Ist das für die Familienkasse das selbe?!?! Ist ja nicht ganz unwichtig ;-))

Wenn ja, reichts auch bei mir.
Andre
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.05.2005 09:26
Hi!!

Ich habe mich gestern noch etwas im Internet umgesehen und dabei herausgefunden, dass 2003 die Freigrenze 7188,- € betrug.

Da ich meine Steuererklärung für 2003 schon gemacht habe, konnte ich ganz schnell nachsehen, ob da drunter liege. Und ich liege genau 31,- € drunter. (Sonderausgabenpauschale schon abgezogen!!)
Kann ich also für 2003 noch Kindergeld beantragen?

Schöne Grüße
André
steffi684
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.05.2005 14:46
hallo,

an diejenigen die bereits ihr kindergeld erstattet bekommen haben. was habt ihr denn alles abgesetzt?? PC oder laptop auch?? wird der PC komplett angerechnet oder nur z.B. 1/3 ???
 Gehe zu Seite ( 1 | 2 | 3  | >> )
 

Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse